…VwGH 8.10.1998, 97/15/0073). Vielmehr sind die im Schätzungswege ermittelten Kilometerkosten von 0,22 € heranzuziehen. Da die Fahrt von ***Arbeitsort*** nach ***Ort2*** zwangsläufig am Hauptwohnsitz der Bf. vorbeiführte, steht ihr für diese Fahrt der Werbungskostenabzug dem Grunde nach nur hinsichtlich der…
…weil sich selbst bei niedrigeren jährlichen Laufleistungen deutlich niedrigere Kilometerkosten ergeben können - hier schon bei gut 20.000 km um über 40 %. Im vorliegenden Fall können daher nur die tatsächlichen Kilometerkosten eine taugliche Basis für die Geltendmachung von Werbungskosten darstellen. Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen…
…der Bf am 11. Juli 2022 einen Vorlageantrag ein: "Ich führe die Höhe der vom Finanzamt geforderten Nachzahlung […] darauf zurück, dass mir […] die Geltendmachung der Kilometerkosten und jene für Medikamente ganz einfach gestrichen wurde[…]." II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt (1…
…Euro (in Summe 1.000 Euro) und 24x/Jahr Fahrten mit dem eigenen Pkw (400 km je Richtung, daraus bei Kilometerkosten von 12 Cent pauschal 2.304 Euro). Für die doppelte Haushaltsführung ist eine Bestätigung des Vermieters über 2.585 Euro aktenkundig. Mit Vorhalt verlangte…
… 20.2.2008, 2005/15/0074; 28.10.2010, 2007/15/0040). Die tatsächlichen Kilometerkosten können mangels Aufzeichnungen nicht ermittelt werden und werden daher gemäß § 184 Bundesabgabenordnung (BAO) wie folgt geschätzt. Dem Bf. wurden die wesentlichen Grundlagen der Schätzung vorab bekanntgegeben und dieser tätigte dazu…
…verbunden würden. Es werde sohin die Abweisung der Beschwerde als unbegründet beantragt. Mit Vorhalt vom 4.3.2021 ersuchte das Bundesfinanzgericht den Beschwerdeführer einerseits um Konkretisierung seiner Berechnungen der Kilometerkosten betreffend des Privat-KFZ und Darlegung der Zwangsläufigkeit der einzelnen Punkte. Er wurde zudem ersucht…
…der tatsächlichen Kilometerkosten (siehe sogleich) eine Gesamtkilometerleistung des Jahres 2017 von 33.000 Kilometer zu Grunde gelegt wird. Das Erstzulassungsdatum des Fahrzeuges ***F*** ergibt sich aus dem Zulassungsschein. Die Anschaffungskosten ergeben sich aus dem glaubhaften Vorbringen des Bf. Eine Ermittlung der tatsächlichen Kilometerkosten war mangels…
…5 ff). Vielmehr sind die im Schätzungswege ermittelten Kilometerkosten von € 0,33 heranzuziehen. Der Höhe nach betragen die als Werbungskosten abzugsfähigen Fahrtkosten unter Zugrundelegung der geschätzten Kilometerkosten € 2.880,09. Der vom Land Burgenland geleistete Kostenersatz wird davon nicht in Abzug gebracht. Verpflegungsmehraufwand…
…zu gewinnen. Der Bf. machte weiters geltend, der bei ihm angewendete Sachbezugswert von € 9.406,32 entspreche bei seiner durchschnittlichen Fahrleistung von insgesamt 15.000 km/Jahr Kilometerkosten von 62,71 Cent, was über dem amtlichen Kilometergeld von 42 Cent liege. Dazu ist festzuhalten…
…50 % der von der Bf begehrten Kosten geschätzt, weil die Bf weder ein Fahrtenbuch vorgelegt noch Angaben zum verwendeten Fahrzeug gemacht hat und in Anlehnung an die Literatur Kilometerkosten von 0,21 € bei Verwendung eines durchschnittlichen kleineren Kraftfahrzeuges sachgerecht erscheinen (vgl Blasina, UFSJ 2013…
…aber keine Rechnung | w | | U (Rechnung folgt) | 6.000,00 € | Rechnung fehlt | x | | Kilometerkosten (200 Fahrten zu je 70 Km) | 5.880,00 € | Keine Werbungskosten | y | | Diverse Kosten (ohne Beleg…
…Erkenntnis vom 28.04.2016, RV/7103960/2014), ist das Abstellen auf eine Grenze von 30.000 km mitunter grob unsachlich, weil sich selbst bei niedrigeren jährlichen Laufleistungen deutlich niedrigere Kilometerkosten ergeben können. Im vorliegenden Fall wurde festgestellt, dass eine (nach § 26 Z 4 lit…
…tatsächlich angefallener Höhe anzusetzen (VwGH 8.10.1998, 97/15/0073). Ein (pauschaler) Ansatz von Kilometerkosten im Ausmaß des amtlichen Kilometergeldes von 42 Cent ist nur im Wege der Schätzung (§ 184 BAO) und nur dann zulässig, wenn die tatsächlichen Kosten nicht wesentlich vom Kilometergeld abweichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Siegfried Fenz in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. Dezember 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 18. November 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf., über die Beschwerde vom 09.04.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 04.04.2014 betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Mai 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 4. Mai 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Helga Woschank in der Beschwerdesache Bf, Adr1, gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2012 des Finanzamtes A vom 11.04.2014, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Edith Stefan in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. August 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Waldviertel vom 5. August 2014 betreffend Einkommensteuer- (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2009 bis 2012…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Günter Narat in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** Tschechien, Steuernummer: xx-xxxx, über die Beschwerde vom 7. August 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 5. August 2024 betreffend Einkommensteuer 2023 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. April 2019 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr ***FA***) vom 18. März 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 sowie über die Beschwerde vom 28…