…E-Mail vom 9. Januar 2018 (Auszug): Die Bestimmungen des Abs. 3.1. des „Künstler-Sportler-Erlasses“ vom 31. Oktober 2015 kämen in diesem Fall nicht zur Anwendung, weil die in diesem Punkt angeführten Voraussetzungen (lit a und b) nicht erfüllt würden. Die Honorare würden…
…Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger wird durch Steuerabzug erhoben (Abzugsteuer): 1. Bei Einkünften aus im Inland ausgeübter oder verwerteter selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. 2…
…im Auftrittsstaat). Gleiches gilt für den gewerblich tätigen und ebenfalls unter Artikel 7 fallenden Künstler (Musiker). Der Anwendungsbereich des Absatz 1 erfasst gemäß Satz 2 auch Vergütungen jeder Art, die Künstlern und Sportlern für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung des Namens, des Bildes…
…Steuerpflichtiger wird gem § 99 Abs 1 Z 1 EStG 1988 in der in den Streitjahren geltenden Fassungen bei Einkünften aus im Inland ausgeübter oder verwerteter selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die…
…auch dann, wenn der eigentliche Darsteller sich nach den Anweisungen des Regisseurs oder Bühnen- bzw. Kostümbildners zu richten hat und dessen künstlerische Ideen und Vorstellungen auf der Bühne oder im Film umsetzt (Grossmann, Die Besteuerung des Künstlers und Sportlers im internationalen Verhältnis, 1992, S. 53…
…jeweiligen Regelungen der entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Art. 14 OECD MA bzw. des entsprechenden Art. des jeweiligen DBA´s) oder als Einkünfte als Künstler oder Sportler (Art. 17 OECD MA bzw. des entsprechenden Art. des jeweiligen DBA´s) In rechtlicher Hinsicht ist zum gegenständlichen…
…die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so dürfen die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden. Anmerkung: Artikel 16 bis 18 betreffen Bezüge bestimmter Berufsgruppen (Aufsichtsrats- und Geschäftsführervergütungen; Künstler und Sportler; Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen; Öffentlicher Dienst…
…Gesellschaftsanteilen) und 17 Abs 1 Satz 2 und 3 (Einkünfte als Künstler und Sportler) DBA vorgesehen. Ruhegehälter oder Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung werden von Art 23 Abs. 2 lit b DBA nicht erfasst und ist eine Anrechnung der vom Bf in Deutschland entrichteten Steuer…
…Tschechische Republik lautet: Artikel 16 KÜNSTLER UND SPORTLER (1) Ungeachtet der Artikel 7 und 14 dürfen Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person als Künstler, wie Bühnen-, Film-, Rundfunk- und Fernsehkünstler sowie Musiker, oder als Sportler aus ihrer im anderen Vertragsstaat persönlich ausgeübten Tätigkeit…
…Betrachtungsweise nach der Verkehrsauffassung eine höchstpersönliche Tätigkeit darstellt. Höchstpersönliche Tätigkeiten üben z.B. Schriftsteller, Vortragende, Sportler oder Künstler aus. Einen eigenständigen Betrieb hat eine Kapitalgesellschaft, wenn sie Mitarbeiter beschäftigt. Bloße Hilfstätigkeiten führen allerdings noch zu keinem eigenständigen Betrieb. Ist die Tätigkeit der natürlichen Person bloß…
… 103 Abs 1a EStG, der im Zuge des Steuerreformgesetzes 2015/2016 (BGBl I 118/2015) neu ins Gesetz eingefügt wurde und zudem einen engeren Anwendungsbereich als Absatz 1 leg cit hat (zB sind Sportler und Künstler nicht erfasst). Nach dem Willen des historischen Gesetzgebers des…
…Die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger wird durch Steuerabzug erhoben (Abzugsteuer): 1. Bei Einkünften aus im Inland ausgeübter oder verwerteter selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. …
… 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 (Schriftsteller, Vortragende, Künstler, Architekten, Sportler, Artisten, Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen) eine pauschale Besteuerung. Diese sei als Bruttobesteuerung (Absetzbeträge dürften nicht berücksichtigt werden) oder Nettobesteuerung (Abzug von mit den Einnahmen unmittelbar zusammenhängenden Werbungskosten) ausgestaltet. Die pauschale Besteuerung erfolge mit 20…
…und sportlichen Darbietungen durch Rundfunk und Fernsehen." Die Anrechnungsmethode ist nach dem Methodenartikel ausdrücklich nur auf Einkünfte nach dem zweiten und dritten Satz dieser Bestimmung anzuwenden. Dabei handelt es sich zusammengefasst um Lizenzeinkünfte und ähnliche Einkünfte von Künstlern und Sportlern. Die gegenständlichen Einkünfte des Bf…
…wird durch Steuerabzug erhoben (Abzugsteuer): Z. 1. Bei Einkünften aus im Inland ausgeübter oder verwerteter selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. […] Z. 5…
… 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 wird die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflicht iger bei Einkünften aus im Inland ausgeübter oder verwerteter selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen durch Steuerabzug einbehalten ( Abzugsteuer ), wobei es gleichgültig ist, an wen die…
… 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 wird bei Einkünften aus im Inland ausgeübter oder verwerteter selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger durch Steuerabzug erhoben. Gemäß § 100 Abs. 4 EStG 1988 ist der Steuerabzug…
… 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 wird bei Einkünften aus im Inland ausgeübter oder verwerteter selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger durch Steuerabzug erhoben. Gemäß § 100 Abs. 4 EStG 1988 ist der Steuerabzug…
…Einfluss dieser Person steht und über keinen eigenständigen, sich von dieser Tätigkeit abhebenden Betrieb verfügt. Höchstpersönliche Tätigkeiten sind nur solche als Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler, Sportler und Vortragender. Wie aus der oben angeführten Bestimmung des § 15 PSG klar hervorgeht, ist die Tätigkeit als Mitglied eines Stiftungsvorstandes…
…Die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger wird durch Steuerabzug erhoben (Abzugsteuer):1. Bei Einkünften aus im Inland ausgeübter oder verwerteter selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden.…