…nur ein nach einschlägigen Rechtsvorschriften als Berufsausbildung anerkanntes Lehrverhältnis verstanden. Zu den einschlägigen Rechtsvorschriften gehört das Bundesgesetz vom 22.03.1961, BGBl 102, betreffend die Regelung des Krankenpflegefachdienstes, der medizinisch-technischen Dienste und der Sanitätshilfsdienste. Das zuletzt genannte Gesetz wurde bereits mit der Novelle BGBl…
…Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997, oder zum Krankenpflegefachdienst oder zum medizinisch-technischen Fachdienst im Sinne des Bundesgesetzes über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste, BGBl. Nr. 102/1961, stehen…
…Unterlagen folgenden entscheidungswesentlichen Sachverhalt fest: Die Beschwerdeführerin betrieb in den Streitjahren ein behördlich bewilligtes privates Pflegeheim mit Gewinnerzielungsabsicht. Es wurden in den Streitjahren ca 40.000 € Gewinn erwirtschaftet. Im Beschwerdefall liegt keine Bewilligung des zuständiges Landeshauptmannes zur freiberuflichen Ausübung des Krankenpflegefachdienstes gemäß § 5 iVm …
…gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetzes 1984, BGBl. Nr. 373, absolvierte Aus- oder Fortbildungszeiten; 3. gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes betreffend die Regelung des Krankenpflegefachdienstes, der medizinisch-technischen Dienste und der Sanitätshilfsdienste, BGBl. Nr. 102/1961, absolvierte Aus- oder Fortbildungszeiten; ... Aus den vorstehend angeführten Bestimmungen ist…
…Schriftliche Vereinbarungen lägen nicht vor. Tätigkeiten am Patienten - wie in der „Berufung“ angeführt - seien mangels entsprechender Ausbildung iSd Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes bzw. des Gesetzes über die Regelung des Krankenpflegefachdienstes, der medizinisch-technischen Dienste und der Sanitätshilfsdienste nicht zulässig. Die Abgabenbehörde könne auch nicht davon ausgehen…
…Zl. 2008/13/0243, hatte der Verwaltungsgerichtshof in einem gleichgelagerten Fall (ebenfalls: sog. Pool, sog. „Vermittlung“ von Werkverträgen zur freiberuflichen Ausübung des Krankenpflegefachdienstes) ebenfalls zu beurteilen, ob die (an Spitäler/Pflegeeinrichtungen „vermittelten“) Pflegefachkräfte in einem Dienstverhältnis (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) zum sog. Poolbetreiber stehen…