IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Marco Laudacher in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch PPS, vom 24. Februar 2012, gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 21. Februar 2012, betreffend Energieabgabenvergütung 2011 zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird gemäß…
…Das Guthaben aus den UVAs sei bereits am 19.7.2021 zurückgezahlt worden, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der besagten Norm sei daher kein offenes Verfahren mehr vorgelegen, weil sie dies auf die Umsatzsteuer selbst beziehen müsse und nicht auf einen Antrag über damit zusammenhängende Verzinsung…
…taxlex 2020, 129). Passive Einkünfte aus "Zinsen" aus der Überlassung von Kryptowährungen Zinsen aus der Überlassung von Kryptowährungen wären steuerlich wie folgt berücksichtigt worden (vor Inkrafttreten des neuen Besteuerungsregimes im Zuge der ÖkoStRefG): Kryptowährungen wären nicht vom Begriff des Sachkapitals iSd § 27 Abs 2 Z…
…findet (vgl. § 124b Z 384 EStG 1988, woraus sich ein Inkrafttreten ab 1.3.2022 ergibt). Folgende gesetzliche Regelungen sind für die rechtliche Beurteilung des festgestellten beschwerdegegenständlichen Sachverhaltes von Relevanz, da sich die vom Bf. in den Jahren 2020 und 2021 veräußerten Kryptowährungen bzw. zum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***2***, über die Beschwerden vom 25.3.2020, 28.3.2022 und 13.4.2023 gegen die Bescheide des Finanzamtes ***3*** vom 6.3.2020 und des Finanzamtes Österreich vom…
…Berufungserledigung daher unbeachtlich. IV Rechtsfrage: Die Berufung wirft die Rechtsfrage auf, ob oder inwieweit eine wegen des Verdachts der Untreue geleistete Geldbuße als diversionelle Strafsanktionen schon vor Inkrafttreten des Abgabenänderungsgesetzes 2011 (AbgÄG 2011) am 2. August 2011 als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abzugsfähig war. V Rechtsgrundlagen: …
…wonach die Kleinunternehmerregelung für im Inland ansässige Steuerpflichtige gilt, nunmehr besser Rechnung als der Gesetzeswortlaut vor Inkrafttreten des AbgÄG 2016. Klarer wäre - entsprechend der deutschen Fassung der MwSt-SystRL - eine Bezugnahme auf die Ansässigkeit im Inland und eine Vereinheitlichung der Definition von "Ansässigkeit" in den…
…Anteils in Ansatz zu bringen? Doralt a.a.O. verweist in § 30 Tz 221 ausdrücklich auf die unterschiedliche Handhabung vor und nach Inkrafttreten des 1. StabG: Auf Gebäude entfallende Anschaffungskosten können ab Geltung des 1. StabG nicht mehr angesetzt werden, wenn die Gebäude im Zeitpunkt…
…BAO abgeleitet, dass Vorsteuerüberschüsse zugunsten des Steuerpflichtigen zu verzinsen seien. 3. Verpflichtung zu Gutschriftzinsen besteht rückwirkend nicht nur in dem vom VwGH entschiedenen Fall Auch vor Inkrafttreten des AbgÄG 2022 wären die Rechtsanwender gehalten gewesen, dem EU-rechtlich gebotenen Neutralitätsgrundsatz dadurch Effektivität zu verleihen, dass…
…und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Im Hinblick darauf, dass das Einbringungsdatum des Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe außer Streit steht, somit jedenfalls vor dem Inkrafttreten der Bestimmung des § 292 BAO liegt, und der Antrag daher als unzulässig zurückzuweisen ist…
…EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 22/2012 als verfassungswidrig aufgehoben und ausgesprochen, dass die Aufhebung mit Ablauf des 31. Dezember 2018 in Kraft tritt. Die gegenständlichen Grundstücksveräußerungen sind vor Inkrafttreten der mit dem StRefG 2015/2016, BGBl. I Nr. 118/2015, geänderten Bestimmung des…
…20. September 2016 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Gemäß § 10 ZBV 2016 gelten folgende Schluss und Übergangsbestimmungen: § 10 ZBV 2016 lautet: (1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Zuzugsbegünstigungsverordnung, BGBl. II Nr…
…3. Die Glaubhaftmachung, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen im jeweiligen Veranlagungszeitraum in Österreich war. […] Schluss und Übergangsbestimmungen § 10 (1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Zuzugsbegünstigungsverordnung, BGBl. II Nr…
…20. September 2016 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Gemäß § 10 ZBV 2016 gelten folgende Schluss und Übergangsbestimmungen: § 10 ZBV 2016 lautet: (1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Zuzugsbegünstigungsverordnung, BGBl. II Nr…
…sei eine derartige Beurteilung stets streng fallbezogen zu treffen. Daraus folge, dass dann, wenn der durch den Täter verwirklichte Straftatbestand bereits vor Inkrafttreten der neuen Bestimmung vollständig abgeschlossen sei, sich der Täter – je nach Günstigkeit – auf die Möglichkeit der Strafaufhebung nach § 29 FinStrG berufen könne…
…Verhandlung vor dem gesamten Senat beantragt wurde. Unter Verzicht auf eine Beschwerdevorentscheidung wurde zudem beantragt, dass das Bundesfinanzgericht nach Art. 140 B-VG eine auf das Inkrafttreten mit 1.1.2011 rückwirkende Aufhebung der Haftung nach § 59 Abs. 4 lit. a GSpG beim Verfassungsgerichtshof beantrage.…
…der Novellierung neu geschaffenen § 30a Abs. 1 EStG geradezu überfallsartig eine Steuerpflicht in Höhe von 25 % vorgesehen. Im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neufassung des § 30 und des § 30a EStG war die Spekulationsfrist für das gegenständliche Objekt schon fast 9 Jahre gelaufen. Dadurch wurde das Vertrauen…
…gewesen, so hätte dem durch eine Regelung wie etwa ‚§ 30a ist im Zusammenhang mit Zöllen und von den Zollämtern zu erhebenden Abgaben nicht anzuwenden‘ oder ‚§ 30a ist in Angelegenheiten des Zollrechts nicht anzuwenden‘ entsprochen werden können. Somit ist ab Inkrafttreten des § 30a FinStrG, ab 1…
…GrEStG erfüllt, weil der Erwerbsvorgang nach dieser Bestimmung bereits durch das Verpflichtungsgeschäft verwirklicht ist (VwGH 27.9.1995, 94/16/0142). Die Inkrafttretensregelungen im Grunderwerbsteuergesetz und im Umgründungssteuergesetz weichen voneinander ab. Die Neuregelungen des Grunderwerbsteuergesetzes gelten für nach dem 31.12.2015 realisierte Tatbestände (§ 18p…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Beschwerdesache der A-GmbH, FNxxx, XXXX, vertreten durch die B Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhand GmbH (laut Eigenbezeichnung in der Eingabe bzw. am diesbezüglichen Briefkuvert: B Wirtschaftstreuhand GmbH bzw. B Steuerberatungs GmbH), YYYY, wegen behaupteter…