…Die Gesellschafter der V Beteiligungs GmbH seien die Familie V Privatstiftung, aber auch der Bf selbst gewesen. An der Privatstiftung sei der Bf wiederum Gründungsstifter und Letztbegünstigter. Der Bf sei daher mittelbar an der Fa. X GmbH beteiligt gewesen. Zu Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers bezog…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer , über die Beschwerden vom 22.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt vom 22.01.2016 betreffend die Abweisung von Anträgen auf Erstattung der Kapitalertragsteuer 2013 und 2014 zu…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache bf, Adr1, vertreten durch STB, Adr2, bezüglich der Beschwerde vom 09.12.2014 gegen den Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes A vom 13.11.2014 betreffend das Jahr 2012 beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs…
…der Übernahme der Bürgschaft vor allem in Hinblick auf die Verbindung zu den Gesellschaftern Familie V Privatstiftung und V Beteiligungs GmbH (an letzterer ist wiederum die Familie V Privatstiftung beteiligt) auszugehen. Der Bf ist Gründungsstifter und Letztbegünstigter der Stiftung. Laut Stiftungsurkunde diente die Stiftung dazu…
…zulässig. Entscheidungsgründe Bei der beschwerdeführenden Privatstiftung (Bf), deren Stifter gemäß §§ 2 und 3 der Stiftungszusatzurkunde auch Begünstigter und Letztbegünstigter ist, wurde anlässlich einer Außenprüfung folgende Feststellung getroffen: Die Bf habe im Streitzeitraum, mit Baubeginn Anfang 2007, auf einem im Eigentum des Stifters stehenden Grundstück ein…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Heinz Neuböck Wirtschaftstreuhand Gesellschaft m.b.H., Bauernmarkt 24, 1010 Wien, betreffend Beschwerde vom 09. März 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 27. November 2017…
…seine Einkunftsquellen waren, zu deren Erhaltung er die Bürgschaften eingegangen sei. Demgegenüber bringt die belangte Behörde vor: Bezüglich des Raika-Kredites an die ***Familienname1*** GmbH sei die ***Familienname*** Privatstiftung Gesellschafterin, deren Gründungsstifter und Letztbegünstigter der Bf sei; dieses persönliche Naheverhältnis stehe im Vordergrund. Bezüglich der…
…Stifungsurkunde, da kein Vermögen, das auch nur einen der vier Stiftungszwecke erfüllbar mache, bestanden habe. Letztbegünstigter der Bf. sei Herr A. Die Eintragung des Auflösungsbeschlusses ins Firmenbuch erfolgte am 20.12.2014. Am 31.5.2016 brachte die Bf. die Schlussrechnung per 30.4.2016…
…b EStG 1988 ermögliche es, dass bei Zuwendungen einer durch Widerruf untergehenden außerbetrieblichen Privatstiftung vom Stifter (in seiner Eigenschaft als Letztbegünstigter) erhaltene Vermögenswerte auf dessen Antrag um seinerzeitige und nachgewiesene Eingangswerte bei der Privatstiftung zu kürzen seien. Dadurch mindere sich für ihn die Bemessungsgrundlage für…
…geboren …. der einzige Letztbegünstigte. Das zum Zeitpunkt des Stiftungswiderrufs‚ bzw. nach Ablauf der 1-jährigen Sperrfrist vorhandene Stiftungsvermögen setzte sich aus liquiden-Mitteln in Höhe von EUR 936.583,20 und einem zum 31.12.2009 noch vorhandenen restlichen Stiftungsvermögen in Höhe von EUR…
…ist (§ 35 Abs. 2 Z 2 PSG). Der Auflösungsbeschluss wurde auf Antrag vom 23.7.2007 ins Firmenbuch eingetragen. Die Stiftung (Bf.) ist damit aufgelöst. Das Vermögen wurde nach der einjährigen Sperrfrist am 28.10.2008 an den Letztbegünstigten, den Stifter, ausgekehrt. Da die Zertifikate…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, verstorben am dd.mm.2022, betreffend die Beschwerde vom 18. März 2015 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 16. Februar 2015 zu Abgabenkontonummer ***BF1StNr1*** beschlossen: I. Die Beschwerde wird als gegenstandslos…
…Stiftungsurkunde vorbehaltenen Widerrufsrecht widerrufen. Das Guthaben aus der Abwicklung lt. der am 2.2.2017 aufgestellten "korrigierten Schlussrechnung zum 30.12.2016" iHv 25.699,98 € wurde ohne KESt Abzug an die letztbegünstigte Bf. zugewendet und vom geprüften Unternehmen als Ertrag verbucht. Nach Abwicklung…
…von einer natürlichen Person erfolgen. Daraus folgert die Amtspartei aus dem gesetzlichen Wortlaut, des § 27 Abs. 5 Z 9 EStG "Letztbegünstigter gemäß § 34" folgert die Amtspartei, dass auch nur natürliche Personen anrechnungsberechtigt im Sinne des § 27 Abs 5 Z 9 EStG seien. Vertreter der Beschwerdeführerin:…
…auch eine im Jahr 2014 entgeltlich erworbene 30%ige Beteiligung an der ***AB*** GmbH (FN ***1***) gehöre, die infolge des erfolgten Widerrufs der Privatstiftung an den Letztbegünstigten zu übertragen sei. Das Prüfungsorgan nahm in diesem Zusammenhang eine Zuwendung der Beteiligung mit Beschlussfassung der "letztmaligen Zuwendung"…
…Anmeldung aufzunehmen. 9. Ist ein Stifter im Falle des Widerrufs einer nicht unter § 4 Abs. 11 Z 1 fallenden Privatstiftung Letztbegünstigter gemäß § 34 des Privatstiftungsgesetzes, sind die Einkünfte auf seinen Antrag um die steuerlich maßgebenden Werte seiner vor dem 1. August 2008 getätigten Zuwendungen an…
…notwendigen Geldbetrag, weiters um Aufwendungen für die Gründung und die laufende Betriebsführung der Stiftung handelt und folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Der Kreis der Begünstigten und Letztbegünstigten der Privatstiftung umfasst ausschließlich alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern oder frühere Arbeitnehmer des (jeweiligen) Stifters. Als Arbeitnehmer…
…Einfluss des Stifters auf Bestellung und Abberufung von Organen, Personenidentität von Stifter und Begünstigtem. Stifter, Erstbegünstigter und Letztbegünstigter der ***1*** Stiftung ist der Beschwerdeführer (BP-Bericht vom 7.2.2017, Tz 3). Von ***4***, der in den Streitjahren über weite Strecken alleiniger Stiftungsrat der ***1…
…und C.Z. berechtigt gewesen die Stifterrechte gemeinschaftlich auszuüben. Es wäre grundsätzlich eine Mehrheitsentscheidung möglich gewesen, hinsichtlich Änderungen des Stiftungszwecks im Bereich der Begünstigten- oder Letztbegünstigtenregelungen, hinsichtlich Widerruf oder Beiratsregelungen wäre eine einstimmige Entscheidung notwendig gewesen. In der Stiftungsurkunde Punkt XIII. werde ausgeführt, dass die…
…notwendigen Geldbetrag, weiters um Aufwendungen für die Gründung und die laufende Betriebsführung der Stiftung handelt und folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Der Kreis der Begünstigten und Letztbegünstigten der Privatstiftung umfasst ausschließlich alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern oder frühere Arbeitnehmer des (jeweiligen) Stifters. Als Arbeitnehmer…