…sein Mandant" (die ***Bf1***, laut Firmenbuchauszug, FN, vertreten durch den handelsrechtlichen Geschäftsführer G) durch einen Mitarbeiter die Durchführung der Zahlung der am 15.06.2022 fälligen Selbstbemessungsabgaben per Onlinebanking in Auftrag gegeben habe. Um sicherzugehen, dass die Zahlung durchgeführt werde, wurde der zuständige Bankmitarbeiter informiert…
…Organ (laut Firmenbuchauszug seien sowohl Ing. ZB als auch DI ZA seit März 2001 selbstständig vertretungsbefugte handelsrechtliche Geschäftsführer der Firma) grobes Verschulden (insbesondere Auswahlwahl- oder Kontrollverschulden) anzulasten sei. Werde weder im Allgemeinen noch im Besonderen ein (wirksames) Kontrollsystem vorgesehen, welches im Falle des Versagens des…
…berechtigten Interesses des Beschwerdeführers beizumessen, nicht zur Haftung für Abgaben herangezogen zu werden, deren Uneinbringlichkeit bei der Primärschuldnerin feststeht und deren Nichtentrichtung durch ihn versursacht worden ist. Dem Gesetzesbegriff Zweckmäßigkeit kommt die Bedeutung öffentliches Interesse an der Einhebung der Abgabe zu. Die Zweckmäßigkeit der Geltendmachung…
…notwendige finanzielle Unterstützung für eine nachhaltige Sanierung der Gruppe zur Verfügung gestellt. Der Bf. habe bei der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit keine Bedenken gehabt, dass die Restrukturierung scheitern könnte. Ab Dezember 2013 habe der Bf. seine Tätigkeit als Vertriebsleiter der F.GmbH und der H.GmbH…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) vertrat die im Jahr 2013 errichtete F.GmbH seit Datum3 als alleiniger handelsrechtlicher Geschäftsführer (Firmenbuchauszug FN). Mit dem Beschluss des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom Datum1, 10 S 57/18p, wurde…
…dieses Vertrages wird bei zwei oder mehreren Vertretern deren Vertretungsbefugnis im Bestellungsbeschluss geregelt. Mit Gesellschafterbeschluss vom 11. April 2011 beschlossen die Gesellschafter ***GF*** und der Beschwerdeführer, dass ***GF*** und der Beschwerdeführer zu Geschäftsführern der Gesellschaft mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis ernannt werden. Der am ***1***1979…
…wenn die betreffende Abgabe bei der Primärschuldnerin uneinbringlich ist. Die Uneinbringlichkeit bei der Primärschuldnerin steht als Folge des Insolvenzverfahrens fest. Der Bf. war seit Mai 2011 alleiniger handelsrechtlicher Geschäftsführer der Primärschuldnerin und somit auch für die Entrichtung der Abgaben verantwortlich. Nach der Rechtsprechung stehen die…
…der Aktenlage fest. Wetters steht unbestritten fest, dass der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Gesellschaft zu dem im § 80 Abs. 1 BAO angeführten Personenkreis gehört. Ferner wird nicht bestritten, dass die angeführten Abgabenrückstände bei der Gesellschaft erschwert einbringlich sind. Es ist ferner Aufgabe des Vertreters, nachzuweisen…
…§ 9 und 80 BAO sowie der einschlägigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Wesentlichen ausgeführt, dass der Bf. als handelsrechtlicher Geschäftsführer der GmbH verpflichtet gewesen sei, für die Abgabenentrichtung Sorge zu tragen. Der Vertreter habe darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei…
…auf die faktische Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten ab, ob der Geschäftsführer seine Funktion persönlich ausübt oder ein Dritter die Funktion tatsächlich ausübt. Hat sich ein Geschäftsführer bei Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw. eine solche Beschränkung in Kauf genommen oder…
…die Bf. eine detaillierte Kontendarstellung zum Beweis dafür vorgelegt, dass die Abgabenbehörde bei der Verwendung der vorhandenen Mittel nicht schlechter gestellt worden sei, als die übrigen Gläubiger. Die Anträge auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und Entscheidung durch den Senat sind von der Bf. im Rahmen…
…Betrag ohne Schwierigkeiten nicht bei den anderen Solidarschuldnern eingebracht werden könne. Schon aus dem Umstand, dass im Insolvenzverfahren eine 15,83 %ige Quotenauszahlung erfolgt ist, ergebe sich, dass keine Gläubigerbevorzugung vorgelegen sei und daher keine schuldhafte Verletzung der abgabenrechtlichen oder sonstigen Pflichten des Geschäftsführers vorliege. …
…daß Abgabenschuldigkeiten bestanden haben, geschweige denn hätte er diese auch bezahlen können, da die Geschäfte ausschließlich bei Herrn AB lagen. Als handelsrechtlicher Geschäftsführer ließ sich der Beschwerdeführer nur deswegen eintragen, da er ansonsten Angst hatte, seinen Job zu verlieren und auf dem Arbeitsmarkt schwer vermittelbar…
…BF zurückzuführen ist, ist den Zweckmäßigkeitsgründen der Vorrang einzuräumen. In Hinblick auf die Schließung der Primärschuldnerin ist die Einbringlichkeit bei ihr ausgeschlossen. Bei dem für die kaufmännische Geschäftsführung incl. Rechnungswesen zuständigen Geschäftsführer ***GF1*** wurden die Abgabenverbindlichkeiten, auf Grund eines bereits abgeschlossenen Zahlungsplanes, maximal in einer…
…seit 16. April 2005 gemeinsam mit Herrn C. als handelsrechtlicher Geschäftsführer der GmbH und kann daher gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung herangezogen werden. Bei einer Mehrheit von Geschäftsführern richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach, ob zwischen diesen eine Kompetenzabgrenzung bestand oder nicht. Bestand…
…Einbringlichkeit bei der Primärschuldnerin steht als Folge der Löschung im Firmenbuch wegen Vermögenslosigkeit fest. Bei der Ermessensübung ist zudem auf den Grad des Verschuldens des Haftenden Bedacht zu nehmen. Der Beschwerdeführer war alleiniger Geschäftsführer der Primärschuldnerin und war für die Entrichtung der Abgaben verantwortlich. Bei…
…des VwGH (2004/14/0030) ist im konkreten Fall nicht einschlägig. 36 Die erkennende Behörde lässt zum einen außer Acht, dass den Geschäftsführern bei Ausgestaltung der Darlehensverträge - insbesondere was die Zweckgebundenheit betrifft - kein Verhandlungsspielraum zukam. Der Gesellschafter hat die Darlehen bewusst für bestimmte Zwecke gewährt…
…I.G vom 21.09.2009 im Strafverfahren, Zahl 12ert3421, beim LG L gegen den Beschwerdeführer (handelsrechtlicher Geschäftsführer der GmbH) als Angeklagten wegen § 159 Abs. 5 Z 1 StGB ("Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen") zur Verfügung. Daraus ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Primärschuldnerin wurde mit…
…Darüber hinaus stellte der Bf. seine Vermögenslage untermauert durch näher bezeichnete Verbindlichkeiten und eine bewilligte Fahrnis-und Gehaltsexekution vom 8. Dezember 2005 als überschuldet dar. Die GmbH deren Geschäftsführer der Bf. war wurde lt. Firmenbucheintrag vom 27. März 2007 mangels Vermögen amtswegig gelöscht. Gegen den…
…nicht einheitlich beantwortet wird. Über die sich im gegenständlichen Fall stellende Rechtsfrage der Heranziehung des organschaftlichen Vertreters einer GmbH zur Haftung für deren Abgabenschulden wurde im Sinne der oben wiedergegebenen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (insbesondere zum Verschulden von Geschäftsführern im Rahmen der Haftung bei Abgabenschulden) entschieden…