…ein weiteres Untersuchungsergebnis. Die dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegenden Befunde seien auch deswegen rechtlich unrichtig, weil die untersuchte Ware lediglich „ aufgrund des kaum wahrnehmbaren Geruchs und Geschmacks nach Tee“ nicht als „auf der Grundlage eines Teeextraktes“ hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden könne. Die Untersuchungsanstalt meine daher…
…zu schaffen, den Energie- oder Nährwert des Erzeugnisses zu heben oder seinen Geschmack zu verbessern, ihm aber nicht den Charakter einer Lebensmittelzubereitung nehmen." Für das BFG steht aus all diesen Gründen fest, dass die Frage der Einstufung einer bestimmten Ware als Lebensmittel bzw. als Arznei…
…2012, Zl. 0012345, hat das Zollamt Feldkirch Wolfurt dem Beschwerdeführer (= Bf) für insgesamt 21.600 Colli (CU) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gesamtgewicht von 21.952,80 kg und einem Gesamtwert von 33.336,00 € gemäß Art. 203 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2913…
…sein, es genüge, dass der Auszug oder das Konzentrat als wesentlicher Bestandteil bei der Herstellung dieser Lebensmittelzubereitungen verwendet wird und ihnen ihren eigenständigen Charakter verleiht. Mit Eingabe vom 30. September 2025 stellte die Bf den Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht (Vorlageantrag)…
…die Verwendung zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken. Das verfahrensgegenständliche Nahrungsergänzungsmittel ist daher nach der zuletzt genannten Anmerkung in den Abschnitt IV (Kapitel 16 bis 24) einzureihen. Bei der verfahrensgegenständlichen Ware handelt es sich um eine dosiert aufgemachte Lebensmittelzubereitung, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt ist…
…Ansuchen und entgegen dem Vorbringen der Bf in der Stellungnahme vom 25. Juni 2014, die eine Einreihung in die Kategorie der "verschiedenen Lebensmittelzubereitungen" des Kapitels 21 der Kombinierten Nomenklatur (KN) begehrt hat, wies das Zollamt Wien mit der Verbindlichen Zolltarifauskunft (VZTA) vom 23. Dezember 2014…
…ein weiteres Untersuchungsergebnis. Die dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegenden Befunde seien auch deswegen rechtlich unrichtig, weil die untersuchte Ware lediglich „ aufgrund des kaum wahrnehmbaren Geruchs und Geschmacks nach Tee“ nicht als „auf der Grundlage eines Teeextraktes“ hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden könne. Die Untersuchungsanstalt meine daher…
…ein weiteres Untersuchungsergebnis. Die dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegenden Befunde seien auch deswegen rechtlich unrichtig, weil die untersuchte Ware lediglich „ aufgrund des kaum wahrnehmbaren Geruchs und Geschmacks nach Tee“ nicht als „auf der Grundlage eines Teeextraktes“ hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden könne. Die Untersuchungsanstalt meine daher…
…in die KN einzureihen sind. Die auf Grund der falschen Erklärungen in den betreffenden Zollanmeldungen gegenüber der Bf. vorgenommenen Abgabennachforderungen (Zucker der Warennummer 1701 hat eine deutlich höhere Abgabenbelastung als Lebensmittelzubereitungen der Warennummern 2101) sind mittlerweile in Rechtskraft erwachsen. Die Bf. hat die Abgaben zur…
…mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Am 26. Jänner 2004 führte die Bf. kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (23.952 kg) unbekannten Ursprungs aus Polen ein. Die Einfuhr erhielt aufgrund der bei der Anmeldung zur Überführung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr beim Zollamt Kleinhaugsdorf vorgelegten Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1, Nr…
…Oktober 2007, sieht in ihrem Anhang I (Kombinierte Nomenklatur - KN) das Kapitel 17 "Zucker und Zuckerwaren" und das Kapitel 21 "Verschiedene Lebensmittelzubereitungen" vor. Im Kapitel 17 der KN fallen in die Position 1701 "Rohr- und Rübenzucker und chemische reine Saccharose, fest" unter den KN Code…
…Erzeugnissen. Am 7. Jänner 2004 führte die Bf. kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (24.000 kg) unbekannten Ursprungs aus Polen ein. Die Einfuhr erhielt aufgrund der bei der Anmeldung zur Überführung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr beim Zollamt Wiener Neustadt vorgelegten Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Nr. A…
…Union verletzt, da es zu einer latenten Einschränkung der Vertriebswege der Beschwerdeführerin kommt. Beweis: (…) 6. Unter Berücksichtigung der vorgehenden Ausführungen handelt es sich daher bei dem vorliegenden Produkt unzweifelhaft um ein Nahrungsergänzungsmittel (beziehungsweise im Zolljargon um eine Lebensmittelzubereitung) iSd Richtlinie 2002/46/EG. Darin…
…Untersuchungen der TUA mehrmals festgestellt worden sei, dass es sich bei den von der Bf. importieren Warenlieferungen nicht wie angegeben um Waren des Kapitels 21 (Lebensmittelzubereitung), sondern um Waren des Kapitels 17 (Saccharose) des Zolltarifes gehandelt habe, welche einem höheren Tarif unterliegen. Im Rahmen der…
…Untersuchung der streitgegenständlichen Ware stellte das Zollamt Wien fest, dass sich diese in der entscheidungsmaßgeblichen Beschaffenheit von der in der genannten VZTA beschriebenen Ware unterscheidet und daher nicht als „auf der Grundlage eines Tee-extraktes“ hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden könne. Wörtlich heißt es dazu: „Die…
…in den Privatgutachten und die Feststellungen im Gutachten der TUA gegeneinander mit der Maßgabe der zolltariflichen Restriktionen abzuwägen. Zum Vorbringen der Bf, in den von ihr dem Zollamt Wien und dem BFG vorgelegten VZTAs seien melatoninhaltige Waren als Lebensmittelzubereitungen eingereiht worden, ist grundsätzlich zu bemerken…
…Der Tee, der Auszug, die Essenz oder das Konzentrat aus Tee müssen als wesentlicher Bestandteil bei der Herstellung der Lebensmittelzubereitung verwendet werden und dieser ihren eigenständigen Charakter verleihen (EuGH 4.3.2004, Rs C-130/02). Mit der am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen…
…Es gehe auch nicht an, über eine tarifarische Einreihung zu urteilen aufgrund des bei einer Verkostung "kaum wahrnehmbaren Geruches und Geschmacks nach Tee" und die Ware aufgrund dessen nicht als eine auf der Grundlage eines Tee-Extrakts hergestellte Lebensmittelzubereitung anzuerkennen. Dass es auf einen von…
…Es gehe auch nicht an, über eine tarifarische Einreihung zu urteilen aufgrund des bei einer Verkostung "kaum wahrnehmbaren Geruches und Geschmacks nach Tee" und die Ware aufgrund dessen nicht als eine auf der Grundlage eines Tee-Extrakts hergestellte Lebensmittelzubereitung anzuerkennen. Dass es auf einen von…
…der Untersuchungsergebnisse aus kristalliner Saccharose mit Zusatz von Tee-Extrakt. Das vorliegende Erzeugnis kann aufgrund des kaum wahrnehmbaren Geruches und Geschmackes nach Tee nicht als eine auf der Grundlage eines Tee-Extraktes hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden. Nach hieramtlicher Ansicht bleiben die Eigenschaften der Ware als…