…im medizinischen Bereich eine Zweiklassengesellschaft zu schaffen. Dazu wird auf § 16 Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) verwiesen, wonach für die ärztliche Behandlung von Patienten und Patientinnen in einer Krankenanstalt ausschließlich der Gesundheitszustand maßgeblich ist. Die Aufnahme in die Sonderklasse darf hingegen an der ärztlichen Behandlung nichts…
…im medizinischen Bereich eine Zweiklassengesellschaft zu schaffen. Dazu wird auf § 16 Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) verwiesen, wonach für die ärztliche Behandlung von Patienten und Patientinnen in einer Krankenanstalt ausschließlich der Gesundheitszustand maßgeblich ist. Die Aufnahme in die Sonderklasse darf hingegen an der ärztlichen Behandlung nichts…
…der Alters-, Blinden- und Siechenheime sowie jener Anstalten, die eine Bewilligung als Kuranstalt oder Kureinrichtung nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften über natürliche Heilvorkommen und Kurorte besitzen, soweit es sich um Leistungen handelt, die unmittelbar mit der Kranken- oder Kurbehandlung oder unmittelbar mit der Betreuung der…
…der Alters-, Blinden- und Siechenheime sowie jener Anstalten, die eine Bewilligung als Kuranstalt oder Kureinrichtung nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften über natürliche Heilvorkommen und Kurorte besitzen, soweit sie von Körperschaften des öffentlichen Rechts bewirkt werden und es sich um Leistungen handelt, die unmittelbar mit der…
Prüfung der oben dargestellten Voraussetzungen für die Anerkennung als Krankenanstalt im streitgegenständlichen Fall: 1. Die Möglichkeit der gleichzeitigen Behandlung mehrerer Personen: Die Bf. betreibt ein Ambulatorium für medizinische und chemische Labordiagnostik für Drogen- und Führerscheinuntersuchungen. Der Ablauf der Tätigkeiten gestaltet sich nach Angaben der Bf…
…99 gewährt. In § 16 Abs. 1 lit. d KaKuG (Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz) 2004 wird normiert, dass für die Behandlung von Patienten und Patientinnen in einem Spital ausschließlich der Gesundheitszustand heranzuziehen ist. Als außergewöhnliche Belastungen kommen u.a. auch Krankheitskosten, wie zB Kosten für Arzt und…
… 2 Abs. 1 für Kranken und Kuranstalten | 916.326,26 € | Festsetzung Beihilfe | 916.326,26 € | Für den Zeitraum bereits gebucht | 0,00 € | GUTSCHRIFT | 916.326,26 € II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision…
…durchgeführten Kur hinreichend beweise; diese Kur sei ein anerkanntes Heilverfahren, welches in ganz Europa in verschiedenen Kliniken und Kuranstalten angeboten und durchgeführt werde. Die belangte Behörde wies die Beschwerde am 25.11.2022 als unbegründet ab; es sei unstrittig - so die Begründung -, dass die im…
…durchgeführt worden. Die Anzahl und die Dauer der während des Aufenthaltes im Kurhaus in Anspruch genommenen Therapien entspreche somit nicht dem Umfang eines Kurprogrammes, wie es von Kuranstalten der Krankenkassen angeboten werde, sodass diesbezüglich nicht von einem reglementierten kurmäßigen Tagesablauf gesprochen werden könne. Zudem seien…
…und sind nach § 4 der Verordnung des BM für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Kurkosten nicht an Aufenthalte in Kuranstalten gebunden sind! Im Übrigen wurden solche Kuren früher bereits in diversen Anstalten absolviert und brachten keinen Erfolg, besonders nicht im…
…BGBl. II Nr. 98/2020, wird wie folgt geändert: (…) § 3 Das Betreten von 1. Kuranstalten gemäß § 42a KAKuG ist für Kurgäste verboten, 2. Einrichtungen, die der Rehabilitation dienen, ist für Patienten/-innen verboten, ausgenommen zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Maßnahmen der Rehabilitation im Anschluss…
…Juli 2020 österreichweit eine Maskenpflicht im Lebensmittelhandel, in Bank- und Postfilialen sowie in Kranken-, Pflege- und Kuranstalten und wurde die Einreise aus ausgewiesenen Risikogebieten nur mit negativem Testergebnis erlaubt. Im September 2020 wurde die Corona-Ampel in Betrieb genommen, die ab 15.9.2020 den…
…Bfin. konnte die erforderlichen Nachweise nicht erbringen, dass das Kurprogramm jenem von den Kuranstalten der Krankenkassen angebotenen Kurprogrammen entspricht. Weder ein ärztlicher Therapieplan noch die entsprechenden ärztlichen Berichte konnten vorgelegt werden. Ein genauer ärztlicher Stundenplan (Therapieplan) mit vorgeschriebenen Behandlungen unter Teilnahmepflicht wurde nicht vorgelegt. Auch…
…Bfin. konnte die erforderlichen Nachweise nicht erbringen, dass das Kurprogramm jenem von den Kuranstalten der Krankenkassen angebotenen Kurprogrammen entspricht. Weder ein ärztlicher Therapieplan noch die entsprechenden ärztlichen Berichte konnten vorgelegt werden. Ein genauer ärztlicher Stundenplan (Therapieplan) mit vorgeschriebenen Behandlungen unter Teilnahmepflicht wurde nicht vorgelegt. Auch…
…Voraussetzung für die Ausübung der Honorarberechtigung nach Abs. 5 sowie nach § 46 des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten ist das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen den honorarberechtigten Ärzten und dem Anstaltsträger. Die Vereinbarung muß jedenfalls die Regelungen nach den Abs. 6 bis 8 zum Inhalt haben.…
…Rückenmassage. Der weitere Tag und auch das Wochenende sowie ein zusätzlicher Tag standen dem Beschwerdeführer frei zur Verfügung. Allgemein bekannt ist, dass man im Rahmen einer Kur zwar einen Wunschort angeben kann, die Sozialversicherung jedoch bevorzugt eine Kuranstalt wählt, die eine eigene Einrichtung darstellt, bzw…
…als medizinisch zweckmäßig erachtete. Von kurmäßig geregelten Tagesabläufen kann aus der Sicht des BFG dennoch nicht gesprochen werden, weil die Umsetzung der Sitzbäder im Unterschied zu den von den Kuranstalten der Krankenkassen angebotenen Kurprogrammen nicht beaufsichtigt war und es so letztendlich dem Bf. oblag, ob…
…Insbesondere fehlt es im vorliegenden Fall an der Eingliederung in eine kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung. Bis dato wurde zumindest kein im Vorhinein erstellter Therapieplan der Kuranstalt vorgelegt. Da der Tagesablauf ähnlich einer Erholungsreise eigenständig gestaltet werden kann und dieser Badereise nur durch eine im…
…als medizinisch zweckmäßig erachtete. Von kurmäßig geregelten Tagesabläufen kann aus der Sicht des BFG dennoch nicht gesprochen werden, weil die Umsetzung der Sitzbäder im Unterschied zu den von den Kuranstalten der Krankenkassen angebotenen Kurprogrammen nicht beaufsichtigt war und es so letztendlich dem Bf. oblag, ob…
… 42 Abs. 1 sowie sonst von 22 Uhr bis 6 Uhr im Ortsgebiet weniger als 25 m von Häusern entfernt, die ausschließlich oder vorwiegend Wohnzwecken dienen oder die Krankenanstalten, Kuranstalten oder Altersheime sind, mit Lastkraftwagen, Spezialkraftwagen, Anhängern und Sattelzugfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von…