…3.593,58 € vorgeschrieben, die Berechnung erfolgte gemäß § 19 Abs. 1 KBGG (9% des Gesamteinkommens der Eltern von 52.261,28 €, für den Anspruchsfall ausbezahlt 3.593,58 €). In der Begründung des Bescheides führte das Finanzamt aus, dass für das Kind des…
…seien die für die Rückzahlung des Zuschusses maßgeblichen Einkommensgrenzen gemäß § 19 Abs. 1 Z 2 KBGG überschritten worden. Die Behörde habe nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände den Bf. auf Grund seiner Einkommensverhältnisse und der Tragung der mit der Haushaltszugehörigkeit…
…Finanzamtsdatenbank enthaltenen Mitteilung des zuständigen Versicherungsträgers hat die Kindesmutter Frau ***2*** für die genannten Kinder 3.260,28 € an Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 KBGG in den Jahren 2005, 2006 und 2007 erhalten. Der Bf. war mit der Kindesmutter lt…
…des Bescheids über die Rückzahlung betreffend 2007: "Für Ihr Kind ***2*** wurden Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt. Gemäß § 18 Abs 1 Z 2 KBGG sind im Rahmen des Gesamtschuldverhältnisses beide (Ehe)Partner zur Rückzahlung des Zuschusses verpflichtet. Bei einer Gesamtschuld liegt es im Ermessen der Behörde…
… 19 Abs 1 Z 2 KBGG überschritten worden seien und der Beschwerdeführer (Bf) in Ausübung des Ermessens nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände herangezogen werde. Der Rückforderung legte die belBeh ein Einkommen beider Eltern von insgesamt EUR 66.569,78…
…die maßgeblichen Einkommensgrenzen des § 19 Abs 1 Z 2 KBGG überschritten worden seien und der Beschwerdeführer (Bf) in Ausübung des Ermessens als anderer Elternteil nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände herangezogen werde. Mit Schriftsatz vom 17. August 2015 erhob der…
…geb. 03/2008, Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) ausbezahlt 2. Vom Finanzamt wurde im Jahr 2015 erhoben, dass laut Einkommensteuerbescheiden die Zuschussempfängerin im Jahr 2014 ein Einkommen in Höhe von € 7.834,63 sowie der mit ihr im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegatte ***Bf1*** (= Beschwerdeführer…
…1.981,96 € vorgeschrieben, die Berechnung erfolgte gemäß § 19 Abs. 1 KBGG (5% des Gesamteinkommens der Eltern iHv 39.639,28 €, höchstens die Summe der gewährten Zuschüsse). In der Begründung des Bescheides führte das Finanzamt aus, dass für das Kind des Bf. ***1…
…gegenüber dem Beschwerdeführer (Bf.) auf der Grundlage eines Einkommens gemäß § 19 Abs. 1 Z 2 KBGG iHv. € 47.371 (bei Zugrundelegung des eigenen Einkommens - bei Zugrundelegung des Gesamteinkommens mit der Kindesmutter ein solches idHv. € 58.107,79 ) einen Rückzahlungsbetrag (Abgabe) für ausbezahlte Zuschüsse…
… 13 KBGG bis 3.11.2008 hatte die Kindesmutter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 2.902,74 € bezogen (3.169,38 € abzüglich 212,10 für den Zeitraum 13.11.2008 bis 17.12.2008 und abzüglich 54,54 € für den Zeitraum…
…Rückzahlungsbetrag von 812,04 € vorgeschrieben, die Berechnung erfolgte gemäß § 19 Abs. 1 KBGG (5% des Gesamteinkommens der Eltern von 35.239,11 €, für den Anspruchsfall ausbezahlt 812,04 €). In der Begründung des Bescheides führte das Finanzamt aus, dass für das Kind des…
…Jahr gemäß § 23 Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) 2013 7 Beschwerde 8 Beschwerdevorentscheidung 9 Vorlageantrag 10 Einkommensteuerbescheide 11 ***1*** ***7*** Vorlage 14 Mündliche Verhandlung 15 Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 17 Sachverhalt 17 Beweiswürdigung 18 Rechtsgrundlagen 18 Beschwerdevorbringen 34 Keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids 36 Revisionsnichtzulassung 36 Verfahrensgang…
…Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Personen teilnehmen können, die unmittelbar vor Bezug eines Kinderbetreuungsgeldes (§§ 2 ff KBGG) Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen waren. Der Bildungsfreibetrag kann nur insoweit geltend gemacht werden, als die Aufwendungen je Aus- und Fortbildungsmaßnahme 2 000 Euro pro Kalendertag nicht übersteigen. Der Bildungsfreibetrag kann - auch…
…am 24.10.2017 einen Bescheid über die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld, in dem es auf Basis eines Gesamteinkommens iSd § 19 KBGG von 37.619,86 € die Abgabe mit 5%, d.s. 1.880,99 € festsetzte. In der dagegen gerichteten Beschwerde führt…
…gesetzlichen Grundlage - der Bescheid beruft sich auf § 19 Abs. 1 KBGG - und ist daher der Bescheid rechtswidrig. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass die Rückzahlungsaufforderung sich an den tatsächlichen Bezieher des Zuschusses zu wenden hat, da ich im Jahr 2010 keinerlei finanzielle Unterstützung durch…
…wurden Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt. Gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 KBGG sind im Rahmen des Gesamtschuldverhältnisses beide (Ehe)Partner zur Rückzahlung des Zuschusses verpflichtet. Bei einer Gesamtschuld liegt es im Ermessen der Behörde, wem und in welchem Ausmaß die Abgabe vorgeschrieben wird. Im Jahr…
… 19 Abs. 1 KBGG mit 1.810,44 € (5 % vom 36.208,78 €). Ausgehend von den insgesamt ausbezahlten Zuschüssen in Höhe von 4.199,58 € verbleibe unter Abzug der festgesetzten Rückzahlung ein Rückzahlungsbetrag für die Folgejahre in Höhe von 2.389,14…
…nach § 18 Abs. 1 Z 1 Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) dem Beschwerdeführer als Kindesvater eine Rückzahlung von ausbezahlten Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld (ZKBG) für das Jahr 2004 iHv 528,75 Euro vor. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Mit Eingabe vom 1.06.2011 beantragte der Bf. durch seinen…
…Krankenversicherungsrecht (§ 24 Abs 2 KBGG) sind Zeiten des Mutterschutzes und der Elternkarenz nur dann einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt, wenn unmittelbar vor der Schutzfrist durchgehend eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit von sechs Monaten ausgeübt wurde und das Dienstverhältnis aufrecht bleibt. Da Sie nur vom 02.02.2017…
…1 Zif. 2 KBGG ein Gesamtschulverhältnis vorliege und die Behörde nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit den Bf. nach seinen Einkommensverhältnissen und der Tragung der mit der Haushaltszugehörigkeit des Kindes verbundenen Lasten durch den anderen Elternteil zur Rückzahlung herangezogen habe. In der Beschwerde vom 20.5.2016…