…jederzeitigen Widerruf durch Abschreibung wegen Uneinbringlichkeit gelöscht. Mit Bescheid vom 25. Juni 2012 wurde diese Löschung von Abgabenschuldigkeiten hinsichtlich der Umsatzsteuer 1999 in iHv 4.307,02 Euro widerufen. Nach Ansicht des Finanzamtes hätten sich die tatsächlichen Verhältnisse, die zur Annahme der Uneinbringlichkeit geführt hatten…
…war, weshalb auch eine künftige Einbringung im Exekutionsweg zutreffend als unrealistisch gewertet wurde. Wenn die seinerzeitige Löschung wegen Uneinbringlichkeit auf Grund der wirtschaftlichen Situation des Abgabenschuldners erfolgte, muss die Abgabenbehörde eine wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabenschuldners für die Verfügung des Widerrufs nachweisen. Das…
…Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung steht dem nicht entgegen. Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet", sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung verzichtet (UFS 17.12.2008, RV/0816-L/03; BFG 06.06.2019…
…dass der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dem nicht entgegensteht: Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet", sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Bf verzichtet (UFS 17.12.2008, RV/0816-L/03…
…dass der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dem nicht entgegensteht: Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet", sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Bf verzichtet (UFS 17.12.2008, RV/0816-L/03…
…dass der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dem nicht entgegensteht: Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet", sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Bf verzichtet (UFS 17.12.2008, RV/0816-L/03…
…deren Ausgang nicht von wesentlicher Bedeutung in der Angelegenheit ist, in der die Säumnisbeschwerde eingebracht wurde. Diese Angelegenheit ist die Löschung der Abgabenverbindlichkeiten der ***Bf1*** nach § 235 BAO wegen Uneinbringlichkeit. Daß diese besteht, ist von mir in allen bisherigen Verfahren immer wieder vorgebracht worden als…
…dass der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dem nicht entgegensteht: Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet", sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Bf verzichtet (UFS 17.12.2008, RV/0816-L/03…
…Der Abgabenanspruch erlischt durch die Abstandnahme nicht, es wird nur wegen Uneinbringlichkeit auf dessen Durchsetzung verzichtet (vgl. § 206 Abs. 2 BAO). Die Beschwerdeführerin wurde wegen Vermögenslosigkeit aus dem Firmenbuch gelöscht und hat nach derzeitigem Wissenstand keinen Rechtsnachfolger. Auch bei Stattgabe der gegenständlichen Beschwerde würde sich…
…Zweiteres setzt die deutlich erkennbare, abschätzbare, mit einiger Gewissheit anzunehmende ("offenkundige") Uneinbringlichkeit der Abgaben voraus. Das Finanzamt hat im Jahr 2018 die Löschung der Abgabenschuldigkeiten des Bf. iHv € 382,25 mit Bescheid rechtskräftig verfügt, weil zuvor alle Möglichkeiten der Einbringung der geschuldeten Abgaben erfolglos…
…und ein wesentliches Element dieser Prüfung die Auseinandersetzung mit der Frage ist, ob eine Rückzahlung der auf dem Verrechnungskonto verbuchten Beträge von vornherein nicht gewollt oder wegen absehbarer Uneinbringlichkeit nicht zu erwarten war, womit die buchmäßige Erfassung der vollen Forderung nur zum Schein erfolgt wäre…
…Da sich die Umstände nicht geändert haben, wurde die Uneinbringlichkeit des Rückstandes auch am 27.04.2016 von der Einbringungsstelle des Finanzamtes bestätigt, dessen Löschung befürwortet und der Rückstand am 20.05.2016 auch tatsächlich gelöscht. 7. Dementsprechend wurde auch im Vorlagebericht des Finanzamtes vom…
…bei dieser aufgrund der Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens (mangels kostendeckenden Vermögens), bzw. Löschung wegen Vermögenslosigkeit im Firmenbuch am ***Z***, nicht eingebracht werden konnten. Zum Einwand der inhaltlichen Unrichtigkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben wies das Finanzamt darauf hin, dass es der Behörde nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (zB…
…X. Dezember 2012 von Amts wegen gelöscht. Eine Eintragung der Bf. bzw. einer Betriebsstätte derselben war im Firmenbuch in Österreich nie gegeben. Laut Aktenlage wurde seitens der zuständigen Abgabenbehörde bereits im Jahr 2011 der noch vorhandene Abgabenrückstand mit Datum 4. Mai 2011 wegen Uneinbringlichkeit gelöscht…
…einer Nichthandlung, sozusagen einer unterlassenen nicht bewussten Handlung, zu keiner Pflichtverletzung führen könne. Die Pflichtverletzung wegen Uneinbringlichkeit der Abgabenforderungen könne daher nicht unterstellt werden, weil wie bereits erwähnt, die offenen Postenlisten bei den in der Kanzlei des Steuerberaters durchgeführten Besprechungen Herr Person-1, als operative…
…der Besteuerung steht dem nicht entgegen. Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet", sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Beschwerdeführerin verzichtet (UFS 17.12.2008, RV/0816-L/03; BFG 06.06.2019…
…Vermögens gemäß § 39 FBG aufgelöst. Mit 19. November 2015 wurde der auf dem Abgabenkonto aus haftende und vollstreckbare Abgabenrückstand wegen Uneinbringlichkeit abgeschrieben. Rechtliche Würdigung Die Auflösung und Löschung einer im Firmenbuch eingetragenen juristischen Person hat bloß deklaratorischen Charakter (vgl. VwGH 17.5.2004, 2003/17…
…ist zu prüfen, worin der dem Gesellschafter zugewendete Vorteil besteht. War eine Rückzahlung der auf dem Verrechnungskonto verbuchten Beträge von vornherein nicht gewollt oder wegen absehbarer Uneinbringlichkeit nicht zu erwarten, erfolgt die buchmäßige Erfassung der vollen Forderung nur zum Schein, tritt im Vermögen der Gesellschaft…
…nicht berührt würden (§ 215 IO). Aufgrund der Restschuldbestätigung des BG ***3*** vom 17.03.2025 über EUR 57.867,53 wurde die Einkommensteuer 2015 zur Gänze wegen Uneinbringlichkeit abgeschrieben. 2. Beweiswürdigung Der oben festgestellte Sachverhalt ergab sich schlüssig aus dem Beschwerdevorbringen und den von der…
…wurde abschließend die Stattgabe ihrer Beschwerde beantragt. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der Beschwerdeführer war von ***Datum1*** bis zur amtswegigen Löschung am ***Datum2*** Geschäftsführer der ***Primärschuldnerin***. Die Uneinbringlichkeit der Haftungsschuldigkeiten bei der Primärschuldnerin steht auf Grund der am ***Datum2*** erfolgten amtswegigen Löschung wegen Vermögenslosigkeit gemäß …