…nennt die Telekommunikationsdienstleistungen unter den Katalogleistungen des Art 59, sodass für Telekommunikationsdienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige außerhalb der Gemeinschaft keine Steuerbarkeit in der Gemeinschaft gegeben ist. Nach Art 59a können die Mitgliedstaaten, um Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, den Leistungsort bei bestimmten Leistungen in das Inland…
…nennt die Telekommunikationsdienstleistungen unter den Katalogleistungen des Art 59, sodass für Telekommunikationsdienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige außerhalb der Gemeinschaft keine Steuerbarkeit in der Gemeinschaft gegeben ist. Nach Art 59a können die Mitgliedstaaten, um Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, den Leistungsort bei bestimmten Leistungen in das Inland…
…nennt die Telekommunikationsdienstleistungen unter den Katalogleistungen des Art 59, sodass für Telekommunikationsdienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige außerhalb der Gemeinschaft keine Steuerbarkeit in der Gemeinschaft gegeben ist. Nach Art 59a können die Mitgliedstaaten, um Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, den Leistungsort bei bestimmten Leistungen in das Inland…
…59a Buchstabe b MwStSystRL dahingehend auszulegen, dass er einer nationalen Bestimmung wie jener des Ausgangsverfahrens entgegensteht, wonach der Leistungsort bei Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen iSd Art. 59 MwStSystRL durch einen Unternehmer, der sein Unternehmen von einem Drittstaat aus betreibt und im Gemeinschaftsgebiet keine an der Leistungserbringung…
…nennt die Telekommunikationsdienstleistungen unter den Katalogleistungen des Art 59, sodass für Telekommunikationsdienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige außerhalb der Gemeinschaft keine Steuerbarkeit in der Gemeinschaft gegeben ist. Nach Art 59a können die Mitgliedstaaten, um Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, den Leistungsort bei bestimmten Leistungen in das Inland…
…wenn die Leistung von einer im Drittlandsgebiet gelegenen Betriebsstätte ausgeführt wird. (16) Der Bundesminister für Finanzen kann, um Doppelbesteuerungen, Nichtbesteuerungen oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, durch Verordnung festlegen, dass sich bei sonstigen Leistungen, deren Leistungsort sich nach Abs. 6, 7, 12 oder 13 lit. a bestimmt…
…Fassung Art. 2 Richtlinie 2008/8/EG können die Mitgliedstaaten, um Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, den Leistungsort bei bestimmten Leistungen, die nach Art. 59 Richtlinie 2006/112/EG in der Fassung Art. 2 Richtlinie 2008/8/EG außerhalb der Gemeinschaft liegen, in das…
…3a Abs 16 UStG 1994 bis 31.12.2014 wie folgt: (16) Der Bundesminister für Finanzen kann, um Doppelbesteuerungen, Nichtbesteuerungen oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, durch Verordnung festlegen, dass sich bei sonstigen Leistungen, deren Leistungsort sich nach Abs. 6, 7, 12 oder 13 lit. a bestimmt…
…monatlichen Umsatzauswertungen unverzüglich, spätestens 3 Werktage nach Erhalt, auf das Konto Nr. xxx bei der Bank-D zu überweisen. Sollte die Gutschrift nicht bis spätestens zum 10. des Monats erfolgt sein, wird ohne weitere Vorankündigung das Kassensystem abgeschaltet. 2.8 Der Betreiber hat eine eigene…
…Für die Bestimmung des Leistungsortes der vom Bf. erbrachten Vermittlungsleistungen ist entscheidend, ob die in der Schweiz ansässige Muttergesellschaft oder die in Österreich ansässige Tochtergesellschaft (XXX GmbH) als Leistungsempfängerin zu qualifizieren ist. Für die Klärung dieser Frage ist in umsatzsteuerlicher Hinsicht bei vertraglich geschuldeten Leistungen…
…würden, der dann die Verbindung zum Empfänger des Telefonates in Österreich herstelle. Die Bf stelle die Verbindung zwischen dem ausländischen Anrufer im Drittland und dem Endkunden in Österreich her. Dieser Vorgang sei als Telekommunikationsdienstleistung mit Leistungsort Drittland (Katalogleistung gemäß § 3a Abs. 9 UStG) zu qualifizieren…
…Art. 9 Abs. 3 hat den Mitgliedstaaten nur in Bezug auf Katalogleistungen iSd Art. 9 Abs. 2 lit. e und bei der Vermietung von Beförderungsmitteln ein Wahlrecht auf Verlagerung des Leistungsortes eingeräumt. Die im Revisionsfall anzuwendende MwStSystRL 2006/112/EG idF Art. 2 der RL…
…Art. 9 Abs. 3 hat den Mitgliedstaaten nur in Bezug auf Katalogleistungen iSd Art. 9 Abs. 2 lit. e und bei der Vermietung von Beförderungsmitteln ein Wahlrecht auf Verlagerung des Leistungsortes eingeräumt. Die im Revisionsfall anzuwendende MwStSystRL 2006/112/EG idF Art. 2 der RL…
…Art. 9 Abs. 3 hat den Mitgliedstaaten nur in Bezug auf Katalogleistungen iSd Art. 9 Abs. 2 lit. e und bei der Vermietung von Beförderungsmitteln ein Wahlrecht auf Verlagerung des Leistungsortes eingeräumt. Die im Revisionsfall anzuwendende MwStSystRL 2006/112/EG idF Art. 2 der RL…
…Art. 9 Abs. 3 hat den Mitgliedstaaten nur in Bezug auf Katalogleistungen iSd Art. 9 Abs. 2 lit. e und bei der Vermietung von Beförderungsmitteln ein Wahlrecht auf Verlagerung des Leistungsortes eingeräumt. Die im Revisionsfall anzuwendende MwStSystRL 2006/112/EG idF Art. 2 der RL…
…In ihrem Vorlageantrag wendet sich die Bf. gegen diese rechtliche Beurteilung, weil es sich bei allen drei zur Erstattung eingereichten Rechnungen um die Abrechnung von Leistungen der Schiedsrichter in einem von der Antragstellerin organisierten Schiedsgerichtsverfahren handle. Es sei zwar richtig, dass Leistungen eines Rechtsberaters gemäß …
…EWG ergangen. Art. 9 Abs. 3 hat den Mitgliedstaaten nur in Bezug auf Katalogleistungen iSd. Art. 9 Abs. 2 lit. e und bei der Vermietung von Beförderungsmitteln ein Wahlrecht auf Verlagerung des Leistungsortes eingeräumt. Die im Revisionsfall anzuwendende MwStSystRL 2006/112/EG idF. Art. 2…
…EWG ergangen. Art. 9 Abs. 3 hat den Mitgliedstaaten nur in Bezug auf Katalogleistungen iSd. Art. 9 Abs. 2 lit. e und bei der Vermietung von Beförderungsmitteln ein Wahlrecht auf Verlagerung des Leistungsortes eingeräumt. Die im Revisionsfall anzuwendende MwStSystRL 2006/112/EG idF. Art. 2…
…EWG ergangen. Art. 9 Abs. 3 hat den Mitgliedstaaten nur in Bezug auf Katalogleistungen iSd. Art. 9 Abs. 2 lit. e und bei der Vermietung von Beförderungsmitteln ein Wahlrecht auf Verlagerung des Leistungsortes eingeräumt. Die im Revisionsfall anzuwendende MwStSystRL 2006/112/EG idF. Art. 2…
…für Vermittlungsleistungen galt nicht bei der Vermittlung von Katalogleistunge (§ 3a Abs. 4). Diese war selber eine Katalogleistung (§ 3a Abs. 10 Zi 11): steuerbar im Empfangsstaat. Ab 2010: Generalklausel § 3a Abs. 6: Empfangsstaat. Wenn die Leistungen der Bf Grundstücksleistungen wären, wäre Leistungsort auch immer in Österreich…