…Ein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch ist dabei zu verneinen, da der Arbeitnehmer seine Dienstleistung nicht erbringt, um vom Unternehmer bspw. zum Abendessen eingeladen zu werden. In diesem Zusammenhang ist bei Betriebsausflügen und derartigen Veranstaltungen festzuhalten, dass keine Leistung an Arbeitnehmer erbracht wird, wenn kein tauschähnlicher Umsatz stattfindet …
…Richter davon aus, dass jedenfalls Leistungen an Arbeitnehmer vorliegen. Weiters kann davon ausgegangen werden, dass die Arbeitnehmer kein Barentgelt für die zur Verfügung gestellte Verpflegung zu entrichten haben. Gemäß gesetzlicher Vereinbarung gegenüber der Zivildienstagentur hat der Beschwerdeführer für die Verpflegung der Zivildiener zu sorgen; ist…
…dass die bezogene Leistung nicht für die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens bezogen wird, steht der Vorsteuerabzug nicht zu. Führt daher der Unternehmer eine "Incentiveveranstaltung" durch, die im privaten Interesse der Arbeitnehmer liegt, steht der Vorsteuerabzug nicht zu. Die potentielle Steuerpflicht für Zuwendungen an Dienstnehmer gemäß…
…Zunächst ist festzuhalten, dass unstrittig Leistungen an Arbeitnehmer vorliegen, denen kein Austauschverhältnis zugrunde liegt. Dh. der Leistung der Bf steht kein Barentgelt des Arbeitnehmers und auch kein Teil der Arbeitsleistung (zB Verpflegung als Lohnbestandteil) gegenüber. In einem nächsten Schritt ist zu prüfen, ob im gegenständlichen…
…sofern das Entgelt niedriger als der Normalwert ist und der Empfänger der Lieferung oder sonstigen Leistung nicht oder nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Bei Sachzuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer können nach Auffassung der Materialen (übernommen in UStR RZ 682) aus Vereinfachungsgründen weiterhin die…
…nur unvollständige Führung der Bücher einer Handelsgesellschaft, indem tatsächlich getätigte Betriebsausgaben in Form von Lohnzahlungen an Arbeitnehmer oder Leistungsentgelte an im Dunkeln bleiben wollende Personen in den Büchern nicht erfasst werden (und statt dessen später unzutreffende Scheinzahlungen als Deckungsrechnungen mit Umsatzsteuerausweis erfasst werden) (§ 51 Abs…
…ist festzuhalten, dass unstrittig Leistungen an Arbeitnehmer vorliegen, denen kein Austauschverhältnis zu Grunde liegt. D.h. der Leistung der Bf. steht kein Barentgelt des Arbeitnehmers und auch kein Teil der Arbeitsleistung (zB Beförderung als Lohnbestandteil) gegenüber. In einem nächsten Schritt ist zu prüfen, ob im…
…war der Hinweis der Vertretung der Bf. auf die Rz 672 der UStR nicht von Erfolg, zumal dort aus Vereinfachungsgründen bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer die Werte der Sachbezugsverordnung als Bemessungsgrundlage herangezogen werden können. Eine Anwendung dieser Verordnung im Beschwerdefall, im Falle von wesentlich beteiligten Gesellschafter…
…Nr. 883/2004 erfassten Arbeitnehmer kommt es daher auf den wirtschaftlichen Wert dieser Leistungen nicht im Hinblick auf die Kaufkraft und das Preisniveau am Wohnort der betreffenden Personen, sondern im Hinblick auf die Höhe der geschuldeten Leistungen an. 51 In Anbetracht der in Art. 67…
…Nr. 883/2004 erfassten Arbeitnehmer kommt es daher auf den wirtschaftlichen Wert dieser Leistungen nicht im Hinblick auf die Kaufkraft und das Preisniveau am Wohnort der betreffenden Personen, sondern im Hinblick auf die Höhe der geschuldeten Leistungen an. 51 In Anbetracht der in Art. 67…
…Nr. 883/2004 erfassten Arbeitnehmer kommt es daher auf den wirtschaftlichen Wert dieser Leistungen nicht im Hinblick auf die Kaufkraft und das Preisniveau am Wohnort der betreffenden Personen, sondern im Hinblick auf die Höhe der geschuldeten Leistungen an. 51 In Anbetracht der in Art. 67…
…Nr. 883/2004 erfassten Arbeitnehmer kommt es daher auf den wirtschaftlichen Wert dieser Leistungen nicht im Hinblick auf die Kaufkraft und das Preisniveau am Wohnort der betreffenden Personen, sondern im Hinblick auf die Höhe der geschuldeten Leistungen an. 51 In Anbetracht der in Art. 67…
…Nr. 883/2004 erfassten Arbeitnehmer kommt es daher auf den wirtschaftlichen Wert dieser Leistungen nicht im Hinblick auf die Kaufkraft und das Preisniveau am Wohnort der betreffenden Personen, sondern im Hinblick auf die Höhe der geschuldeten Leistungen an. 51 In Anbetracht der in Art. 67…
…Nr. 883/2004 erfassten Arbeitnehmer kommt es daher auf den wirtschaftlichen Wert dieser Leistungen nicht im Hinblick auf die Kaufkraft und das Preisniveau am Wohnort der betreffenden Personen, sondern im Hinblick auf die Höhe der geschuldeten Leistungen an. 51 In Anbetracht der in Art. 67…
…Nr. 883/2004 erfassten Arbeitnehmer kommt es daher auf den wirtschaftlichen Wert dieser Leistungen nicht im Hinblick auf die Kaufkraft und das Preisniveau am Wohnort der betreffenden Personen, sondern im Hinblick auf die Höhe der geschuldeten Leistungen an. 51 In Anbetracht der in Art. 67…
…Nr. 883/2004 erfassten Arbeitnehmer kommt es daher auf den wirtschaftlichen Wert dieser Leistungen nicht im Hinblick auf die Kaufkraft und das Preisniveau am Wohnort der betreffenden Personen, sondern im Hinblick auf die Höhe der geschuldeten Leistungen an. 51 In Anbetracht der in Art. 67…
…Nr. 883/2004 erfassten Arbeitnehmer kommt es daher auf den wirtschaftlichen Wert dieser Leistungen nicht im Hinblick auf die Kaufkraft und das Preisniveau am Wohnort der betreffenden Personen, sondern im Hinblick auf die Höhe der geschuldeten Leistungen an. 51 In Anbetracht der in Art. 67…
…nicht von der Zahlung von Leistungen an Arbeitnehmer, deren Kinder außerhalb Österreichs wohnen, herrührt, da diese Leistungen nur etwa 6 % der Aufwendungen für Familienleistungen ausmachen, sondern dass dieses Risiko sich aus dem Fehlen einer angemessenen Kontrolle in Bezug auf die Gewährung dieser Leistungen ergeben könnte. …
…Nr. 883/2004 erfassten Arbeitnehmer kommt es daher auf den wirtschaftlichen Wert dieser Leistungen nicht im Hinblick auf die Kaufkraft und das Preisniveau am Wohnort der betreffenden Personen, sondern im Hinblick auf die Höhe der geschuldeten Leistungen an. 51 In Anbetracht der in Art. 67…
…Nr. 883/2004 erfassten Arbeitnehmer kommt es daher auf den wirtschaftlichen Wert dieser Leistungen nicht im Hinblick auf die Kaufkraft und das Preisniveau am Wohnort der betreffenden Personen, sondern im Hinblick auf die Höhe der geschuldeten Leistungen an. 51 In Anbetracht der in Art. 67…