…Sie eine lückenlose monatliche Kostentragung, mindestens in Höhe der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages, mit entsprechenden Belegen (Daueraufträge, Überweisungsbelege, etc.) nachweisen können. Da Sie keine dieser Nachweise erbracht haben, war Ihre Berufung abzuweisen.“ Im Vorlageantrag führte die Bf. aus wie folgt: „Der Grund für die Abweisung…
…monatliche Kostentragung in Höhe der Familienbeihilfe (+KAB) nicht ausgehen. Auch die Überweisungsbelege liefern aufgrund der Höhe keine entsprechenden Beweise. Ihre Beschwerde war daher abzuweisen. Vorlageantrag Mit Schreiben vom 3.6.2015 stellte die Bf als "Berufung gegen Beschwerdevorentscheidung vom 06.05.2015 - Ausgleichszahlung zur Familienbeihilfe…
…Kostenersatz in der Höhe von 95,00 Euro tatsächlich überwiegend zum Unterhalt beigetragen hätte. Zum Haushalt einer Person gehört ein Kind gemäß § 2 Abs. 5 FLAG 1967 dann, wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung eine Wohnung mit dieser Person teilt. Für den Anspruch auf Familienbeihilfe kommt…
…die überwiegende Kostentragung für das Kind gegeben" sei. Vom Vorliegen einer überwiegenden Kostentragung in obigem Sinne könne - unter Berücksichtigung des Art 68a VO - dann ausgegangen werden, wenn der Unterhalt des Kindes mindestens in Höhe der Familienbeihilfe (einschließlich des Kinderabsetzbetrages) bestritten werde. Weise der den Beihilfenanspruch…
…seien der Prüfung beide leibliche Elternteile zugrunde zu legen. Vom Vorliegen einer überwiegenden Kostentragung durch einen Elternteil könne nur dann ausgegangen werden, wenn von diesem der Unterhalt des Kindes mindestens in Höhe der Familienbeihilfe (einschließlich des Kinderabsetzbetrages) bestritten werde. Dagegen wurde mit Eingabe vom 28…
…2014, zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der in Österreich wohnhafte geschiedene Beschwerdeführer (Bf.) beantragte im Mai 2015 die Familienbeihilfe für die Kinder S., geb. 2003, und…
…April bei der Fa DEF KG beschäftigt und bezog daraus Einkünfte von rund EUR 2.750,00. Weiters leistete er im Jahr 2013 Vorauszahlungen an Einkommensteuer in Höhe von EUR 587,00. Der Bf bezog für Daniel von September 2010 bis Oktober 2013 Familienbeihilfe und…
…Haushaltszugehörigkeit sind in § 2 Abs 5 FLAG 1967 näher umschrieben; demgemäß kommt es ausschließlich auf die einheitliche Wirtschaftsführung mit dem Kind im Rahmen einer Wohngemeinschaft (Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft) an. Wie sich aus § 2 Abs. 2 FLAG 1967 ergibt, knüpft der Anspruch auf Familienbeihilfe primär an…
…er durch Postbelege nachweisen kann. Dass mit diesem Betrag eine überwiegende Kostentragung nicht nachgewiesen wurde, bedarf keiner weiteren Ausführungen und macht dieser Betrag auch nur einen Bruchteil der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages (in Höhe von insgesamt € 171,10) aus. Das sowohl im Jahr 2011…
…der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Grieskirchen Wels vom 21.06.2017 zu VNR betreffend Rückforderung zu Unrecht für das Kind K für den Zeitraum März 2017 bis Juni 2017 bezogener Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen in Höhe…
…Es bestehe daher der Anspruch auf Familienbeihilfe/Ausgleichszahlung zu Recht. Er beantrage die Aufhebung des angefochtenen Bescheides und Erlassung eines neuen Bescheides, mit dem seinem Beschwerdevorbringen Rechnung getragen werde. Weiters beantrage er die Aussetzung der Einhebung in Höhe des strittigen Betrages von € 6.507…
…Vom Vorliegen einer überwiegenden Kostentragung durch einen Elternteil könne nur dann ausgegangen werden, wenn von diesem der Unterhalt des Kindes mindestens in Höhe der Familienbeihilfe (einschließlich des Kinderabsetzbetrages) bestritten werde. Da die Beschwerdeführerin trotz Aufforderung nicht nachgewiesen habe, in welcher Höhe sie die Unterhaltskosten für…
…ab. Nach Darstellung des Sachverhaltes und der Darlegung des § 2 Abs. 2 FLAG 1967, wies das FA darauf hin, dass Anspruch auf Familienbeihilfe/Ausgleichszahlung bei fehlender Haushaltszugehörigkeit nur dann bestehe, wenn eine lückenlose monatliche Kostentragung mindestens in Höhe der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages, mit entsprechenden…
…eine Abgabennachforderung in Höhe von € 321,20. Die Begründung lautet: "Einem Steuerpflichtigen steht ein Unterhaltsabsetzbetrag nur für Kinder zu, die nicht zu seinem Haushalt gehören und für die weder ihm noch seinem (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird. Mangels Vorliegens dieser Voraussetzungen musste der Unterhaltsabsetzbetrag…
…4-12/09 mit der Begründung, dass Sie mtl. 800 PLN im Jahr 2009 geleistet haben. Über den obigen Zeitraum wird wie folgt entschieden: Anspruch auf Ausgleichszahlung haben Sie nur dann, wenn Sie eine lückenlose monatliche Kostentragung, mindestens in Höhe der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages…
…erörterten Frage der überwiegenden Kostentragung durch die Bf. kommt keine Entscheidungsrelevanz zu. Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (zuletzt VwGH 22.11.2016, Ro 2014/16/0067) ist durch die dargestellte Rechtsprechung des EuGH überholt. Die Ansicht des VwGH, dass eine überwiegende Kostentragung eines in Österreich erwerbstätigen…
…Beihilfe haben, keinen Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe haben. In § 4 Abs 2 FLAG 1967 ist vorgesehen, dass österreichische Staatsbürger, die gemäß Abs. 1 und § 5 Abs 5 vom Anspruch auf Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, eine Ausgleichszahlung erhalten, wenn die Höhe der gleichartigen ausländischen Beilhilfe, auf die…
…zu seiner dagegen gerichteten Beschwerde übermittelte der Bf. dem Finanzamt Belege über weitere erbrachte Unterhaltsleistungen. Mit der Begründung, die nachgewiesenen Unterhaltszahlungen lägen nicht zumindest in der Höhe des Betrages der Familienbeihilfe, weshalb kein Anspruch auf Differenzzahlung bestünde, erließ das Finanzamt eine abweisende Beschwerdevorentscheidung. Der Bf…
…das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Ab November 2015 haben Sie keine überwiegende Kostentragung (zumindest in Höhe der österreichischen Familienleistungen - vgl. Art. 68a der EU-V0 883/2004) geleistet. Somit ist kein…
…wenn Sie eine lückenlose monatliche Kostentragung, mindestens in Höhe der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages, mit entsprechenden Belegen (Daueraufträge, Überweisungsbelege, etc.) nachweisen können. Da Ihre im Scheidungsurteil vereinbarte Unterhaltsleistung (500 Zl = 117 €) unter dem Betrag der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages liegt und keine zusätzlichen…