…als eine (unter Hinweis auf die ursprüngliche Rechnung) neue Rechnung ausgestellt wird oder durch eine dem Leistungsempfänger übermittelte Berichtigung der ursprünglichen Rechnung im Wege einer Berichtigungsnote. "Der Vorsteuerabzug kann erst für den Voranmeldungszeitraum vorgenommen werden in dem die Berichtigung oder Ergänzung der mangelhaften Rechnung erfolgt…
…Anmeldung bereits knapp vier Jahre alt war. Die Anmeldung des gegenständlichen Fahrzeuges als Vorführkraftfahrzeug vermag somit keinen Hinweis auf dessen unternehmerische Nutzung zu liefern. Somit ist - zusammenfassend - AB als der wirkliche Leistungsempfänger im Zusammenhang mit dem am 26. März 2009 erfolgten Kauf des Fahrzeuges der…
…enthielt. Erst die im weiteren Verfahren vorgelegte Rechnung mit der Rechnungsnummer 8010030336_2 wies die UID-Nummer der Leistungsempfängerin (Bf.) auf. Das Datum der neu erstellten Rechnung blieb unverändert mit dem der ursprünglichen Rechnung. Auf Grund der Rechnungsnummer mit der Nachzahl „_2“ ist allerdings unschwer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des ***1*** ***2*** ***3***, ***4*** ***5***, ***6***, Ungarn, vom 19. August 2021 gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 15. Juli 2021, OB ***7***, mit welchem zu Unrecht bezogene…
…Bezug von Familienbeihilfe durch einen Elternteil keine irreversible Disposition über dessen Berufstätigkeit verbunden ist. Im Geltungsbereich des § 26 Abs. 1 FLAG 1967 ist daher weiterhin das Risiko einer irrtümlich gezahlten Leistung trotz fehlender Erkennbarkeit des Behördenfehlers vom Leistungsempfänger zu tragen (vgl. BFG 22. 11. 2022…
…Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10.000,-- Euro übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, wenn der leistende Unternehmer im Inland einen Wohnsitz (Sitz), seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen…
…Recht auf Vornahme des Vorsteuerabzuges nur verweigert werden, wenn der Leistungsempfänger vom Umsatzsteuermißbrauch Kenntnis hatte oder hätte haben müssen, wenn er die aufgrund der jeweiligen Verdachtslage vernünftigerweise und zumutbaren Nachforschungen angestellt hätte. Dabei darf man vom Leistungsempfänger keine Nachforschungen verlangen, die rein der Finanzbehörde obliegen. …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Steuerberatung, über die Beschwerde vom 04.01.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 12.06.2014, betreffend Umsatzsteuer (Vorsteuererstattung 01-12/2013) zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 11.03.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 03.08.2015, betreffend Umsatzsteuer (Vorsteuererstattung 01-12/2014) zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 11.03.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 03.08.2015, betreffend Umsatzsteuer (Vorsteuererstattung 01-12/2014) zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Steuerberatung, über die Beschwerde vom 12.08.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 24.06.2015, Steuernummer, betreffend Umsatzsteuer (Vorsteuererstattung 01-12/2014…
…aufgrund nicht nachvollziehbaren Sachverhaltes (wer Antragsteller sei, eine deutsche oder eine kroatische Firma und wer Leistungsempfänger sei und ob die Rechnungen an diesen korrekt ausgestellt worden waren) eine längst überfällige Entscheidung zu treffen, die aufgrund der Berufung allein nicht positiv sein könne. Mit 2.10…
…statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden. Das gilt nicht für Leistungen im Sinne des Abs. 14 Z 14, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist, der keinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet hat. Verordnung…
…statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden. Das gilt nicht für Leistungen im Sinne des Abs. 14 Z 14, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist, der keinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet hat.  …
…statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden. Das gilt nicht für Leistungen im Sinne des Abs. 14 Z 14, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist, der keinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet hat. Verordnung…
…der Empfänger angeführt. Ferner habe er in den Rechnungen darauf hingewiesen, dass er ausländischer Unternehmer sei und der Leistungsempfänger die Steuer an das Finanzamt Graz-Stadt abführen müsse. Sofern mit dem angefochtenen Umsatzsteuerbescheid von ihm die Zahlung der festgesetzten Umsatzsteuer verlangt werden würde, würde das…
…D., der alleinigen Gesellschafterin der M. zuzurechnen ist. Nur wenn dieser Zuschuss der M, als der unmittelbaren Gesellschafterin der Leistungsempfängerin zuzurechnen ist, unterliegt diese –unbestrittener Weise- freiwillige Leistung iSd § 2 Z 4 lit.a der Gesellschaftssteuer. Nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise iSd § 21 Abs.1 Bundesabgabenordnung…
…Entgelt, welches vom Umsatz der Firma mit den Spielkunden abhängig ist. Strittig ist, ob sich der Leistungsort nach dem Sitz des Leistungsempfängers oder nach dem Grundstücksort richtet. Laut einem Schreiben vom 21. Dezember 2012 der Firma b hat diese für die Geschäftsbeziehung mit dem Bf…
…Art. 226 Z 4 MWStSysRL sehe die Angabe der UID-Nummer des leistenden Unternehmers in der Rechnung ebenso wie den vollständigen Namen und die Adresse des Leistungsempfängers vor. Die Angabe des Leistungsortes sei hingegen nicht vorgesehen. Die Rechnungsangaben des leistenden Unternehmers würden der Sicherstellung der…
…per Gutschrift kann nicht einseitig vom Leistungsempfänger vorgenommen werden, sondern setzt Einverständnis zwischen leistendem Unternehmer und Leistungsempfänger voraus (VwGH 2.9.2009, 2005/15/0145, ÖStZB 2010, 119). Insb kann somit nicht eine fehlende oder unvollständige Rechnung vom Leistungsempfänger einseitig durch eine Gutschrift ersetzt werden…