…Daher überwiegt das Interesse des Arbeitgebers an der Durchführung von Betriebsveranstaltungen deutlich gegenüber dem Interesse des Arbeitnehmers. Ergänzend entstanden im beschwerdegegenständlichen Fall höhere Kosten des Arbeitgebers etwa durch Miete eines gesamten Hotels oder Charter eines eigenen Flugzeuges - um alle Konzernmitarbeiter gemeinsam zu transportieren und unterzubringen…
…Vertreter hätten kein Mitspracherecht und keinen Einfluss darauf, welche Konzernmitarbeiter in welchem Ausmaß diese Optionen erhalten würden. Da die angeführten positionsbezogenen Zuwendungen für Konzernführungskräfte ausschließlich von der in Deutschland ansässigen ***2*** Aktiengesellschaft eingeräumt und bestimmt werden würden, könnten auch sämtliche Rechte und Pflichten aus dem…
…die einzelnen Konzerngesellschaften bzw. deren Organe/Vertreter kein Mitspracherecht und keinen Einfluss darauf, welche Konzernmitarbeiter in welchem Ausmaß diese Optionen erhalten, wird verwiesen. Die Haftung des Arbeitgebers für Lohnabgaben und damit auch für die gegenständlich strittigen DB und DZ kann z.B. dann gegeben sein…
…Die einzelnen Konzerngesellschaften bzw. deren Organe/Vertreter hätten kein Mitspracherecht und keinen Einfluss darauf, welche Konzernmitarbeiter in welchem Ausmaß diese Optionen erhalten würden. Eine diesbezügliche Bestätigung, die die Geschäftsführung im Zuge eines einen Mitarbeiter betreffenden Verfahrens beim Bundesfinanzgericht Außenstelle Graz erteilt hat, sei diesem Schreiben…
…die einzelnen Konzerngesellschaften bzw. deren Organe/Vertreter kein Mitspracherecht und keinen Einfluss darauf, welche Konzernmitarbeiter in welchem Ausmaß diese Optionen erhalten, wird verwiesen. Die Haftung des Arbeitgebers für Lohnabgaben und damit auch für die gegenständlich strittigen DB und DZ kann z.B. dann gegeben sein…
…2018, Beilage ./J: - E-Mail des Konzerns vom 22.08.2018 samt "Payment Authoriser Mandate", Beilage ./K; - Konvolut E-Mails und Unterlagen inkl. Passkopien und Bankformulare zu Zeichnungsberechtigungen von Konzernmitarbeitern auf Bankkonten aus 2011 und 2012, Beilage ./L; - Konvolut Korrespondenz zu Zahlungsverkehr, Beilage ./M; - E…
…des Unterrichts und der Wissenschaft (Konferenzen, Seminare). Bei diesem Verständnis seien Schulungsveranstaltungen, die für eine von vornherein bestimmte Personengruppe (etwa Konzernmitarbeiter) abgehalten werden, nicht darunter zu subsumieren. Derartige Leistungen werden seit 2011 nach der Grundregel I am Empfängerort erbracht. Das Gleiche gilt für einschlägige (z…
…des Unterrichts und der Wissenschaft (Konferenzen, Seminare). Bei diesem Verständnis seien Schulungsveranstaltungen, die für eine von vornherein bestimmte Personengruppe (etwa Konzernmitarbeiter) abgehalten werden, nicht darunter zu subsumieren. Derartige Leistungen werden seit 2011 nach der Grundregel I am Empfängerort erbracht. Das Gleiche gilt für einschlägige (z…
…2009/13/0031, sagt nichts über eine allfällige Verpflichtung zur Abfuhr von Lohnsteuer für entsendete Konzernmitarbeiter. Der von der belangten Behörde ins Treffen geführte Erlass des BMF vom 12.6.2014 (BMF-010221/0362-Vl/8/2014) kann die notwendige rechtliche Grundlage jedenfalls nicht ersetzen…
…2009/13/0031, sagt nichts über eine allfällige Verpflichtung zur Abfuhr von Lohnsteuer für entsendete Konzernmitarbeiter. Der von der belangten Behörde ins Treffen geführte Erlass des BMF vom 12.6.2014 (BMF-010221/0362-Vl/8/2014) kann die notwendige rechtliche Grundlage jedenfalls nicht ersetzen…
…innehabe. Aufgrund des Fehlens dieses wichtigen Funktionsinhabers hätten verschiedene Aufgaben nicht oder nur teilweise ausgeführt werden können. Nach dem Ausscheiden des Business Controllers mit Oktober seien dessen Aufgaben ab November 2013 zwar von einem anderen Konzernmitarbeiter interimistisch übernommen worden, Dieser sei dafür jedoch nur ca…