…Bedeutung und Schwere des Delikts und die Schwere der drohenden Sanktion zu berücksichtigen (vgl EGMR 24. Mai 1991, Nr. 12744/87, Quaranta, § 33). Darüber hinaus ist insbesondere die Komplexität des Falles ausschlaggebend, wobei auf die Schwierigkeiten rechtlicher oder tatsächlicher Art (hinsichtlich der Sachverhaltsfeststellung) Bedacht zu…
…das Jahr 2008 seitens des Bf noch nicht umfassend aufgeklärt werden konnten und angeforderte Unterlagen bis dato nicht vollständig vorgelegt wurden (zB Frage der Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung, Mietverträge etc.). Die obigen Ausführungen legen dar, dass das längere Ermittlungsverfahren zur vollständigen Klärung des Sachverhaltes notwendig ist…
…über Jahre verteilt in mehreren Raten zurückzuzahlen; dem hätte die ***G-GmbH*** aber keinesfalls zugestimmt. Auch dass der Fehler erst im darauffolgenden Jahr erkannt wurde, lässt sich auf die Komplexität des Sachverhaltes und der Berechnung zurückführen. Wäre der Fehler früher bemerkt worden, hätte Herr Dr…
…21.7.2016 ersuchte der Bf. wegen der Komplexität des Vorbringens und der Beweisanträge um Fristerstreckung. Nachdem die belangte Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf mit Eingabe vom 5.4.2016 unter der Bezeichnung „Beweisantrag“ ersucht habe, das BFG möge den …
… dem hätte der ehemalige Arbeitgeber aber keinesfalls zugestimmt. Auch dass der Fehler erst im darauffolgenden Jahr erkannt wurde, lasse sich auf die Komplexität des Sachverhaltes und der Berechnung zurückführen. Wäre der Fehler früher bemerkt worden, hätte der Beschwerdeführer den Betrag noch im gleichen Jahr zurückgezahlt…
…neu berechnet. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die in den Geschäftsjahren 2009/10 bis 2010/11 manuell vorgenommenen Vorsteuerkorrekturen aufgrund der Vielzahl der Projekte und der Komplexität des Sachverhaltes bedauerlicherweise irrtümlich nicht durchgängig korrekt vorgenommen worden sind. 1.10. Aufrollung der Bauvorsteuern für das Projekt …
…stünde, ergriffen hätte, so wäre es mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zur Abweisung mit folgender Begründung gekommen: "Aufgrund der Höhe der Abgabenschuld und der Komplexität des Sachverhalts darf angenommen werden, dass es bei der Ausfertigung der Erklärung zumindest zu einem 4-Augen Prinzip gekommen ist. Es…
…5.1997, 94/13/0032. Im Beschwerdefall wurde steht fest, dass die Umsätze aus Prostitution der Bf. zuzurechnen sind. Die Beilagen zu den Steuererklärungen haben die Komplexität des Sachverhaltes nicht wiedergegeben und war daraus nicht erkennbar, dass die Bf. Prostitutionserlöse zu erklären hatte. Damit steht…
…Besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage sind anzunehmen, wenn die Ermittlung oder Beurteilung des Sachverhaltes auf besondere Schwierigkeiten stößt oder eine besondere rechtliche Komplexität des Sachverhaltes gegeben ist. Sind sowohl die Sachverhaltsfragen als auch die Rechtsfragen vergleichsweise einfach, so ist Verfahrenshilfe nicht zu gewähren (vgl…
…Besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage sind anzunehmen, wenn die Ermittlung oder Beurteilung des Sachverhaltes auf besondere Schwierigkeiten stößt oder eine besondere rechtliche Komplexität des Sachverhaltes gegeben ist. Sind sowohl die Sachverhaltsfragen als auch die Rechtsfragen vergleichsweise einfach, so ist Verfahrenshilfe nicht zu gewähren (vgl…
…Besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage sind anzunehmen, wenn die Ermittlung oder Beurteilung des Sachverhaltes auf besondere Schwierigkeiten stößt oder eine besondere rechtliche Komplexität des Sachverhaltes gegeben ist. Sind sowohl die Sachverhaltsfragen als auch die Rechtsfragen vergleichsweise einfach, so ist Verfahrenshilfe nicht zu gewähren (vgl…
…Besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage sind anzunehmen, wenn die Ermittlung oder Beurteilung des Sachverhaltes auf besondere Schwierigkeiten stößt oder eine besondere rechtliche Komplexität des Sachverhaltes gegeben ist. Sind sowohl die Sachverhaltsfragen als auch die Rechtsfragen vergleichsweise einfach, so ist Verfahrenshilfe nicht zu gewähren (vgl…
…Besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage sind anzunehmen, wenn die Ermittlung oder Beurteilung des Sachverhaltes auf besondere Schwierigkeiten stößt oder eine besondere rechtliche Komplexität des Sachverhaltes gegeben ist. Sind sowohl die Sachverhaltsfragen als auch die Rechtsfragen vergleichsweise einfach, so ist Verfahrenshilfe nicht zu gewähren (vgl…
…Besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage sind anzunehmen, wenn die Ermittlung oder Beurteilung des Sachverhaltes auf besondere Schwierigkeiten stößt oder eine besondere rechtliche Komplexität des Sachverhaltes gegeben ist. Sind sowohl die Sachverhaltsfragen als auch die Rechtsfragen vergleichsweise einfach, so ist Verfahrenshilfe nicht zu gewähren (vgl…
…die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht und wiederholte hinsichtlich des Sales Bonus im Wesentlichen ihre Argumente aus der Beschwerde. Die Bf. beantragte die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und regte auf Grund der Komplexität des Sachverhaltes einen Erörterungstermin vor der mündlichen Verhandlung an. Mit Vorlagebericht…
…Besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage sind anzunehmen, wenn die Ermittlung oder Beurteilung des Sachverhaltes auf besondere Schwierigkeiten stößt oder eine besondere rechtliche Komplexität des Sachverhaltes gegeben ist. Sind sowohl die Sachverhaltsfragen als auch die Rechtsfragen vergleichsweise einfach, so ist Verfahrenshilfe nicht zu gewähren (vgl…
…Besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage sind anzunehmen, wenn die Ermittlung oder Beurteilung des Sachverhaltes auf besondere Schwierigkeiten stößt oder eine besondere rechtliche Komplexität des Sachverhaltes gegeben ist. Sind sowohl die Sachverhaltsfragen als auch die Rechtsfragen vergleichsweise einfach, so ist Verfahrenshilfe nicht zu gewähren (vgl…
…Besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage sind anzunehmen, wenn die Ermittlung oder Beurteilung des Sachverhaltes auf besondere Schwierigkeiten stößt oder eine besondere rechtliche Komplexität des Sachverhaltes gegeben ist. Sind sowohl die Sachverhaltsfragen als auch die Rechtsfragen vergleichsweise einfach, so ist Verfahrenshilfe nicht zu gewähren (vgl…
…Besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage sind anzunehmen, wenn die Ermittlung oder Beurteilung des Sachverhaltes auf besondere Schwierigkeiten stößt oder eine besondere rechtliche Komplexität des Sachverhaltes gegeben ist. Sind sowohl die Sachverhaltsfragen als auch die Rechtsfragen vergleichsweise einfach, so ist Verfahrenshilfe nicht zu gewähren (vgl…
…Besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage sind anzunehmen, wenn die Ermittlung oder Beurteilung des Sachverhaltes auf besondere Schwierigkeiten stößt oder eine besondere rechtliche Komplexität des Sachverhaltes gegeben ist. Sind sowohl die Sachverhaltsfragen als auch die Rechtsfragen vergleichsweise einfach, so ist Verfahrenshilfe nicht zu gewähren (vgl…