…Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte." Nach Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Es sind somit die nationalen Vorschriften im…
… ebenso VwGH 2.9.2009, 2008/15/0139). Die wirtschaftliche Lage des Haftungspflichtigen steht für sich allein noch in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 23.4.2008, 2004/13/0142). Eine allfällige persönliche Unbilligkeit in der Einhebung der haftungsgegenständlichen Abgaben ist…
…des VwGH kann die Unbilligkeit einer Abgabe nach Lage des Falles eine persönliche oder sachliche sein. Eine persönliche Unbilligkeit im Sinne des § 236 Bundesabgabenordnung liegt grundsätzlich dann vor, wenn die Einhebung der Abgabenschuld, oder in Familienbeihilfenangelegenheiten, die Rückforderung unrechtmäßig bezogener Leistungen, die Existenz des Schuldners…
…Auch ein Nutzwertgutachten vom 22.4.2009 lag bereits vor. Damit schien die Möglichkeit der Begründung von Wohnungseigentum nur mehr ein Schritt zu sein. Da sich in weiterer Folge (also nach Unterfertigung des Kaufvertrages mit Herrn **X15**) völlig überraschend durch ein von der Gesellschafterin **X14…
…97/13/0177; VwGH 14.12.2006, 2006/14/0044). Die wirtschaftliche Lage des Haftungspflichtigen steht für sich allein noch in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 23.4.2008, 2004/13/0142). Der Umstand, dass eine Haftungsschuld letztlich nur zum Teil…
…2017 im Jahr 2017 einen Gesamtbetrag von 1.398,55 €, das sind rund 51% des gesetzlichen Unterhalts. Über den Bf wurde im August 2017 ein Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, wobei laut gerichtlich im November 2017 bestätigtem Zahlungsplan die Insolvenzgläubiger 28% der festgestellten Forderungen zahlbar in 83…
…Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte." Nach Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Es sind somit die nationalen Vorschriften im…
…Verfügung zu stellen. Der Verlust dieses Privatdarlehens wäre steuerlich nicht verwertbar gewesen. Der Steuereffekt hieraus hätte also 0,00 € betragen. Stattdessen habe ***31*** laut Abgabenbehörde die ***15*** durch den steuerlich motivierten Kauf des Inventars in die Lage versetzt, eine Ausschüttung zu tätigen, um die…
…Die Bf. ist nicht Zurechnungssubjekt der von der A-AG erzielten Einkünfte aus Kapitalvermögen und damit auch nicht Schuldnerin der davon einbehaltenen Kapitalertragssteuer. Auf Grund dieses Sachverhaltes ist dem Antrag, der von der Abgabenbehörde auf Grund des objektiv erklärten Antragsvorbringens als Rückerstattungsantrag gemäß § 21 Abs…
…gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Gemäß Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Gemäß Art. 222 Abs. 1…
…2009 (19.000 €) und 10.September 2009 (34.000 €). Jedem einzelnen der zuvor als "Darlehen" bezeichneten Verträge lag eine übereinstimmende Willenserklärung der Bf. als Gläubiger und dem A-Verein als Schuldner zugrunde, die durch folgenden Text dokumentiert ist: "Zur Aufrechterhaltung des Betriebes der ..…
…Gegenstand einer Abtretung iSd § 33 TP 21 GebG können auch zukünftige und ungewisse Rechte sein. Ebenso können auch künftige Forderungen, sofern ihre Grundlagen (Rechtsgrund und Person des Schuldners im Zeitpunkt der Abtretung) vorweg feststehen, Gegenstand einer Zession sein (vgl. VwGH 17.11.1965, 142/64).…
…einer Wegstrecke von 21 km aus. Dies sei nicht einmal im kürzesten Fall möglich. Die Lage des Büros sei 100 m von der Nordpforte entfernt und am anderen Ende des Areals. Die Wegstrecke zur Arbeit betrage 34,1 km. Der Anteil der Arbeitsstrecke auf österreichischem…
…mwN). Gemäß § 166 BAO kommt als Beweismittel im Abgabenverfahren alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist. Im Hinblick auf den in § 166 BAO normierten Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel stellen zB auch Aussagen von…
…1 UStG grundsätzlich den Zollämtern. Die Zuständigkeit der Finanzämter zur Erhebung und zwangsweisen Einbringung der Einfuhrumsatzsteuer wird gemäß § 26 Abs.3 Z.2 UStG - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - durch bloße Erklärung des Schuldners der Einfuhrumsatzsteuer in der Zollerklärung begründet (vgl. auch Ruppe/Achatz, Umsatzsteuergesetz…
…1 UStG grundsätzlich den Zollämtern. Die Zuständigkeit der Finanzämter zur Erhebung und zwangsweisen Einbringung der Einfuhrumsatzsteuer wird gemäß § 26 Abs.3 Z.2 UStG - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - durch bloße Erklärung des Schuldners der Einfuhrumsatzsteuer in der Zollerklärung begründet (Vgl. auch Ruppe/Achatz, Umsatzsteuergesetz…
…des Bf. hätte ergeben, dass dem Bf. ein unersetzbarer Schaden iSd Art.244 ZK zumindest drohen könnte. Mit Berufungsvorentscheidung vom 04.05.2011 wies das Zollamt diese Berufung als unbegründet ab. Es läge im Wesen eines Gesamtschuldverhältnisses, dass es dem Gläubiger freisteht an welchem Schuldner…
…ist der Antragsteller nur dann in der Lage, in die Liste der Rechtsanwälte wieder eingetragen zu werden, wenn seine Steuer- und sonstige Schulden bereits bereinigt sind. Die Einhebung des Abgabenrückstandes kommt daher beim Antragsteller einem Berufsverbot gleich. Die Gewährung der beantragten Nachsicht hätte daher den…
…da dadurch die Existenz des Abgabenschuldners in ernster Gefahr wäre; ein erneut zu eröffnendes Insolvenzverfahren, welches im Falle der angesuchten Nachsicht vermieden werden könnte, wäre unumgänglich. Ein von der belangten Behörde verneinter Sanierungseffekt der Nachsicht läge daher im gegebenen Fall richtigerweise eindeutig vor. Der Bf…
…08/2016 keine Haftungsbescheide an die Primärschuldnerin erlassen. Auch Lohnsteuerzahlungen, wenn sie durch Anrechnung von Saldozahlungen auf die älteste Schuld erfolgten, sind der Anfechtung nach den § 30 und 31 IO entzogen (dies betrifft Saldozahlungen des Schuldners, die gemäß § 214 Abs. 1 BAO in Verbindung mit …