…2012, Zl. 0012345, hat das Zollamt Feldkirch Wolfurt dem Beschwerdeführer (= Bf) für insgesamt 21.600 Colli (CU) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gesamtgewicht von 21.952,80 kg und einem Gesamtwert von 33.336,00 € gemäß Art. 203 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2913…
…sein, es genüge, dass der Auszug oder das Konzentrat als wesentlicher Bestandteil bei der Herstellung dieser Lebensmittelzubereitungen verwendet wird und ihnen ihren eigenständigen Charakter verleiht. Mit Eingabe vom 30. September 2025 stellte die Bf den Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht (Vorlageantrag)…
…in die KN einzureihen sind. Die auf Grund der falschen Erklärungen in den betreffenden Zollanmeldungen gegenüber der Bf. vorgenommenen Abgabennachforderungen (Zucker der Warennummer 1701 hat eine deutlich höhere Abgabenbelastung als Lebensmittelzubereitungen der Warennummern 2101) sind mittlerweile in Rechtskraft erwachsen. Die Bf. hat die Abgaben zur…
…Ansuchen und entgegen dem Vorbringen der Bf in der Stellungnahme vom 25. Juni 2014, die eine Einreihung in die Kategorie der "verschiedenen Lebensmittelzubereitungen" des Kapitels 21 der Kombinierten Nomenklatur (KN) begehrt hat, wies das Zollamt Wien mit der Verbindlichen Zolltarifauskunft (VZTA) vom 23. Dezember 2014…
…mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Am 26. Jänner 2004 führte die Bf. kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (23.952 kg) unbekannten Ursprungs aus Polen ein. Die Einfuhr erhielt aufgrund der bei der Anmeldung zur Überführung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr beim Zollamt Kleinhaugsdorf vorgelegten Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1, Nr…
…Oktober 2007, sieht in ihrem Anhang I (Kombinierte Nomenklatur - KN) das Kapitel 17 "Zucker und Zuckerwaren" und das Kapitel 21 "Verschiedene Lebensmittelzubereitungen" vor. Im Kapitel 17 der KN fallen in die Position 1701 "Rohr- und Rübenzucker und chemische reine Saccharose, fest" unter den KN Code…
…Erzeugnissen. Am 7. Jänner 2004 führte die Bf. kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (24.000 kg) unbekannten Ursprungs aus Polen ein. Die Einfuhr erhielt aufgrund der bei der Anmeldung zur Überführung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr beim Zollamt Wiener Neustadt vorgelegten Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Nr. A…
…einer vUA-Entscheidung die betreffenden Waren und die für den Erwerb der Ursprungseigenschaft maßgebenden Umstände in jeder Hinsicht den in der Entscheidung beschriebenen Waren und Umständen entsprechen. Die Position 2106 der KN ist (soweit hier von Relevanz) wie folgt untergliedert: | 2106 | | Lebensmittelzubereitungen…
…2 UStG) Verzeichnis der dem Steuersatz von 10% unterliegenden Gegenstände … Z. 18: Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln; Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (Positionen 1805 00 00 und 1806 der Kombinierten Nomenklatur). … Z. 23: Milch und Milcherzeugnisse der Positionen 0401, 0402…
…Union verletzt, da es zu einer latenten Einschränkung der Vertriebswege der Beschwerdeführerin kommt. Beweis: (…) 6. Unter Berücksichtigung der vorgehenden Ausführungen handelt es sich daher bei dem vorliegenden Produkt unzweifelhaft um ein Nahrungsergänzungsmittel (beziehungsweise im Zolljargon um eine Lebensmittelzubereitung) iSd Richtlinie 2002/46/EG. Darin…
…werden kann. c. Ist die Einreihung nach den Allgemeinen Vorschriften 3a und 3b nicht möglich, wird die Ware der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen im Warenverzeichnis zuletzt genannte Position zugewiesen. Unter KN-Code 2106 sind Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, geregelt. Nach…
…in den Privatgutachten und die Feststellungen im Gutachten der TUA gegeneinander mit der Maßgabe der zolltariflichen Restriktionen abzuwägen. Zum Vorbringen der Bf, in den von ihr dem Zollamt Wien und dem BFG vorgelegten VZTAs seien melatoninhaltige Waren als Lebensmittelzubereitungen eingereiht worden, ist grundsätzlich zu bemerken…
…zu schaffen, den Energie- oder Nährwert des Erzeugnisses zu heben oder seinen Geschmack zu verbessern, ihm aber nicht den Charakter einer Lebensmittelzubereitung nehmen." Für das BFG steht aus all diesen Gründen fest, dass die Frage der Einstufung einer bestimmten Ware als Lebensmittel bzw. als Arznei…
…Es gehe auch nicht an, über eine tarifarische Einreihung zu urteilen aufgrund des bei einer Verkostung "kaum wahrnehmbaren Geruches und Geschmacks nach Tee" und die Ware aufgrund dessen nicht als eine auf der Grundlage eines Tee-Extrakts hergestellte Lebensmittelzubereitung anzuerkennen. Dass es auf einen von…
…Es gehe auch nicht an, über eine tarifarische Einreihung zu urteilen aufgrund des bei einer Verkostung "kaum wahrnehmbaren Geruches und Geschmacks nach Tee" und die Ware aufgrund dessen nicht als eine auf der Grundlage eines Tee-Extrakts hergestellte Lebensmittelzubereitung anzuerkennen. Dass es auf einen von…
…Getränke") setzt voraus, dass es sich um eine Flüssigkeit handelt, die zum unmittelbaren menschlichen Genuss geeignet und auch bestimmt ist. 2. Lebensmittelzubereitungen, die als Nahrungsergänzungsmittel gekennzeichnet sind, in flüssiger Form in Trinkfläschchen vertrieben werden und sich unmittelbar zum Trinken eignen, sind in die Position 2202…
…ein weiteres Untersuchungsergebnis. Die dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegenden Befunde seien auch deswegen rechtlich unrichtig, weil die untersuchte Ware lediglich „ aufgrund des kaum wahrnehmbaren Geruchs und Geschmacks nach Tee“ nicht als „auf der Grundlage eines Teeextraktes“ hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden könne. Die Untersuchungsanstalt meine daher…
…ein weiteres Untersuchungsergebnis. Die dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegenden Befunde seien auch deswegen rechtlich unrichtig, weil die untersuchte Ware lediglich „ aufgrund des kaum wahrnehmbaren Geruchs und Geschmacks nach Tee“ nicht als „auf der Grundlage eines Teeextraktes“ hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden könne. Die Untersuchungsanstalt meine daher…
…ein weiteres Untersuchungsergebnis. Die dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegenden Befunde seien auch deswegen rechtlich unrichtig, weil die untersuchte Ware lediglich „ aufgrund des kaum wahrnehmbaren Geruchs und Geschmacks nach Tee“ nicht als „auf der Grundlage eines Teeextraktes“ hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden könne. Die Untersuchungsanstalt meine daher…
…der Untersuchungsergebnisse aus kristalliner Saccharose mit Zusatz von Tee-Extrakt. Das vorliegende Erzeugnis kann aufgrund des kaum wahrnehmbaren Geruches und Geschmackes nach Tee nicht als eine auf der Grundlage eines Tee-Extraktes hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden. Nach hieramtlicher Ansicht bleiben die Eigenschaften der Ware als…