…1988 fallen. Abzugsfähige Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung sind jedoch dann nicht anzunehmen, wenn Objekte nicht als Einkunftsquelle anzusehen sind. Derartige Aufwendungen sind steuerlich unbeachtliche Kosten einer Vermögensanlage, nicht jedoch Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen. Grundsätzlich zählen alle Ausgaben oder Aufwendungen zu…
…dann zu den Anschaffungskosten, wenn sie nach der Entscheidung für eine bestimmte Anschaffung anfallen. Anschaffungsnebenkosten sind Kosten, die mit der Anschaffung in einem untrennbaren Zusammenhang stehen (vgl. Jakom/Laudacher EStG, 2016, § 6 Rzen 25 ff). Anschaffungskosten, einschließlich der Anschaffungsnebenkosten einer Vermögensanlage, gehören nicht zu den…
…noch bevor der Steuerpflichtige aus einer Vermietung Einnahmen im einkommensteuerrechtlichen Sinn erzielt. Andererseits sind abzugsfähige Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung nicht anzunehmen, wenn ein Objekt überhaupt nicht als Einkunftsquelle angesehen werden kann. Aufwendungen auf ein solches (Miet-)Objekt sind vielmehr steuerlich unbeachtliche Kosten einer Vermögensanlage…
…vorübergehend) keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gegenüberstehen. Abzugsfähige Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung sind jedoch nicht anzunehmen, wenn Objekte nicht als Einkunftsquelle anzusehen sind. Derartige Aufwendungen sind steuerlich unbeachtliche Kosten einer Vermögensanlage, nicht jedoch Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen. Betriebsausgaben bzw…
…welche eine Wertsteigerung des Objekts zur Folge hätten, als steuerlich unbeachtliche Kosten einer Vermögensanlage. Wie bereits im AP-Verfahren, sei der Bf auch im Rechtsmittel die Konkretisierung und namentliche Nennung künftiger Mieter schuldig geblieben. Aufgrund der vorzeitigen Aufgabe des Bauvorhabens wegen Unrentabilität, sei zudem eine…
…Aufwendungen sind steuerlich unbeachtliche Kosten einer Vermögensanlage, nicht jedoch Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Werbungskosten können unter Umständen bereits steuerlich berücksichtigt werden, bevor noch Einnahmen aus Vermietung erzielt werden. Für diese Berücksichtigung reichen allerdings weder bloße Absichtserklärungen über eine künftige Vermietung aus…
…Aufwendungen wären steuerlich unbeachtliche Kosten einer Vermögensanlage, nicht jedoch Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Werbungskosten könnten unter Umständen bereits steuerlich berücksichtigt werden, bevor noch Einnahmen aus Vermietung erzielt werden. Für diese Berücksichtigung würden allerdings weder bloße Absichtserklärungen über eine künftige Vermietung ausreichen…
…ein solches Objekt sind sowohl ertrag- als auch umsatzsteuerlich unbeachtliche Kosten einer Vermögensanlage. Ob Aufwendungen auf ein Gebäude, aus welchem aktuell keine Mieteinnahmen erzielt werden, Aufwendungen auf eine Vermögensanlage darstellen oder ob Werbungskosten vorliegen, ist nach objektiv nachprüfbaren Kriterien zu beurteilen. Die Behauptung eines Steuerpflichtigen…
…als Einkunftsquelle angesehen werden kann. Aufwendungen auf ein solches (Miet-)Objekt sind vielmehr steuerlich unbeachtliche Kosten einer Vermögensanlage. Die Abgrenzung, ob bloß Aufwendungen auf eine Vermögensanlage oder Werbungskosten vorliegen, kann Schwierigkeiten bereiten, wenn aus einem potentiellen Mietobjekt keine Mieteinnahmen erzielt werden, nach den Behauptungen des…
…zur Erzielung eines Gesamtgewinns veranlasst ist (vgl. VwGH 18. März 1997, 96/14/0045). Es liegen keine abzugsfähigen Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung vor, wenn ein Wohnobjekt nicht als Einkunftsquelle angesehen werden kann. Aufwendungen auf ein solches Wohnobjekt sind steuerlich unbeachtliche Kosten einer Vermögensanlage (der…
…94/15/0126). Kann ein Wohnobjekt nicht als Einkunftsquelle angesehen werden, so sind Aufwendungen auf ein solches Wohnobjekt steuerlich unbeachtliche Kosten einer Vermögensanlage (der privaten Lebensführung) und daher keine Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen und somit keine gemäß § 16 Abs…
…Abzug von Werbungskosten noch vor der Erzielung von Einnahmen sind ähnlich den Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug. Abzugsfähige Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung sind nicht anzunehmen, wenn Objekte überhaupt nicht als Einkunftsquelle anzusehen sind. Derartige Aufwendungen sind steuerlich unbeachtliche Kosten einer Vermögensanlage, nicht jedoch Aufwendungen zur Erwerbung…
…Aufwendungen sind steuerlich unbeachtliche Kosten einer Vermögensanlage, nicht jedoch Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Werbungskosten können unter Umständen bereits steuerlich berücksichtigt werden, bevor noch Einnahmen aus Vermietung erzielt werden. Für diese Berücksichtigung reichen allerdings weder bloße Absichtserklärungen über eine künftige Vermietung aus…
…noch bevor der Steuerpflichtige aus einer Vermietung Einnahmen im einkommensteuerrechtlichen Sinn erzielt. Andererseits sind abzugsfähige Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung nicht anzunehmen, wenn ein Objekt überhaupt nicht als Einkunftsquelle angesehen werden kann. Aufwendungen auf ein solches (Miet-)Objekt sind vielmehr steuerlich unbeachtliche Kosten einer Vermögensanlage…
…als Einkunftsquelle angesehen werden kann. Aufwendungen auf ein solches (Miet-)Objekt sind vielmehr steuerlich unbeachtliche Kosten einer Vermögensanlage. Die Abgrenzung, ob bloß Aufwendungen auf eine Vermögensanlage oder Werbungskosten vorliegen, kann Schwierigkeiten bereiten, wenn aus einem Gebäude (noch) keine Mieteinnahmen erzielt werden, nach den Behauptungen des…
…Interessen einer privaten Vermögensanlage wieder. Daraus folgt, dass die vom Bf unter Ansatz von betrieblichen Abschreibungsregeln (Halbjahres-AfA vom Anschaffungswert, Sofortabschreibung GwG) ermittelten und insoweit geltend gemachten Mehraufwendungen der im Streitjahr 2013 erworbenen (gebrauchten) Eigentumswohnung auch nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes den steuerlich unbeachtlichen Kosten der…
…die Allgemeinheit durch missbräuchliche Vertragsgestaltungen im Familienbereich an den Kosten der Erhaltung einer privaten Vermögenanlage zu beteiligen, die ihrerseits nie einen Beitrag zum Steueraufkommen leisten wird. Im Lichte der zitierten „Angehörigenjudikatur“ des VwGH ist der von den Eheleuten gewählten Vertragskonstruktion zur beiderseitigen Nutzung des Ferienhauses…
…die Allgemeinheit durch missbräuchliche Vertragsgestaltungen im Familienbereich an den Kosten der Erhaltung einer privaten Vermögenanlage zu beteiligen, die ihrerseits nie einen Beitrag zum Steueraufkommen leisten wird. Im Lichte der zitierten „Angehörigenjudikatur“ des VwGH ist der von den Eheleuten gewählten Vertragskonstruktion zur beiderseitigen Nutzung des Ferienhauses…
…schwer transportierbare Unterlagen in der Unterkunft lagerte, weil bei der Ermittlung der Kostenersparnis allenfalls fiktiv Kosten für die fiktive Anmietung eines Raumes zu berücksichtigen gewesen wären. Bezüglich der vom Bf. bekannt gegebenen Entscheidungskriterien für die Anschaffung eben der ETW zeigt sich folgendes Bild: - Die Anschaffung…
…wie z.B. U.S. Quellensteuern sowie sämtlicher Gebühren und angefallener Kosten gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Eine Gewinnbeteiligung einer einzelnen Police am Unternehmenserfolg des Versicherungsunternehmens ist nicht vorgesehen. Wird die Versicherung vorzeitig gekündigt, wird Rückkauf gewährt. Der Rückkaufswert entspricht dem dannzumal aktuellen Wert des Deckungsstockkontos…