…Regelung sieht Art. 19 Abs. 1 DBA-Liechtenstein wiederum für Vergütungen im Bereich “Öffentlicher Dienst“ vor; diese sind regelmäßig in jenem Staat zu besteuern, der die Bezüge auszahlt (Kassenstaatsprinzip). Sind die dort angeführten Voraussetzungen erfüllt, kommt Art. 15 DBA-Liechtenstein nicht zur Anwendung. Tatbestandsmäßig setzt…
…Regelung sieht Art. 19 Abs. 1 DBA-Liechtenstein wiederum für Vergütungen im Bereich “Öffentlicher Dienst“ vor; diese sind regelmäßig in jenem Staat zu besteuern, der die Bezüge auszahlt (Kassenstaatsprinzip). Sind die dort angeführten Voraussetzungen erfüllt, kommt Art. 15 DBA-Liechtenstein nicht zur Anwendung. Tatbestandsmäßig setzt…
…Regelung sieht Art. 19 Abs. 1 DBA-Liechtenstein wiederum für Vergütungen im Bereich “Öffentlicher Dienst“ vor; diese sind regelmäßig in jenem Staat zu besteuern, der die Bezüge auszahlt (Kassenstaatsprinzip). Sind die dort angeführten Voraussetzungen erfüllt, kommt Art. 15 DBA-Liechtenstein nicht zur Anwendung. Tatbestandsmäßig setzt…
…Z 19, S 166/115, Rz 20 ff, richte sich die Beurteilung, wonach Einrichtungen als „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ iSd erweiterten Kassenstaatsregeln anzusehen seien, nach dem innerstaatlichen Recht jenes DBA-Partnerstaats, nach dessen Recht diese Einrichtung geschaffen worden sei. Der Umstand, dass bei einem nach…
…Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen erfolgt und 2. die Vergütung für Dienste gezahlt wird, die für diesen Staat oder eine seiner Gebietskörperschaften erbracht werden. In diesem Fall steht das Besteuerungsrecht dem Kassenstaat zu. 2. Körperschaften des öffentlichen Rechts, die keine Gebietskörperschaften sind, werden von Art. 19 Abs…
…oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen erfolgt und 2. die Vergütung für Dienste gezahlt wird, die für diesen Staat oder eine seiner Gebietskörperschaften erbracht werden. In diesem Fall steht das Besteuerungsrecht dem Kassenstaat zu. 2. Körperschaften des öffentlichen Rechts, die keine Gebietskörperschaften sind, werden von Art…
…die für diesen Staat oder einer seiner Gebietskörperschaften erbracht werden. In diesem Fall steht das Besteuerungsrecht dem sog. Kassenstaat zu. 20. Im Unterschied zu anderen von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen, in denen in der jeweiligen Bestimmung betreffend Tätigkeiten für den öffentlichen Dienst neben dem Vertragsstaat und…
…ADr2 , gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz (kurz FA) vom 19.6.2012 betreffend Einkommensteuer 2009 anhängig. Strittig ist, ob die von der Bf aus Liechtenstein bezogenen Einkünfte unter die sogenannte Kassenstaatsregel von Art. 19 Abs. 1 des mit dem Fürstentum Liechtenstein abgeschlossenen Abkommens zur…
…Dienstverhältnis zurückzuführen seien, einer in Österreich ansässigen Person weiterhin unter Art. 19 DBA-Schweiz zu subsumieren und somit in der Schweiz, dem Kassenstaat zu besteuern. Demnach habe Österreich diese Einkünfte von der Besteuerung auszunehmen. Art. 21 DBA-Schweiz sei im Verhältnis zu Art. 19 DBA…
Art. 19 DBA-Schweiz ordnet somit eindeutig der Schweiz als Kassenstaat das Besteuerungsrecht für Ruhegehälter, die ein Vertragsstaat für ihm erbrachte, gegenwärtige oder frühere Dienstleistungen oder Arbeitsleistungen auszahlt, zu. Für den Bezug von Ruhegehältern iSd Art. 13 DBA wurde nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Art…
…wie die Bf. der Ansicht ist - unter Art. 19 DBA-Schweiz fällt und damit der Schweiz als Kassenstaat das Besteuerungsrecht an der strittigen Rente zukommt und Österreich diese unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung auszunehmen hat. Rechtlich ergibt sich Folgendes: Gemäß § 25 Abs. 1 Z 3…
…diese - wie die Bf. der Ansicht ist - unter Art. 19 DBA-Schweiz fällt und damit der Schweiz als Kassenstaat das Besteuerungsrecht an der strittigen Rente zukommt und Österreich diese unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung auszunehmen hat. Mit Erkenntnis vom 16. Februar 2026, RV/1100273/2022…
…Die Vergütungen, die er erhalte, würden nicht vom Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften ausbezahlt - gerade dies wäre aber Voraussetzung für die Anwendung der „Kassastaatsregel“ des Artikels 19 Abs. 1 DBA. Für die Besteuerung der im Jahr 2012 erzielten Einkünfte sei es nicht von Relevanz, dass…
…gesonderte Regelung sieht Art. 19 Abs. 1 DBA-Liechtenstein wiederum für Bezüge aus öffentlichen Funktionen vor; diese sind regelmäßig in jenem Staat zu besteuern, der die Bezüge auszahlt (Kassenstaatsprinzip). Sind die dort angeführten Voraussetzungen erfüllt, kommt Art. 15 DBA-Liechtenstein nicht zur Anwendung. Tatbestandsmäßig setzt …
…bezogenen Leistungen um Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung iSd. Artikel18 Abs. 2 DBA. Diese Bestimmung normiert ein ausschließliches Besteuerungsrecht des Kassenstaates Österreichs, wobei Deutschland diese Einkünfte gemäß § 23 Abs. DBA lediglich zur Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) heranziehen darf. Weder kann eine Vergleichbarkeit der Bezüge des…
…Regelung sieht Art. 19 Abs. 1 DBA-Liechtenstein wiederum für Bezüge aus öffentlichen Funktionen vor; diese sind regelmäßig in jenem Staat zu besteuern, der die Bezüge auszahlt (Kassenstaatsprinzip). Sind die dort angeführten Voraussetzungen erfüllt, kommt Art. 15 DBA-Liechtenstein nicht zur Anwendung. Tatbestandsmäßig setzt Art…
…Regelung sieht Art. 19 Abs. 1 DBA-Liechtenstein wiederum für Bezüge aus öffentlichen Funktionen vor; diese sind regelmäßig in jenem Staat zu besteuern, der die Bezüge auszahlt (Kassenstaatsprinzip). Sind die dort angeführten Voraussetzungen erfüllt, kommt Art. 15 DBA-Liechtenstein nicht zur Anwendung. Tatbestandsmäßig setzt Art…
…Staat oder eine der angeführten Körperschaften öffentlichen Rechts tätig gewesen sei. Das alleinige Besteuerungsrecht habe in diesen Fällen der Staat, für den die Dienste geleistet worden seien (Kassenstaatsprinzip). Die Schweiz unterscheide - wie auch Österreich - bei juristischen Personen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und juristischen…
…Anwendungsvoraussetzungen des Art. 19 DBA-Schweiz erfüllt, kommt, wie oben bereits ausgeführt, die Kassenstaatsregelung zur Anwendung und unterliegen staatliche Sozialversicherungspensionen daher der Besteuerung jenes Staats, aus dessen öffentlichen Kassen diese Bezüge gezahlt werden [vgl. Bendlinger/Kofler in Bendlinger/Kanduth-Kristen/ Kofler/Rosenberger, Internationales Steuerrecht2, Art…
…gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 sowie gegen den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid für 2013 und Folgejahre wurde die Rechtsauffassung vertreten, dass die von der Bf. von der liechtensteinischen Arbeitgeberin bezogenen Gehälter unter die sogenannte Kassenstaatsregel (Art. 19 Abs. 1 DBA-Liechtenstein) fallen und deshalb dem Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zukommt…