…Grund einer derzeit beim in Deutschland ansässigen DI L T (deutscher Staatsangehöriger) stattfindenden Betriebsprüfung eine Doppelbesteuerung von bisher in Österreich mit dem KESt-Abzug als endbesteuert behandelten Kapitalerträgen drohe [an dieser Stelle wird auch auf die ergänzenden Ausführungen im Schreiben der steuerlichen Vertretung der Bf…
…Nichtaufbewahrung von Grundaufzeichnungen (Lieferscheine) werden Umsatz-und Gewinnzuschätzungen vorgenommen. Die Nichtvorlage von Buchnachweisen gebuchter Ausfuhrumsätze führt zu Nachversteuerungen im USt Bereich. Die dauernde Verwendung ausländischer LKW 's im Inland führt zu Nachbelastungen im KFZ Steuerbereich. Um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinbringung zu begegnen…
…Haftungsbescheide für die Zeiträume 2009, 2010 und 2011 jeweils vom 30. August 2013 waren demnach ersatzlos aufzuheben und die darin enthaltenen KESt-Beträge nicht weiter vorzuschreiben. C) Zulässigkeit einer Revision Gemäß § 25a VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spruch seines Erkenntnisses auszusprechen, ob die Revision gemäß…
…die von ihr behaupteten verdeckten Gewinnausschüttungen mit 33,33% und nicht wie üblich lediglich mit 25% angesetzt hätte. Ohne die Bf. überhaupt zu befragen, ob die KESt von der Gesellschaft oder vom Gesellschafter getragen würde, wäre diese, wie aus Tz. 9 des BP-Berichtes hervorgeht…
…anrechenbare KEST (KZ 899) EUR 2,23 Gesamtbetrag der (negativen) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung = EUR 12.421,10 Davon betreffen laut Beilagen das Objekt 1 -EUR16.535,50 (+Einnahmen EUR 103.244,14 - Absetzung für Abnutzung EUR 82.120,36 -übrige Werbungskosten…
…verrechnete Innenausstattungen der Firma H. iHv EUR 275.000,00, die Abrechnung für den Pool (EUR 55.000,00), Nachbelastungen aus Schlussabrechnungen für diverse Bauleistungen (rund EUR 50.000,00), für Erdarbeiten (EUR 38.700,00), Glasverkleidungen (EUR 47.300,00), Außenfassaden (EUR 19.000…
…Zug gepflogene Vorgangsweise der Vertreter der Abgabenbehörde und der geprüften Gesellschaft entspricht einer Selbstbemessung der KESt als Selbstberechnungsabgabe (siehe dazu auch unten, Beschluss des Landesgerichtes ***2*** vom 30.08.2018, ***6***). Nach Belastung auf dem Konto am 16.03.2006 erfolgte die Zahlung (Abfuhr) des…
…um Zug gepflogene Vorgangsweise der Vertreter der Abgabenbehörde und der geprüften Gesellschaft entspricht einer Selbstbemessung der KESt als Selbstberechnungsabgabe (siehe dazu auch unten, Beschluss des Landesgerichtes ***2*** vom ***4***). Nach Belastung auf dem Konto am 13.03.2006 erfolgte die Entrichtung (Abfuhr) des Betrages von…
…um Zug gepflogene Vorgangsweise der Vertreter der Abgabenbehörde und der geprüften Gesellschaft entspricht einer Selbstbemessung der KESt als Selbstberechnungsabgabe (siehe dazu auch unten, Beschluss des Landesgerichtes ***2*** vom ***4***). Nach Belastung auf dem Konto am 13.03.2006 erfolgte die Zahlung (Abfuhr) des Betrages von…
…um Zug gepflogene Vorgangsweise der Vertreter der Abgabenbehörde und der geprüften Gesellschaft entspricht einer Selbstbemessung der KESt als Selbstberechnungsabgabe (siehe dazu auch unten, Beschluss des Landesgerichtes ***2*** vom ***4***). Nach Belastung auf dem Konto am 13.03.2006 erfolgte die Zahlung (Abfuhr) des Betrages von…
…BFG | 134.348,00 | 192.361,55 | 227.160,33 | KÖSt 34% | 45.678,32 | 65.402,92 | 77.234,51 | Einbehaltene Steuerbeträge | -68,00 | -4,10 | -7.233,98 | Festgesetzte Körperschaftsteuer |…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
In der die Beschwerden gegen die beiden Sachbescheide betreffenden gesonderten Begründung der Beschwerdevorentscheidungen vom 04.03.2020 (OZ 11) führte die Abgabenbehörde aus, dass mit Gesellschafterbeschluss vom 28.08.2015 die Darlehen der Gesellschafter rückwirkend zum 31.12.2014 in eine Kapitalrücklage eingelegt würden. Tatsächlich…
Nach interner Festlegung, welches Kfz die Bf benötige, seien der Kontakt mit einem Kfz-Händler hergestellt und die Konditionen für die Anschaffung vereinbart worden. Zur Finanzierung sei auf die Dienste eines Leasingunternehmens zurückgegriffen worden. Die Höhe der von der Leasinggesellschaft bereitzustellenden finanziellen Mittel sei von…
…€ abzüglich Verlustabzug iHv 4.291.238,81 € und aufgrund eines Einkommens iHv 1.430.412,94 € sowie unter Anrechnung der Mindest-KöSt aus dem Vorjahr (1.750,00 €) und von einbehaltenen Steuerbeträgen (357,69 €) die Körperschaftsteuer für das Jahr 2012…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 30.01.2017, betreffend Körperschaftsteuer 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
…abgesetzte Siebentelbeträge in der Zusatzabschreibung Deckung finden (s. sinngemäß Rz. 1302 KSt-Richtlinien 2013). Mit dieser Regelung wird letztlich bezweckt, den Gegensatz zwischen sofort steuerpflichtigen Gewinn aus der Zuschreibung und den zu verteilendem Verlust zu entschärfen. Aus diesem Grund ist bei der Verrechnung offener Siebentel…
…2 Z 2 EStG iVm § 7 KStG hinsichtlich der Zu- und Abschläge. Nachdem die Betriebsprüfung eine Wiederaufnahme der Jahre 2011 bis 2013 bezüglich der KöSt vorgenommen habe und für diese Jahre steuerliche Zuschläge angesetzt habe, liege ein Verstoß gegen § 115 BAO seitens der BP vor…
…daran gelegen, die Prüfung zügig zu einem Ende zu bringen. Sämtliche Nachbelastungen aus der GPLA betrafen pauschale Nachverrechnungen: Pauschale Nachverrechnung GPLA 01/2013 bis 09/2015 € 15.219,45 Verzugszinsen bis 27.08.2017 € 491,79 GPLA 2011 bis 2016 inkl. Verzugszinsen €…
…daran gelegen, die Prüfung zügig zu einem Ende zu bringen. Sämtliche Nachbelastungen aus der GPLA betrafen pauschale Nachverrechnungen: Pauschale Nachverrechnung GPLA 01/2013 bis 09/2015 € 15.219,45 Verzugszinsen bis 27.08.2017 € 491,79 GPLA 2011 bis 2016 inkl. Verzugszinsen €…