…rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers liegt, Spitzengehälter für Manager zu beschränken. Die mit dem Steuerpaket 2014 diesbezüglich eingeführten Regelungen sind als sachlich gerechtfertigt anzusehen und daher verfassungskonform. Die Bedenken des Ausgangsverfahren zu Laudacher in BFG 18.06.2014,RN/5100001/2014 ua. -vgl. BFGjournal 2/2015…
…erwarteten nicht abzugsfähigen Managergehälter iHv. 1,6 Mio Euro zurückzuführen. Dem Antrag wurde eine diesbezügliche Berechnung angeschlossen. Das Finanzamt hat mit Bescheid vom 3. Juli 2014 die Vorauszahlungen für die Körperschaftsteuer für 2014 und Folgejahre mit 398.531,00 Euro antragsgemäß festgesetzt und begründend auf…
…Dezember 2014, G 136/2014, ua die Verfassungsmäßigkeit der in Rede stehenden (Neu-)Regelung der sog. "Managergehälter" bestätigt und dabei auch über alle von der Bf. vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken abgesprochen. Da die angefochtene Festsetzung der Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2014 entsprechend den einfachgesetzlichen Bestimmungen erfolgte…
…Lohnzettels) übersteigt. Die Vorauszahlungen f ür 2014 waren daher neu festzusetzen. Dabei wurde der Lohnaufwand nur im Umfang von 500.000 pro Arbeitnehmer berücksichtigt. Bei den Gruppenmitgliedern mit der St.Nr xxx/yyyy und xxx/yyyy_1 erfolgte zuletzt die Veranlagung 2012. Für das Veranlagungsjahr…
…Dezember 2014 die Verfassungsmäßigkeit der in Rede stehenden (Neu-)Regelung sog. Managergehälter bestätigt hat, dabei nach Ansicht des BFG auch über alle von der Bf. vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken abgesprochen hat und die angefochtene Festsetzung der Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2014 und Folgejahre - den einfachgesetzlichen Bestimmungen…
…Steuervorauszahlung unsachlich ist. Die unterschiedliche Anwendung des Abzugsverbots im Rahmen der Steuervorauszahlung und der Veranlagung ist nicht unsachlich. Anders als im Erkenntnis VfSlg 16590/2002 werden von der Anhebung der Vorauszahlungen für das Jahr 2014 infolge des Abzugsverbots nicht alle Abgabepflichtigen in undifferenzierter Weise betroffen…
…Mit Bescheid vom 23. Mai 2014 hat das Finanzamt unter Berücksichtigung der gemäß § 12 Abs. 1 Z 8 KStG 1988 eingeschränkten Abzugsfähigkeit sogenannter "Managergehälter" Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2014 und Folgejahre festgesetzt. Dagegen hat die steuerliche Vertretung Beschwerde erhoben und beantragt, die Beschwerde infolge der…
…für Managergehälter über 500.000 € hinzugerechnet." Mit Schriftsatz vom 11.6.2014 (Eingang beim FA 12.6.2014) hat die steuerliche Vertreterin der Bf gegen diesen Bescheid fristgerecht Beschwerde erhoben und beantragt, den Vorauszahlungsbescheid wegen Verfassungswidrigkeit der Rechtsgrundlagen aufzuheben und die Festsetzung der Vorauszahlungen…
…einerseits Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des Abzugsverbots für "Managergehälter" auf Altverträge (solche, die vor dem Inkrafttreten des AbgÄG 2014 mit 1.3.2014 geschlossen worden waren), andererseits an der Verfassungsmäßigkeit der begleitend zum Abzugsverbot eingeführten, besonderen Vorauszahlungsbestimmungen (§ 124b Z 253 EStG 1988 und …
…das sogenannte „Gestellungsentgelt“ (s dazu Haas, ÖStZ 2014, 217). Dieses enthält Aufwendungskomponenten und Gewinnaufschlag (Höhe je nach Branche). Wird bei den Managergehältern nur auf die Gehaltszahlung und damit auf den Gesetzeszweck – die Verringerung von Einkommensunterschieden – abgestellt, fallen bei der Überlassung von Arbeitnehmern zusätzliche Komponenten in…
…um 4 % erhöht worden. Die Vorauszahlung an Körperschaftsteuer für 2014 und Folgejahre sei somit in Höhe von 216.402 € festgesetzt worden. Mit Abgabenänderungsgesetz 2014 sei ab 01.03.2014 die Nichtabzugsfähigkeit von Managergehältern über 500.000 € eingeführt worden (§ 12 Abs 1 Z 8…
…Dezember 2014 die Verfassungsmäßigkeit der in Rede stehenden (Neu-)Regelung sog. Managergehälter bestätigt hat, dabei nach Ansicht des BFG auch über alle von der Bf. vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken abgesprochen hat und die angefochtene Festsetzung der Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2014 und Folgejahre - den einfachgesetzlichen Bestimmungen…
…§ 293 berichtigten Bescheid des Finanzamt Baden Mödling vom 12. Mai 2014, betreffend Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2014 und Folgejahre zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…Dezember 2014 die Verfassungsmäßigkeit der in Rede stehenden (Neu-)Regelung sog. Managergehälter bestätigt hat, dabei nach Ansicht des BFG auch über alle von der Bf. vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken abgesprochen hat und die angefochtene Festsetzung der Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2014 und Folgejahre - den einfachgesetzlichen Bestimmungen…
…idF des AbgÄG 2014 nicht lohnsteuerbegünstigten Teil der einem Vorstandsmitglied zugesagten Abfertigung betreffe, iHv 1.033.000,00 Euro zum Betriebsausgabenabzug zugelassen und damit die KÖSt-Vorauszahlung für das Jahr 2014 auf 6.910.000,00 Euro reduziert werde. (2) Das AbgÄG 2014 begrenze mit…
…entspricht gerundet dem Ausmaß der von der Bf. beantragten Herabsetzung der Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2014 und Folgejahre. Vom Bundesfinanzgericht im gegenständlichen Fall anzuwendende Normen: Dem Antrag auf Neufestsetzung der Körperschaftsteuervorauszahlungen für das Jahr 2014 hat die Bf. Planungsrechnungen für den steuerlichen Gewinn der Gruppe…
…Euro zu erhöhen und erfolgte dies mit dem angefochtenen Bescheid vom 02.07.2014. Bei der Anpassung der Köst-Vz wurde infolge der oa. Gesetzesänderung der Lo hnaufwand pro Arbeitnehmer, soweit dieser mehr als 500.000 Euro betrug, gekürzt. Die Erhöhung der Vorauszahlungen ging danach…
…sodass – unter Berücksichtigung des monatlichen Freibetrages von € 1.095,00 – eine DB- und DZ-Beitragserhebung für das Gesamtjahr 2010 zu unterbleiben hat. Abgabenfestsetzungsbeträge: | Abgabenart | Betrag laut Erkenntnis | Bisherige Vorschreibung | Gutschrift | DB | 0 | 420,87 | 420,87…
…b EStG 1988 sieht für die pauschale Festsetzung der Vorauszahlungen für 2014 und die Folgejahre die oben dargestellte Vorgangsweise vor. Dabei kommt es zu folgenden unsachlichen Differenzierungen: Keine Aliquotierung Obwohl die die pauschale Erhöhung rechtfertigenden einschränkenden Bestimmungen erst mit 1. März 2014 in Kraft traten (…
…10 f) und brachte EUR 131.754,00 zur Vorschreibung. Die Begründung lautete: „Gemäß § 124b Z 253 lit. b EStG 1988 in Verbindung mit § 24 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 ist für die Festsetzung von Vorauszahlungen für das Jahr 2014 und die Folgejahre vorgesehen…