…Tätigkeit begründet wurde. Nach Rechtsprechung des VwGH v. 13.2.1991, Zl. 90/13/0199 ist ein Verpflegungsmehraufwand nicht in jedem Fall eines Kaufkraftunterschiedes zu berücksichtigen, sondern nur in jenen Fällen, in denen ein erheblicher Unterschied zwischen den ausländ. und inländischen Lebenshaltungskosten vorliegen. Ein solcher…
…auf einem für Europäer erträglichem Niveau ernähren wolle, müsse man ein gewisses Preisniveau in Kauf nehmen, welches unabhängig vom Kaufkraftunterschied deutlich höher ausfalle als in Österreich. Aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit sei er oftmals gar nicht in der Lage, eine optimale Verpflegungsmöglichkeit in Anspruch zu nehmen…
…80 betrage könne der Bf. "den Rest als Differenzwerbungskosten geltend machen". Die belangte Behörde verwies in ihrer Stellungnahme vom 23.09.2019 darauf, dass ein, derartige Differenzwerbungskosten rechtfertigender Kaufkraftunterscheid nicht vorläge. II. Sachverhalt Der in E wohnhafte Bf. wurde von seiner Dienstgeberin, der Fa. D…
…mehr als ein Zehntel der Einkünfte des StPfl ausmachen; bei Erwerbstätigkeit des (Ehe)Partners am Familienwohnsitz im Ausl sind das dortige Einkommensniveau und die Kaufkraftunterschiede zu berücksichtigen und kaufkraftkonform umzurechnen (UFS 4.4.11, RV/0711-W/11 mwN); die erhebl höheren Lebenshaltungskosten in Österreich…
"Auch damit kann das Finanzamt keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides aufzeigen. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die belangte Behörde die geltend gemachten Aufwendungen nur anteilig, nämlich soweit sie auf die steuerpflichtigen öffentlich-rechtlichen Bezüge entfallen, anerkannt hat. Weiters ist zu beachten, dass mit dem Strukturanpassungsgesetz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde der ***1*** ***2***, ***3***, Tschechische Republik, vom 31. Juli 2019 gegen den Bescheid des damaligen Finanzamts Hollabrunn Korneuburg Tulln, nunmehr Finanzamt Österreich, 2020 Hollabrunn, Babogassse 9, vom 17. Juli…
Eine Indexierung von Sozialleistungen für Kinder, die in einem anderen Mitgliedstaat (Vertragsstaat) wohnen als der Arbeitnehmer, an Hand der Kaufkraftunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten (Vertragsstaaten) wäre, selbst wenn dies das Sekundärrecht zuließe, was nicht der Fall ist, nach dem Primärrecht der Union (Art. 45 AEUV) ungültig…
…Familienangehörige in einem anderen Mitgliedstaat (Vertragsstaat) wohnen (Rn. 47). Kaufkraftunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten (Vertragsstaaten) rechtfertigen im Hinblick auf diese Bestimmung nicht, dass ein Mitgliedstaat (Vertragsstaat) dieser zweiten Personengruppe Leistungen in anderer Höhe gewährt als der ersten Personengruppe (Rn. 47). Im Hinblick auf die Wohnsitzfiktion des…
…Familienangehörige in einem anderen Mitgliedstaat (Vertragsstaat) wohnen (Rn. 47). Kaufkraftunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten (Vertragsstaaten) rechtfertigen im Hinblick auf diese Bestimmung nicht, dass ein Mitgliedstaat (Vertragsstaat) dieser zweiten Personengruppe Leistungen in anderer Höhe gewährt als der ersten Personengruppe (Rn. 47). Im Hinblick auf die Wohnsitzfiktion des…
…Familienangehörige in einem anderen Mitgliedstaat (Vertragsstaat) wohnen (Rn. 47). Kaufkraftunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten (Vertragsstaaten) rechtfertigen im Hinblick auf diese Bestimmung nicht, dass ein Mitgliedstaat (Vertragsstaat) dieser zweiten Personengruppe Leistungen in anderer Höhe gewährt als der ersten Personengruppe (Rn. 47). Im Hinblick auf die Wohnsitzfiktion des…
…Familienangehörige in einem anderen Mitgliedstaat (Vertragsstaat) wohnen (Rn. 47). Kaufkraftunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten (Vertragsstaaten) rechtfertigen im Hinblick auf diese Bestimmung nicht, dass ein Mitgliedstaat (Vertragsstaat) dieser zweiten Personengruppe Leistungen in anderer Höhe gewährt als der ersten Personengruppe (Rn. 47). Im Hinblick auf die Wohnsitzfiktion des…
…Schweiz 36,80 Euro). Werde im Rahmen der Auslandstätigkeit ein Mittelpunkt der Tätigkeit im Ausland begründet, könne auf Grund des Kaufkraftunterschiedes ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand dann anfallen, wenn im Ausland die Verpflegungsaufwendungen wegen des höheren Niveaus der Lebenshaltungskosten erheblich über den Kosten der inländischen Verpflegung…
… zuletzt 1.9.2015, 2012/15/0119). Abzugsfähig sind bei längerdauernden beruflichen Auslandsaufenthalten Verpflegungskosten, die sich aus dem Kaufkraftunterschied zwischen dem Inland und dem teureren Ausland ergeben. Denn dieser Verpflegungsmehraufwand lässt sich auch dann nicht vermeiden, wenn der Steuerpflichtige am ausländischen Aufenthaltsort die preisgünstigsten Verpflegungsmöglichkeiten…
…Schweiz 36,80 Euro). Werde im Rahmen der Auslandstätigkeit ein Mittelpunkt der Tätigkeit im Ausland begründet, könne auf Grund des Kaufkraftunterschiedes ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand dann anfallen, wenn im Ausland die Verpflegungsaufwendungen wegen des höheren Niveaus der Lebenshaltungskosten erheblich über den Kosten der inländischen Verpflegung…
…befristeten Arbeitsverhältnissen; wenn am Familienwohnsitz ein pflegebedürftiger Angehöriger lebt; bei ausländischem Familienwohnsitz - auch bei wesentlichem Kaufkraftunterschied oder bei fremdenrechtlichen Zuzugsbeschränkungen) kann auch ein Iängerer Zeitraum gerechtfertigt seln." Den Bestimmungen des BMF zufolge sei er berechtigt, die Kosten für „Doppelte Haushaltsführung“ mindestens 6 Monate abzusetzen. Für…
…59 | Werbungskosten lt. Beschwerde (inclusive Differenz-werbungskosten Kaufkraftunterschied) | | | | € 1.883 | € 2.156,20 | € 2.508,30 | € 1.723,40 Der grenzüberschreitende Einsatz bietet grundsätzlich auch die Möglichkeit, höhere Aufwendungen aufgrund eines Auslandsaufenthaltes im…
…0133). Abzugsfähig sind nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur insoweit vergleichbaren Rechtslage im Geltungsbereich des EStG 1972 bei längerdauernden beruflichen Auslandsaufenthalten aber Verpflegungskosten, die sich aus dem Kaufkraftunterschied zwischen dem Inland und dem teureren Ausland ergeben. Denn dieser Verpflegungsmehraufwand lässt sich auch dann nicht vermeiden…
…Familienangehörige in einem anderen Mitgliedstaat (Vertragsstaat) wohnen (Rn. 47). Kaufkraftunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten (Vertragsstaaten) rechtfertigen im Hinblick auf diese Bestimmung nicht, dass ein Mitgliedstaat (Vertragsstaat) dieser zweiten Personengruppe Leistungen in anderer Höhe gewährt als der ersten Personengruppe (Rn. 47). Im Hinblick auf die Wohnsitzfiktion des…
…Familienangehörige in einem anderen Mitgliedstaat (Vertragsstaat) wohnen (Rn. 47). Kaufkraftunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten (Vertragsstaaten) rechtfertigen im Hinblick auf diese Bestimmung nicht, dass ein Mitgliedstaat (Vertragsstaat) dieser zweiten Personengruppe Leistungen in anderer Höhe gewährt als der ersten Personengruppe (Rn. 47). Im Hinblick auf die Wohnsitzfiktion des…
…vereinbar ist, eindeutig ablehnend beantwortet. Aus diesem Grund ergibt sich als unionsrechtskonforme Lösung die Gewährung des errechneten Unterschiedsbetrages ohne Anwendung einer Indexierung in Bezug auf Kaufkraftunterschiede in den einzelnen Mitgliedstaaten. Es liegt daher aufgrund dieser Judikatur keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor. Wien, am 6…