…Verband treffenden steuerlichen Verpflichtungen begangene Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten. 1.) N.N. (in der Folge Bf.1 genannt) habe hiedurch die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen und es werde hiefür über ihn gemäß…
…hätte sollen. Wären den Vertragsparteien die steuerlichen Folgen des Übergabsvertrages bewusst gewesen, hätten sie diesen so nicht geschlossen und handelt es sich dabei um einen gemeinsamen beachtlichen wesentlichen Irrtum über die Gebührenpflicht, aufgrund dessen die Vertragsparteien den Übergabsvertrag vom 28.12.2015 hiermit anpassen. Abweichend…
…hätte sollen. Wären den Vertragsparteien die steuerlichen Folgen des Übergabsvertrages bewusst gewesen, hätten sie diesen so nicht geschlossen und handelt es sich dabei um einen gemeinsamen beachtlichen wesentlichen Irrtum über die Gebührenpflicht, aufgrund dessen die Vertragsparteien den Übergabsvertrag vom 28.12.2015 hiermit anpassen. Abweichend…
…93/13/0217 [R 161(1)/17]) da kein Austausch der Identität der Tat vorliegt und im vorliegenden Fall die Tat bedingt vorsätzlich und nicht wissentlich begangen wurde. Schuldausschließungsgrund Der vom Beschwerdeführer ins Treffen geführte Irrtum über die Rechtsvorschriften kann nicht als schuldausschließend gewertet werden…
…Ein allfälliger Irrtum der Abgabenbehörde über den zur Bescheidkorrektur herangezogenen verfahrensrechtlichen Titel oder auch das Auftreten technischer Hindernisse zur Ausfertigung von Wiederaufnahmebescheiden nach § 303 BAO ändern an dieser Rechtsfolge nichts. Angemerkt sei allerdings, dass die erste Argumentation in der FA-Stellungnahme an das BFG (Irrtum)…
…Sachbearbeiterin, damit diese - falls erforderlich - als Zeugin befragt werden kann. 3) Legen Sie das Übertragungsprotokoll, das den Irrtum der Sachbearbeiterin im Hinblick auf Übersendung der UVA 09/2014 dokumentiert, zur Einsicht vor." In der Stellungnahme führte der Vertreter der Bf zu Punkt 1) aus, dass…
…gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 1. August 2012 gegen das Erkenntnis des Spruchsenats beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ des Finanzamtes Wien 8/16/17 als Finanzstrafbehörde (damals erster Instanz) vom 21. Mai 2012…
…eine Aufstellung {Beilage 6 des Schriftsatzes} über die abzuführende Umsatzsteuer-Zahllast bzw. die zu erstattende Gutschrift samt umfassendem Umsatzsteuerbericht {nochmals Beilage 6}, worauf alle Rechnungspositionen ersichtlich waren, eingereicht. Die BX Rechnungen scheinen in diesen Umsatzsteuerbericht mit Steuercode ‚V0‘ auf. Die Nichtverwendung des UVA-Formulars (U30)…
…NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache Bf, (Bf.)vertreten durch Steuerberater und Rechtsanwalt, über die Beschwerde vom 20.03.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 20.02.2017, y, betreffend Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach …
…2013 nicht zulässig sei (Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 6.11.2013). Dieser Prüfungsfeststellung folgend, setzte das Finanzamt mit dem Bescheid vom 29.11.2013 die Umsatzsteuer 08/2013 ohne Berücksichtigung der in Rede stehenden Vorsteuer mit 246,60 Euro fest. Die UVA 10/2013…
…und der Aufhebungsbeschluss abzuwarten. 3. Zu dem vorgebrachten Guthaben über EUR 1.707,44: Dieses entstand im Zeitraum zwischen 8.5.2013 und 27.08.2015 aus der KÖSt 2008-2010, aber auch aus den gesamten dazwischenliegenden UVA und KVZ (laufende Gebarung), siehe nachstehender Auszug…
…Zeitraum sei eine Umsatzsteuer Außenprüfung durchgeführt worden. Irrtümlicherweise seien im Zuge der Korrektur der Vorsteuern im UVA Zeitraum Dezember 2023 die Umsatzsteuern aus den Teilrechnungen nicht gemeldet und abgeführt worden. Dieser Irrtum sei nun bei der Jahresabschlussbesprechung aufgedeckt und augenblicklich berichtigt worden. [Grafik] Mit Bescheid…
…Grad des Verschuldens. Zu bedenken ist im vorliegenden Beschwerdefall einerseits, dass die Bf. über mehrere Monate gegen die Verpflichtung zur fristgerechten Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen verstoßen hat. Der Umstand, dass sich für Jänner bis März 2025 und Mai bis Juni 2025 Gutschriften ergaben, vermag an dieser…
…der belangten Abgabenbehörde über die Abgabenerhöhung ersatzlos aufzuheben (Erkenntnis des BFG vom 21.09.2017, RV/2100806/2017). Im konkreten Fall wurde eine Umsatzsteuervoranmeldung zunächst mit einem zu hohen Guthaben an das Finanzamt übermittelt. Diese Umsatzsteuervoranmeldung wurde innerhalb der Frist zur Abgabe der UVA berichtigt…
…XI. Aufrechnung von Gegenforderungen Die Aufrechnung von Gegenforderungen gegen den Mietzins wird ausgeschlossen. XII. Vertragsanfechtung Beide Vertragsteile verzichten darauf, diesen Vertrag werden Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes, sowie wegen Irrtum anzufechten. XIII. Rechtliche Vertragsbestimmungen Die mit der Entrichtung dieses Vertrages verbundenen Kosten, Gebühren…
…der Beschwerdeführer im Hinblick auf die finanzstrafrechtliche Relevanz als Irrtum und keinesfalls als grobe Fahrlässigkeit zu qualifizieren. Es ist denkunmöglich, demjenigen, der auf Grund einer vertretbaren Rechtsansicht gehandelt hat, Fahrlässigkeit seines Handelns zur Last zu legen. Es geht über die zumutbare Grenze der Sorgfaltsanwendung hinaus…
…von Amts wegen vorzugehen hat, die Partei nicht von der Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes beizutragen (VwGH 6.12.1985, 85/18/0051, VwGH 27.3.1991, 90/10/0215, VwGH 25.3.1992, 92/02/0005, uva.) Die Mitwirkungspflicht hat insbesondere dort Bedeutung…
…Inländer - über die (für sie jeweils verhaltensbezogenen) einschlägigen Vorschriften zu informieren; und zwar gegebenenfalls bereits vor Einreise nach Österreich (VwGH 19. 6. 1996, 95/21/1030); im Zweifel ist bei der Behörde anzufragen. Eine Verletzung dieser Erkundigungspflicht führt zur Vorwerfbarkeit eines etwaigen Irrtums (VwGH 9…
…knapp über € 20.000,- und der gegebenen Niedrigstzinsphase als insgesamt eher gering einzustufen. Was das bisherige steuerliche Verhalten betrifft, so ergibt sich aus dem Gesagten, dass die Bf nach der Betriebsgründung im Juli 2015 am 18.12.2015 für das 3. Quartal eine UVA…
…nur bei der Zahlung der UVA 08/25 wurde der alte IBAN angegeben. Als Rechtsanwalt sind Sie beruflich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie den abgabenrechtlichen Pflichten gegenüber Behörden vertraut. Es ist daher davon auszugehen, dass Sie die Verpflichtung zur fristgerechten Entrichtung selbst zu berechnender Abgaben…