…Auffassung, dass Prozesskosten im Allgemeinen nicht zwangsläufig im Sinne des § 34 EStG 1988 erwachsen (VwGH 22.3.2010, 2010/15/0005). Was die Frage der Berücksichtigung von Kosten eines Zivilprozesses - diese wurden gegenständlich geltend gemacht - als außergewöhnliche Belastung anlangt, so vertreten Lehre (vgl. Hofstätter/Reichel…
…eines Zivilprozesses das Kriterium der Zwangsläufigkeit nicht erfüllten. Auch der unabhängige Finanzsenat habe wiederholt (2.4.2003, RV/0487-I/02; 3.12.2003, RV/1150-W/03; 5.1.2009, RV/0338-G/08; 1.1., RV/3471-W/10) entschieden, dass die Kosten…
…des Gerichtsverfahrens seien die Kosten im Jahr 2021 zum Ansatz gebracht worden. Begründend führte der Bf aus, dass Aufwendungen eines berufsbedingten Zivilprozesses - ohne Einschränkung des § 20 Abs 2 EStG - als Werbungskosten abzugsfähig seien. Im Hinblick auf die zeitliche Zuordnung der Kosten wurde auf die Rechtsprechung…
…VwGH 18.12.2019, Ro 2018/15/0025, mwN). Solche Umstände konnte der Bf im Beschwerdefall jedoch nicht darlegen. Hiezu im Einzelnen: Im Hinblick auf die Frage der Berücksichtigung von Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastung anlangt, so vertreten Lehre (vgl Hofstätter/Reichel, EStG 1988…
…Anwalt in einer Gesamthöhe von € 30.433,50 vor. In einem weiteren Ergänzungsersuchen teilte das Finanzamt mit, dass Kosten eines Zivilprozesses nur dann als Werbungskosten abzugsfähig seien, wenn der Prozessgegenstand objektiv betrachtet mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Zusammenhang stünde. Für eine diesbezügliche…
… 4 Anm 82, Prozesskosten)." Knechtl/Winkler/Unger in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 4 Anm 82: "Prozesskosten: Kosten eines Zivilprozesses sind unabhängig von der Art der Beendigung Betriebsausgaben, wenn der Prozessgegenstand objektiv mit dem Betrieb zusammenhängt. Dies gilt auch für Mitunternehmerschaften, es sei denn es…
… 4 Anm 82, Prozesskosten)." Knechtl/Winkler/Unger in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 4 Anm 82 "Prozesskosten: Kosten eines Zivilprozesses sind unabhängig von der Art der Beendigung Betriebsausgaben, wenn der Prozessgegenstand objektiv mit dem Betrieb zusammenhängt. Dies gilt auch für Mitunternehmerschaften, es sei denn es…
… 138 Abs. 1 BAO dem Finanzamt über Verlangen die geltend gemachten Aufwendungen nachzuweisen oder, wenn ihm dies nicht zumutbar ist, wenigstens glaubhaft zu machen. Die Kosten eines Zivilprozesses sind Betriebsausgaben, soweit sie betrieblich veranlasst sind, wobei es auf den Prozessgegenstand ankommt. Dieser muss objektiv betrieblicher…
…oder mittelbare Folge eines Verhaltens sind, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat (vgl. beispielsweise VwGH 26.9.2000, 99/13/0158; VwGH 19.12.2000, 99/14/0294). Lehre und Rechtsprechung vertreten bezüglich der Berücksichtigung von Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche…
…wurde erwogen: 1) EINKOMMENSTEUER Gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Die Kosten eines Zivilprozesses sind Betriebsausgaben, soweit sie betrieblich veranlasst sind, wobei es auf den Prozessgegenstand ankommt. Dieser muss objektiv betrieblicher Natur sein…
…vertretenen Auffassung, dass Prozesskosten im Allgemeinen nicht zwangsläufig im Sinne des § 34 EStG 1988 erwachsen (VwGH 22.3.2010, 2010/15/0005). Im Hinblick auf die Frage der Berücksichtigung von Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastung anlangt, so vertreten Lehre (vgl. Hofstätter/Reichel, EStG 1988…
…2.1. Ertragsteuerliche Behandlung der Kosten eines Zivilprozesses Kosten eines Zivilprozesses sind grundsätzlich Werbungskosten, sofern der Prozessobjektiv mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängt (z.B. über die Höhe des Arbeitslohnes bzw. einer Kündigungsentschädigung, Schadenersatzforderungen aus dem Dienstverhältnis, Anfechtung einer Entlassung) (siehe Lenneis in JAKOM, EStG 2020…
…degradiert worden und der mir zugedachte Teil wäre defacto unverkäuflich gewesen). In seiner Erkenntnis 99/14/0294 vom 21.03.2001 führt der VwGH aus: ‚Zur Frage der Berücksichtigung von Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastung vertreten Lehre und Rechtsprechung die Auffassung (Hinweis Hofstätter/Reichel…
…1988 (vgl. VwGH 24.6.2004, 2001/15/0109, mwN). Im Zusammenhang mit einem Zivilprozess erwachsene Kosten, die dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig wären, sind somit insoweit von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen, als (durchsetzbare) Prozesskostenersätze zugesprochen werden oder zu gewähren sind (vgl. VwGH…
…dass bei grundloser Verweigerung jeglichen Umgangs des Kindes (Besuchsrecht) durch einen Elternteil eine außergewöhnliche Belastung vorliegen kann (s. BFH 4.12.2001, III R 31/00). Dem Erkenntnis des BFH ist weiters zu entnehmen, dass der Grundsatz, dass Kosten eines Zivilprozesses keine außergewöhnliche Belastungen sind…
…Frage der Berücksichtigung von Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastung vertrete Lehre und Rechtsprechung die Auffassung, dass Prozesskosten deshalb nicht zwangsläufig erwachsen würden, weil jede Prozessführung mit dem Risiko verbunden sei, die Kosten ganz oder teilweise selbst tragen zu müssen. Eine allgemeine Regel lasse sich…
…Gemischte Aufwendungen, dh Aufwendungen mit einer privaten und einer betrieblichen/beruflichen Veranlassung, sind nicht abzugsfähig (VwGH 05.07.2004, 99/14/0064). Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 10. Dezember 1991, 91/14/0154, ausgesprochen hat, sind die Kosten eines Zivilprozesses Betriebsausgaben, soweit sie betrieblich…
…oder mittelbare Folge eines Verhaltens sind, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat (vgl. beispielsweise VwGH 26.9.2000, 99/13/0158; VwGH 19.12.2000, 99/14/0294). Lehre und Rechtsprechung vertreten bezüglich der Berücksichtigung von Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche…
…dies ausdrücklich vorgesehen ist. Soweit Aufwendungen daher als Betriebsausgaben Anerkennung finden würden, sind sie auch als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sich nicht aus der Reichweite des Einkunftstatbestandes Einschränkungen ergeben. Kosten eines Zivilprozesses sind Betriebsausgaben, sofern der Prozessgegenstand objektiv mit dem Betrieb zusammenhängt (Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer…
…stehenden Honorarnoten beziehen sich laut dem Betreff auf eine Klage Bf. - BB GmbH. Das Finanzamt hat Ermittlungen durchzuführen, welche Leistungen von der Rechtsberatung umfasst sind. Handelt es sich um einen Zivilprozess gegen den Dienstgeber, können diese Ausgaben Werbungskosten darstellen. Kosten eines Zivilprozesses sind grundsätzlich Werbungskosten…