…sich um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988) oder um Krankheitskosten gemäß § 34 EStG 1988 handelt. Rechtliche Würdigung: Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs. 1 erster Satz EStG 1988 Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen.…
… 20 Abs. 1 EStG nicht abzugsfähig (VwGH 2002/15/0123). Aufwendungen für derartige Feste seien durch die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung des Einladenden bedingte Aufwendungen der Lebensführung. Auch wenn sie möglicherweise geeignet seien, den Beruf des Einladenden oder seine Tätigkeit zu fördern muss ihnen die…
…0111). Nach der Beschreibung des seitens des Klosters K angebotenen „Fastenaufenthalts“ handle es sich hier nicht um Bildungsmaßnahmen, sondern vielmehr sei eine einer Kurbehandlung vergleichbare Maßnahme gegeben, die der Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten diene. Krankheitskosten seien jedoch grundsätzlich Kosten der Lebensführung (VwGH 21.12…
…übliche Kosten der Lebensführung noch nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar (vgl. z.B. VwGH 27.5.2003, 97/14/0102). Die von einem Pensionisten für seine Unterbringung in einem Pensionistenheim zu tragenden Aufwendungen sind allerdings dann als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn mit diesen Kosten…
…Kind ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung keine Außergewöhnlichkeit im Sinne des § 34 EStG 1988 zu erblicken, zumal diese Ausgaben in der normalen Lebensführung begründet sind. Als notwendiger und angemessener Mehraufwand sind nur jene Auslagen anzusehen, die nicht auf die typischen Kosten der allgemeinen Lebensführung entfallen …
…können somit nur 50% der Wohn- und Verpflegungskosten berücksichtigt werden, (abzüglich Pflegegeld und Haushaltsersparnis) Bei den Medikamenten konnten nur jene berücksichtigt werden, welche auf Rezept gekauft wurden. Kosten für FFP2 Masken, für das Thera-Band sowie für die Antikörperbestimmung stellen Kosten der privaten Lebensführung iSd…
…Kosten der Lebensführung eine typisierende Betrachtungsweise derart anzuwenden, dass nicht die konkrete tatsächliche Nutzung, sondern die typischerweise zu vermutende Nutzung als allein erheblich angesehen werden muss (BFG 24.3.2016, RV/710883/2010). Daher begründet laut st Rsp des VwGH die Anschaffung von Werken der…
…beantragten Weiterbildungskosten waren noch um die Versicherungsbeiträge, um die Kosten für das Geschäftsessen und den der privaten Lebensführung zuzuordnenden Kosten für den Besuch des Konzertes PS (Z) zu kürzen." In der Folge beantragte die steuerliche Vertretung der Bf. in deren Namen mit Schriftsatz vom 23…
…zur Erbringung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeit erforderlich sind und nicht vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Das Handy ist fester Bestandteil der modernen Lebensführung und sind dessen Kosten grundsätzlich nichtabzugsfähige Lebenshaltungskosten. Erfolgt allerding eine Benutzung auch zu beruflichen Zwecken, ist der beruflich veranlasste…
…Capital, Manager-Magazin, Wirtschaftswoche etc. Im Lichte der typisierenden Betrachtungsweise ist auch der Börsenkurier als Österreichs Wochenzeitung für Finanz und Wirtschaft als Wirtschaftsmagazin von allgemeinem Interesse zu beurteilen. Die Aufwendungen für diese Zeitschrift sind daher als Kosten der Lebensführung nicht abzugsfähig, wenngleich sie geeignet sind…
…der grundsätzliche Bedeutung zukam. Die im Beschwerdefall zu lösenden Rechtsfragen beschränkten sich einerseits auf Rechtsfragen, welche bereits in der bisherigen VwGH-Rechtsprechung beantwortet wurden und solche, welche im Gesetz eindeutig gelöst sind. Im Übrigen hing der Beschwerdefall von der Lösung von nicht über den Einzelfall…
…übliche Kosten der Lebensführung noch nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar (vgl. z.B. VwGH 27.5.2003, 97/14/0102). Die von einem Pensionisten für seine Unterbringung in einem Pensionistenheim zu tragenden Aufwendungen sind allerdings dann als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn mit diesen Kosten…
…privaten Tätigkeiten nicht ermöglicht, und die derartige Aufwendungen aus ihrem bereits versteuerten Einkommen tragen müssen. Bei der Abgrenzung beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung gilt die typisierende Betrachtungsweise (vgl. aus der ständigen Rechtsprechung zB VwGH vom 18.12.2013, 2011/13/0119, mwN…
…der Familienwohnsitz des Ehepaars von G, Kosovo, nach B, Österreich, und damit an den Beschäftigungsort der Beschwerdeführerin verlegt wurde), zur Gänze in privatem Interesse stand und die damit verbundenen Aufwendungen ausschließlich zu den Kosten der Lebensführung iSd § 20 EStG 1988 zu zählen sind. Bezüglich der…
…und nicht Kosten privater Lebensführung darstellten, beantragt. Im finanzamtlichen Vorhalteverfahren erklärte die Bf. zur Rechnung (Sequenz 18) durch ihre Vertreterin, Zweck der Veranstaltung sei die Geschäftsanbahnung gewesen, wobei ein professioneller Sportlehrer die Teilnehmer durch das (Golf-) Turnier führte. Über den sportlichen Hintergrund der Veranstaltung seien…
…04.2012, 2009/15/0088). Die Anschaffung von Werken der Literatur, die von allgemeinem Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt sind, begründen nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung (VwGH 24.04.2014, 2011…
…werden. Aufwendungen für Kosten der Lebensführung können weder bei der Einkünfteermittlung noch im Wege abgezogener Vorsteuern umsatzsteuerlich geltend gemacht werden. (§ 20 Abs 1 EStG 1988 und § 12 Abs 2 UStG 1972) Gem. § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972 kann der Unternehmer jene Vorsteuerbeträge abziehen…
…Taschen) ergibt sich Folgendes: Diese Aufwendungen könnten als Kosten für die Ausübung der steuerpflichtigen Tätigkeit (z.B. Geräte zur Ausübung des Berufes/Betriebes, Berufskleidung) grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig sein. Aufwendungen oder Ausgaben, die sowohl durch die steuerpflichtige Tätigkeit, als auch durch die Lebensführung veranlasst sind…
…daher als Kosten der privaten Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 EStG 1988 zu qualifizieren und sind somit nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung…
…in der Folge Kosten der Lebensführung gemäß § 20 leg.cit. dar. – Sollte in der ´ärztlichen Verordnung vom 17.1.2014` mit „regelmäßiger professioneller Fußpflege“ jedoch eine als Heilbehandlung zu qualifizierende Therapie durch medizinisch ausgebildetes Personal in ärztlichen oder Krankenhauseinrichtungen gemeint sein, so ist der Bf…