…dass die vermittelten Kenntnisse für die Tätigkeit des Bf. im streitgegenständlichen Jahr von beruflichem Interesse und Nutzen gewesen sind. Eine solche Ausbildung ist jedoch sicher in einer Vielzahl von Berufen von Bedeutung. Ebenso wenig wurden in den Nachweisen des Arbeitgebers die berufliche Notwendigkeit der Teilnahme…
…VwGH 24.6.2004, 2001/15/0184). Indizien für eine berufliche Notwendigkeit sind nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes etwa ein homogener, dh. sich im Wesentlichen aus Angehörigen der Berufsgruppe des Abgabepflichtigen zusammensetzender Teilnehmerkreis. Gegen die berufliche Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme spricht es, wenn sich der Teilnehmerkreis…
…musste zudem die Kosten dieser Ausbildung zur Gänze selbst tragen (s. Vorhaltsbeantwortung an das BFG vom 29.12.2025, S. 1). Indizien für eine berufliche Notwendigkeit liegen sohin nicht vor. Eine Ausbildung in LSB gehört überdies auch nicht zu den gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung…
…sehr wohl als Indizien für eine berufliche Notwendigkeit zu sehen sind (VwGH 31.03.2011, 2009/15/0198). Eine Prüfung der beruflichen Notwendigkeit ist jedoch beim konkreten Sachverhalt nicht entscheidend, da diese nach der zitierten verwaltungsgerichtlichen Judikatur nur dann wesentlich ist, wenn die Bildungsmaßnahme einen…
…dass die Zeit des Seminarbesuches vom Arbeitgeber als Dienstzeit gewertet worden wäre oder dieser einen (teilweisen) Kostenersatz geleistet hätte und liegen somit auch die vom Verwaltungsgerichtshof als Indizien für eine berufliche Notwendigkeit gewerteten Umstände im Beschwerdefall nicht vor. Im Ergebnis kann daher nach Auffassung des…
…so ist dies gleichfalls ein Indiz für die berufliche Notwendigkeit." Derartige Indizien für eine berufliche Veranlassung liegen im gegenständlichen Fall nicht vor: 1. Die Zielgruppe ist weit gefasst und wendet sich an keinen homogenen Teilnehmerkreis (z.B. Lehrpersonen). Die Beschwerdeführerin legte ein Schreiben der Volkshochschule…
…gegebenenfalls ein Indiz für die berufliche Notwendigkeit darstellen könnte. Unerheblich ist dabei, aus welchen Gründen eine solche durch den Dienstgeber unterblieben ist. Auch kann der Bf. mit jenem Hinweis, dass das Finanzamt ohne weiterer Hinterfragung den von ihm anteilsmäßig für eine innerorganisatorische - für Führungskräfte abgehaltene…
…vom Bf. ebenso wenig aufgezeigt wie die ausschließliche berufliche Veranlassung und Verwendung des IPads und des Datensicherungsgerät, welches eine Optimierung ermöglichen soll. Auf die Argumente des FA betreffend mangelnde berufliche Veranlassung, Verwendung sowie mangelnde Notwendigkeit bzw betriebliche Nützlichkeit für den Arbeitgeber ist der Bf. im…
…Mischaufwendungen ist die Notwendigkeit für die berufliche/betriebliche Tätigkeit zu untersuchen. Der Umstand, dass Aufwendungen einer beruflichen Tätigkeit förderlich sein können, reicht für die Abziehbarkeit der Kosten jedenfalls nicht aus (vgl. VwGH 18.12.2013, 2011/13/0119). Indizien für eine berufliche Notwendigkeit sind nach…
…0096 mwN). Indizien für die berufliche Notwendigkeit der Bildungsmaßnahmen sind beispielsweise, wenn der Arbeitgeber einen Teil der Kurskosten trägt oder den Arbeitnehmer für die Zeit der Schulungsmaßnahmen gegen Weiterbezug des Gehalts dienstfrei stellt (vgl. VwGH 31.3.2011, 2009/15/0198). Dienen Bildungsmaßnahmen sowohl beruflichen…
…der privaten Lebensführung betreffen, zur Berücksichtigung als Werbungskosten über die berufliche Veranlassung hinaus auch die berufliche Notwendigkeit erforderlich sei. Eine Dienstfreistellung für den Kursbesuch oder eine (teilweise) Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wären nach herrschender Lehre und Rechtsprechung Indizien für eine berufliche Notwendigkeit. Hier seien neben…
…deshalb nichts gewinnen, weil Aufwendungen für die Lebensführung selbst dann nicht abzugsfähig sind, wenn sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen dienen. Anzuführen ist noch, dass es auch keine weiteren Indizien für eine ausschließliche berufliche Veranlassung der gegenständlichen Reise gibt. So stellte…
…03.02.1993, 91/13/0001). Spielen bei einer Reise (auch) private Belange eine Rolle, so sind die Reisekosten grundsätzlich insgesamt nicht absetzbar (zum sogenannten Aufteilungsverbot vgl. VwGH 17.02.1999, 94/14/0012). Indizien für die berufliche Notwendigkeit (zB für Kurse, Seminare, Reisen) liegen…
…die sowohl berufsspezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen, als auch Bereiche der privaten Lebensführung betreffen, ist zur Berücksichtigung als Werbungskosten nicht nur eine berufliche Veranlassung, sondern zwingend die berufliche Notwendigkeit erforderlich. Diese stellt ein Indiz für das Fehlen einer privaten Veranlassung dar. Indizien für eine berufliche Notwendigkeit…
…der im Streitzeitraum konkret ausgeübten beruflichen Tätigkeit der Beschwerdeführerin in Zusammenhang standen. Jene für die Annahme der beruflichen Notwendigkeit sprechenden Indizien wie etwa ein homogener Teilnehmerkreis oder eine (teilweise) Kostentragung durch den Arbeitgeber lagen im Beschwerdefall nicht vor. Die für die Abzugsfähigkeit von Fortbildungskosten iSd…
…die Einkunftserzielung nur dann angenommen werden darf, wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit notwendig erweisen (VwGH 27.6.2000, 2000/14/0096). Indizien für die Notwendigkeit sind insbesondere, wenn sich der Teilnehmerkreis im Wesentlichen aus Angehörigen derselben Berufsgruppe zusammensetzt, die…
…mehrere Indizien für das Nichtvorliegen der behaupteten beruflichen Veranlassung der als Werbungskosten geltend gemachten Reisekosten durch den Beschwerdeführer vor: Erstens sind lt. dem vorgelegten Fahrtenbuch ausnahmslos alle geltend gemachten Reisen vom Wohnort des Beschwerdeführers und nicht von der Dienstgeberadresse aus getätigt worden. Zweitens, dass die…
…von seinem Arbeitgeber freigestellt werden, da die Termine für die Veranstaltungsblöcke außerhalb seiner Arbeitszeit stattgefunden haben. Dabei handelt es sich - wie oben angeführt - lediglich um Indizien, die im vorliegenden Fall darauf hindeuten können, dass keine berufliche Notwendigkeit der Bildungsmaßnahme vorliegt. 4. Nach Ansicht des Senates…
…klassischer Mischaufwand" vorliegt, ist an Hand der festgestellten Indizien des jeweiligen "Einzelfalles" vorzunehmen. Auch das Merkmal der beruflichen Notwendigkeit hängt allerdings von der Gesamtheit der konkreten Umstände des Einzelfalls ab. Aufwendungen für die Sportausübung gehören grundsätzlich zu den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung, das betrifft auch…
…Grund für die berufliche Notwendigkeit dieser Kurse (MV S. 7) bekannt gegeben. Es kann aber auch aus dem Inhalt dieser durch den Bf konkret bekannt gegebenen (Anhänge 3-5 Schreiben vom November 2018; MV S. 6 betreffend „A Whiter Shade Of Pale“) Aktivitäten , die es…