…100%-18,12= 81,88% | Probe: 24.792,38 -4.492,38 € (DN SV 18,12%) 20.300 € | Zur Frage der Zulässigkeit der Revision: Im gegenständlichen Verfahren wurde über die einzige Streitfrage (Höhe des Leerkilometeranteils) eine Einigung zwischen den Parteien erzielt…
…Diplomarbeit, deren Zusammenfassung vorgelegt wurde, geht für das Jahr 1995 von einem Verhältnis zwischen 53,52% Besetzkilometer und 46,48% Leerkilometer aus, während im Jahr 1989 der Leerkilometeranteil 31% betragen habe. Für den Beschwerdezeitraum lassen sich hieraus keine Rückschlüsse ziehen, zumal der Autor selbst schreibt…
…von 40% berücksichtigt, sodass der diesbezügliche, allgemeine Einwand der Bf, dass nicht jede Fahrt zu einem Umsatz führe, ins Leere geht. Die Judikatur geht von einem durchschnittlichen Leerkilometeranteil von einem Drittel bzw. 35 % aus (vgl. VwGH v. 20.2.1991, 90/13/0214; VwGH v…
…48.600 km abgelesen. Es ergäbe sich somit eine Jahreskilometerleistung von rund 26.500 km. Unter der Annahme dieser durchschnittlichen Kilometerleistung sowie eines Leerkilometeranteils von 40% habe der Bf. 2012 rund 17.400 km und 2013 rund 16.200 km erklärt. Der vom FA abgelesene…
…infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben, da es in der BFG-Entscheidung zu widersprüchlichen Aussagen betreffend a) die vorgelegten Grundaufzeichnungen gekommen sei, b) die Diplomarbeiten aus 1995 und 2008 verwechselt worden seien und c) somit die Feststellungen zum Leerkilometeranteil nicht nachvollziehbar seien. Nach Erlassung des…
…Schlüsse auf die Verhältnisse bei der Gesamtheit (= durchschnittlicher Leerkilometeranteil bei allen im Jahr 1995 in Wien eingesetzten Taxis) zugelassen hätten, entgegen. Dies bedeutet nichts anderes, als dass die Aussagen der Diplomarbeit die Leerkilometeranteile bei einer geringen Anzahl von Taxis während einer Woche im…
…im Rahmen einer Leerfahrt zurückzukehren, um dort wieder einen Fahrgast aufzunehmen. Dadurch ergebe sich ein Leerkilometeranteil von 50 %, weil auf jede Besetztfahrt eine Leerfahrt zurück zum Standplatz erfolge. Der Bf habe diesen Standplatz auch deswegen zum Mittelpunkt seiner betrieblichen Tätigkeit gewählt, weil hier regelmäßig lukrative…
…woraus sich beim von der Betriebsprüfung in Ansatz gebrachten Leerkilometeranteil von 43% und damit einem Besetztkilometeranteil von 57% 342.739,69 gefahrene Gesamtkilometer (Berechnung: 195.391,63 gefahrene Besetztkilometer dividiert durch 0,57 Besetztkilometeranteil) ergäben. Bei - wie dargetan- insgesamt 34.762 im Jahr 2006 getankten…
…in Beschwerden anderer Taxiunternehmen häufig) getätigten Hinweis auf Ausführungen in der Diplomarbeit von M "Das Taxi in Wien" aus dem Jahr 1995, die die Bf. "als wissenschaftlich fundierten Nachweis" für die Notwendigkeit eines höheren Leerkilometeranteiles von rd. 50% oder mehr (statt 45 % lt. Betriebsprüfung) anführte…
…1989. Bei letztgenannter Untersuchung betrug der Leerkilometeranteil unter Zugrundelegung derselben Definition für die Leerkilometer lediglich 31%. Zum Ergebnis dieser Arbeit ist anzumerken, dass die Einzelwerte enormen Streuungen unterliegen. So befinden sich z.B. für den Leerkilometeranteil an den Gesamtkilometern die Werte zwischen 28% und 64%…
…sowie auch in der genannten Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates entgegengehalten, dass all diese Fahrten bereits im Rahmen des Leerkilometeranteiles Berücksichtigung finden, zumal all diese Tätigkeiten in der Regel im Rahmen von Fahrten nach Absetzung eines Kunden erfolgen und die erste und letzte Fahrt zum Standplatz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***FA-Ort*** vom 2. Oktober 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden V****** und die weiteren Senatsmitglieder [1-3] in der Beschwerdesache B****** über die Beschwerde vom 14. Juli 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 1. Juli 2008 betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer sowie…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterR in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Steuer & BERATUNG GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Invalidenstraße 6/6.Stock, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 31. August 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 11. August…