…2010, 2009/15/0205). Ohne Feststellung der gesamten Unterhaltskosten für ein Kind ist daher lediglich auf Grund der erbrachten Unterhaltsleistungen - sofern sich diese nicht auf Grund ihrer geringen Höhe als absolut ungenügend erweisen - die Beurteilung, ob überwiegende Kostentragung vorliegt, nicht denkbar (VwGH v. 21. März…
…Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Laut Obsorgebeschluss leben die Kinder beim Kindesvater und dieser hat einen Antrag…
…ihre Unterhaltskosten somit zumindest zu Hälfte durch eigene Einkünfte, Bezüge nach dem BAFÖG, selbst decken. Von einer überwiegenden Kostentragung durch den Bf. kann daher schon aus diesem Grund nicht ausgegangen werden. Im Übrigen spricht auch der Bf. selbst von unregelmäßigen Barzahlungen und Überweisungen in den…
…gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder im Kalenderjahr 2012 nur € 360,--/ 2013 nur € 2.360,--/ 2014 nur € 2400,--, betragen hätten und daher von einer überwiegenden Kostentragung nicht ausgegangen werden könne. Dem wolle er entgegenhalten, dass er viel mehr Geld für seine Kinder bezahlt habe…
…Schuljahre 2011/2012 und 2012/2013 vorgelegt. Die übrigen abverlangten Unterlagen, nämlich einen Nachweis betreffend überwiegender Kostentragung, Zahlungsbelege über Unterhaltszahlungen sowie ein Meldezettel für die Tochter für den Zeitraum 10/2011 bis 12/2014 wurden nicht vorgelegt bzw. auf dem an das Finanzamt retournierten Ergänzungsersuchen…
…für ihre Tochter überwiegend getragen hat. Die daraufhin vorgelegten Unterlagen wurden dem Finanzamt zur Kenntnisnahme übermittelt. Mit Schreiben vom 11. August 2014 teilte das Finanzamt nach Prüfung aller Unterlagen mit, dass angenommen werden müsse, „dass die Beschwerdeführerin seit 2007 für den überwiegenden Unterhalt des Kindes…
…das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Absatz anspruchsberechtigt ist. Diese Gesetzesstelle ist jedoch im Gegenstandsfall nicht anzuwenden. Hier geht…
…Bestimmung des § 2 Abs. 2 FLAG 1967 damit begründet, dass a nicht mehr dem Haushalt der Bf. zuzurechnen ist und eine überwiegende Kostentragung durch die Bf. nicht gegeben gewesen sei. Bereits aus dem klaren Wortlaut des § 2 Abs. 2 FLAG 1967 geht hervor, dass der…
…bzw. nur vor Ort bar bezahlt werden. Es wird daher Sache der Bf. sein, die überwiegende Kostentragung in weitaus detaillierter Form nachzuweisen. Ohne der rechtlichen Würdigung durch das Finanzamt für künftige Zeiträume vorgreifen zu wollen, wird weiters zu bedenken sein, dass die Wohnkosten in W…
…in die Geldunterhaltspflicht einbezogen werden. Der Bf. habe aus Gründen der überwiegenden Kostentragung die Zuerkennung der Familienbeihilfe ab Jänner 2009 beantragt, wobei ihm der genaue Zeitpunkt der Auflösung der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft der Tochter bei ihrer Mutter nicht bekannt sei. Der Anspruchszeitraum werde durch amtswegige…
…erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. In diesem Zusammenhang wird daher unterschieden zwischen Orten, an denen jemand sich gewöhnlich, also überwiegend aufhält, und Orten, an denen jemand „nur vorübergehend“ verweilt. Zum ständigen Aufenthalt im Sinn des §…
…der Tatsache, dass der Sohn niemals eine überwiegende Kostentragung (sondern lediglich eine finanzielle Unterstützung in nicht genannter Höhe) bestätigte und aus ihren ständig wechselnden und im Ergebnis ebenfalls nicht konkreten Verantwortungen. So wurde von ihr im Antrag auf Familienbeihilfe ein österreichisches Bankkonto angegeben, in der…
…Inhaltes • Vorlage des digitalen Stundenplanes mit Lerninhalten und absolviertem Zeitaufwand 8. Zum Punkt überwiegende Kostentragung wird um Vorlage folgender Unterlagen ab Juli 2022 bis dato gebeten: • Monatsaufstellung der gesamten Kosten Ihres Sohnes • Nachweis über jene Kosten, die von Ihnen getragen wurden." Die Verständigung über die…
…bezogen. Somit könnte eine Familienbeihilfe nur gewährt werden, wenn die Beschwerdeführerin ihrer Tochter überwiegend Unterhalt erbracht hätte. Nach der Rechtsprechung (vgl. zB. VwGH 21.3.1996, 93/15/0208) hängt die Feststellung der überwiegenden Kostentragung einerseits davon ab, wie hoch die gesamten Unterhaltskosten für ein…
…steht sie uns zu. Gemäß FLAG-DR Teil 1, 2.02 Haushaltszugehörigkeit oder überwiegende Kostentragung als Anspruchsvoraussetzung Z 3 sind für den Nachweis, ob eine Person die Unterhaltskosten für ein Kind überwiegend trägt, einerseits die Höhe der gesamten Unterhaltskosten für das Kind und andererseits die…
…ein Indiz und kein Beweis für einen gemeinsamen Haushalt bei Ihnen. Die Fremdunterbringung über den Kinder- und Jugendhilfeträger der Stadt Wien spricht dem entgegen. Bei Ihnen ist eine überwiegende Kostentragung im Vergleich zu den geleisteten Kosten über den Kinder- und Jugendhilfeträger der Stadt Wien (mtl…
…d. § 2 Abs. 3 FLAG 1967 ihm nicht überwiegend Unterhalt leisten und der Unterhalt nicht zur Gänze aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe oder nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird (sogenannte "Sozialwaisen", § 6 Abs. 5 FLAG…
…besagt, dass Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und deren Unterhalt nicht zur Gänze aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe oder nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe haben…
…die Kindesmutter nur Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den überwiegenden Unterhalt leiste. Laut Bestätigung des Magistrats der ***3*** sei die Mutter mangels Leistungsfähigkeit jedoch zu keinem Unterhalt verpflichtet. Somit könne eine überwiegende Kostentragung durch die Mutter ausgeschlossen werden. 5. Mit Schreiben vom 21.08.2022…
…konnten nicht vorgelegt werden. Die von Ihnen vorgelegten Aufstellungen und Aufzählungen vermittelten nicht glaubhaft die überwiegende Kostentragung der Lebenshaltungskosten Ihres Sohnes durch Sie. Laut oben genannter gesetzlicher Bestimmung besteht daher ab Mai 2014 kein Anspruch auf Familienbeihilfe weshalb spruchgemäß zu entscheiden war." Der Rechtsvertreter der…