…die allesamt vor dem Prüfungszeitraum lägen. Die Aufnahme etwa eines CHF-Kredites im Jahr 1998 oder die Auszahlung einer größeren Lebensversicherungssumme im Jahr 2002 könnten aber nicht den Vermögenszufluss in den Jahren 2005 bis 2009 erklären. Dass diese Gelder aus den - teilweise nur behaupteten - Vermögenszuwächsen…
…die allesamt vor diesem Zeitraum lägen. Die Aufnahme etwa eines CHF-Kredites im Jahr 1998 oder die Auszahlung einer größeren Lebensversicherungssumme im Jahr 2002 könnten aber nicht den Vermögenszuwachs in den Jahren 2005 bis 2009 erklären. Dass diese Gelder aus den - teilweise nur behaupteten - Vermögenszuwächsen…
… 2 Abs. 1 Z. 3 ErbStG und die Beschwerdeführerin als Abgabenschuldnerin bekannt, hat die Abgabenbehörde nichts daran gehindert, jedenfalls die beiden Lebensversicherungssummen im Wege eines vorläufigen Bescheides - sei es gemäß § 27 ErbStG, sei es gemäß § 200 Abs. 1 BAO - zur Vermeidung des Eintritts der Verjährung…
… 2 Abs. 1 Z. 3 ErbStG und die Beschwerdeführerin als Abgabenschuldnerin bekannt, hat die Abgabenbehörde nichts daran gehindert, jedenfalls die beiden Lebensversicherungssummen im Wege eines vorläufigen Bescheides - sei es gemäß § 27 ErbStG, sei es gemäß § 200 Abs. 1 BAO - zur Vermeidung des Eintritts der Verjährung…
Gegen den Einkommensteuerbescheid 2015 vom 20. Juni 2018 wurde die Beschwerde vom 5. Juli 2018 eingebracht. Begründend wurde ausgeführt, dass Kapitaleinkünfte aus dem Ausland im Schätzungsweg ermittelt worden seien. Der Bescheidbegründung sei keinerlei Grundlage und Annahme zur Ermittlung der Höhe der geschätzten Kapitaleinkünfte zu entnehmen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Dr. Helmut Moritz, Steuerberater, Schottenbastei 6/8, 1010 Wien gegen den Bescheid gemäß § 201 Abs. 2 Z 3 BAO des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…
Darüber erfüllen der Antrag bzw die von der VU ausgestellten (aber dem Bf. nicht ausgehändigten Dokumente) auch aus nachfolgenden Gründen nicht den gesetzlichen Vorschriften: Der Antrag enthält nicht die Bezeichnung und Anschrift der für das Unternehmen zuständigen Aufsichtsbehörde gem § 252 Abs 1 Z 3 VAG…
Sie zeigt die voraussichtliche Anzahl der 100jährigen und Älteren bei hohem, mitterem und niedrigem verwirklichten Langlebigkeitsrisiko: 9.500 ………Anzahl der 100jährigen und Älteren im Jahr 2000 in Deutschland lt. ………………..Birg/Flöthmann 105.000………
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende R 1, den Richter R 2 sowie die fachkundige Laienrichterin LR 1 und den fachkundigen Laienrichter LR 2 in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zH Herrn Mag. Johannes…
Die sogenannte absolute Verjährungsfrist ist weder verlängerbar noch hemmbar (zB Rathgeber, SWK 2005, 87; Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 209 Anm 14; Achatz/Brandl in Kofler/Kanduth-Kristen, Steuerreform 2005, Rz 526; BFG 24.5.2017, RV/3100430/2017; Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I BAO3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter rr in der Beschwerdesache bf, adr1 gegen den Bescheid des FA Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 05.12.2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** über die Beschwerde vom 23.4.2019 der Frau ***Bf1***, vertreten durch die KPMG Alpen Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, gegen die Wiederaufnahme- und Sachbescheide des Finanzamtes ***1*** FA vom 12.4…
Die Kapitalerträge 2010 bis 2014 wurden daher im Ausmaß von 4% des im Ausland veranlagten Vermögens geschätzt. Die Höhe des im Ausland veranlagten Vermögens wurde wie folgt berechnet: 1. in 10 LV I-Versicherungen investiertes Vermögen € 3 Mio. 2. in LV II-Versicherung investiertes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. W in der Beschwerdesache des Bf., Gde X, S-Straße-xx, gegen den Bescheid des Finanzamtes X, Gde X, L-Straße-yy, vom 22. Februar 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2015 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Senat_X in der Beschwerdesache Erben , als Erben nach Bf, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH, Am Heumarkt 7, 1030 Wien, über die Beschwerden vom 22.4.2013, 30.7.2014 und 9.6.2015 gegen die Einkommensteuerbescheide des…
Bei der betrieblichen Kollektivversicherung übernimmt der Versicherer die Gefahrtragung, selbst die Altersvorsorge an den Versicherten (Arbeitnehmer) bei deren Pensionsantritt leisten zu müssen. Der Versicherer übernimmt vom Arbeitgeber =Versicherungsnehmer die Pensionszusage, der Versicherungsnehmer überträgt dafür einen bestimmten Kapitalbetrag (§ 48 PKG und § 18i VAG). Die betriebliche Kollektivversicherung…