…außerhalb des Haushaltes einzunehmen. Verpflegungsmehraufwendungen werden in Zusammenhang mit einer Reise deshalb angenommen, weil der Steuerpflichtige mangels Kenntnis günstiger Verpflegungsmöglichkeiten am Reiseort typischerweise höhere Aufwendungen zu tätigen hat als in einer gewohnten Umgebung. Die auch in gewohnter Umgebung anfallenden Verpflegungsaufwendungen sind nicht absetzbar (§ 20 EStG…
…da um Mehraufwendungen für Verpflegung, die üblicherweise unter das Abzugsverbot gemäß § 20 EStG fallen, im Rahmen von beruflichen Reisen mangels Kenntnis der günstigen Verpflegungsmöglichkeiten abzugelten. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Tagesgeldern ist u.a. das Vorliegen einer beruflich veranlassten Reise im Sinne des § 16 Abs…
… auf Grund der Häufigkeit ihrer Kurstage kann davon ausgegangen werden, dass sie ausreichend Kenntnis hinsichtlich günstiger Verpflegungsmöglichkeiten am Studienort besaß und von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch gemacht hat. Das wiederkehrende Bereisen führte zu einer Vertrautheit mit den örtlichen Gegebenheiten und war daher im Beschwerdejahr jedenfalls…
… auf Grund der Häufigkeit seiner Kurstage im Vorjahr kann davon ausgegangen werden, dass er ausreichend Kenntnis hinsichtlich günstiger Verpflegungsmöglichkeiten in Y besaß und von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch gemacht hat. Das ständige Bereisen führte zu einer Vertrautheit mit den örtlichen Gegebenheiten und war daher im…
…und ist davon auszugehen, dass der Bf. nach Ablauf der Anfangsphase ausreichend Kenntnis hinsichtlich günstiger Verpflegungsmöglichkeiten in diesem Gebiet besaß und von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch gemacht hat)]. Hinsichtlich der Nächtigungskosten ist Folgendes festzuhalten: Der Bf. hat glaubhaft dargetan, dass er während seines zwei Monate…
…für eine Anfangsphase von fünf Tagen das Tagesgeld berücksichtigt werden kann. Es ist davon auszugehen, dass der Berufungswerber ausreichend Kenntnis hinsichtlich günstiger Verpflegungsmöglichkeiten in diesen Gebieten besitzt und von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch gemacht hat. Zum Vorbringen des Bf., dass er nicht mit einem Pkw…
…Vorjahr ausgearbeiteten Grundsätze sowie auf die LStR verwiesen. In der Beschwerdevorentscheidung vom 14.06.2016 wurden auf die immer gleich bleibenden Zielgebiete und die hauptsächlich gleichbleibenden Fachhandelspartner und Großkunden hingewiesen und die damit einhergehende Kenntnis einer günstigen Verpflegungsmöglichkeit. Im Vorlageantrag vom 04.07.2016 wurde…
…Nach einem kurzen Zeitraumist hat man auch bei wiederkehrenden Reisezielen die Kenntnis über günstige Verpflegungsmöglichkeiten. Es sind daher im Fall des Beschwerdeführers nur die vom Finanzamt in der Beschwerdevorentscheidung anerkannten Diäten anzuerkennen. Fahrtkosten von der Wohnung der Eltern in Kufstein zu den dienstlichen Reisezielen sind…
…Bei solch kurzfristigen Unterbrechungen kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass die Kenntnis über die günstigen Verpflegungsmöglichkeiten an diesem Einsatzort verloren gegangen ist. Mit dem Tagesgeld soll nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH der vom Gesetzgeber mit einer Dienstreise in typisierender Betrachtungsweise vermutete Verpflegungsmehraufwand abgegolten…
…der Tätigkeit angenommen werden müsse. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit des Bf im Außendienst gelte es als erwiesen, dass die günstigen Verpflegungsmöglichkeiten für die angeführten Reisegebiete bekannt gewesen wären, weshalb der in Streit stehende Verpflegungskostenmehraufwand nicht als Werbungskosten anerkannt werden könne. 7. Die gegenständliche Berufungsvorentscheidung wurde…
…im Einzelfall möglichen Besonderheiten, wie etwa Termindruck bzw. Teilnahme an Ortsaugenscheinen, etc., welche der Auswahl von günstigen Verpflegungsmöglichkeiten entgegenstünden, Bedacht zu nehmen. Der VwGH setzte sich in seinem Erkenntnis vom 7.10.2003, 2000/15/0151, mit der Beschwerde eines Außendienstmitarbeiters auseinander, welcher im Wesentlichen…
…im Vorlagebericht einen solchen Zeitraum als angemessen angenommen. Nach Ablauf der gegenständlichen Anfangsphase von 15 Tagen wird aber davon auszugehen sein, dass dem Bf. die günstigen Verpflegungsmöglichkeiten im jeweiligen Einsatzgebiet bekannt sind. Der Bf. überschritt mit seiner wiederholten, jedoch nicht regelmäßigen Bereisung der jeweiligen Einsatzgebiete…
…den Verpflegungsmehraufwand zu ersetzen, der dadurch bedingt ist, dass die günstigen Verpflegungsmöglichkeiten in der bereisten Gegend jedenfalls anfangs nicht bekannt sind. Der Betrag von 26,4 € als Taggeld für 24 Stunden erleichtert auch die Abgrenzung bei der Geltendmachung des Verpflegungsmehraufwands, da unter dieser Betragsgrenze…
…Verpflegungsmöglichkeit bewirkenden Vertrautheit mit den örtlichen Gegebenheiten ausgegangen werden kann (VwGH 7.10.2003, 2000/15/0151). Bei längeren oder wiederkehrenden Aufenthalten an einem Einsatzort oder in einem Einsatz- oder Zielgebiet ist somit von der Kenntnis über die Möglichkeit der Inanspruchnahme der üblichen (günstigeren) Verpflegungsmöglichkeiten…
…Verpflegungsmöglichkeit bewirkenden Vertrautheit mit den örtlichen Gegebenheiten ausgegangen werden kann (VwGH 7.10.2003, 2000/15/0151). Bei längeren oder wiederkehrenden Aufenthalten an einem Einsatzort oder in einem Einsatz- oder Zielgebiet ist somit von der Kenntnis über die Möglichkeit der Inanspruchnahme der üblichen (günstigeren) Verpflegungsmöglichkeiten…
…0101). Dies wird dadurch begründet, dass Steuerpflichtigen in der ersten Zeit an einem neuen Ort typischerweise ein Verpflegungsmehraufwand erwächst, weil sie keine ausreichenden Kenntnisse über günstige Verpflegungsmöglichkeiten haben. Nach Ablauf dieser Zeit besteht eine ähnliche Lage wie für andere Steuerpflichtige, die nicht auf Reise sind…
…in der (in der Anfangsphase gegebenen) unzureichenden Kenntnis über die Gastronomie am Reiseort. In einer typisierenden Betrachtung nimmt die Rechtsprechung an, dass der Steuerpflichtige auf (beruflicher oder betrieblicher) Reise vor Ort keine Zeit findet, günstige Verpflegungsmöglichkeiten ausfindig zu machen und auch keine Vorkenntnisse darüber hat…
…seitens der ***1*** für kein genau definiertes Gebiet eingeteilt wären. Bei der Beurteilung, ob Ihnen günstige Verpflegungsmöglichkeiten bekannt sein müssten (ob ein "Einsatzgebiet" vorliegt), kommt es aber auf die tatsächlichen Verhältnisse an, also ob von Ihnen tatsächlich ein Gebiet regelmäßig bereist wird. Eine Auswertung der…
…in der (in der Anfangsphase gegebenen) unzureichenden Kenntnis über die Gastronomie am Reiseort. In einer typisierenden Betrachtung nimmt die Rechtsprechung an, dass der Steuerpflichtige auf (beruflicher oder betrieblicher) Reise vor Ort keine Zeit findet, günstige Verpflegungsmöglichkeiten ausfindig zu machen und auch keine Vorkenntnisse darüber hat…
…ihre Begründung darin, dass dem Steuerpflichtigen in der ersten Zeit an einem neuen Ort typischerweise ein Verpflegungsmehraufwand erwächst, weil er keine ausreichenden Kenntnisse über günstige Verpflegungsmöglichkeiten hat. Nach Ablauf dieser Zeit befindet er sich in einer vergleichbaren Lage wie jeder andere Arbeitnehmer, der nicht auf…