…Abfahrtszeit des Verkehrsmittels berechnen würde. Laut den von der Beschwerdeführerin angegebenen Dienstzeiten werde bei optimaler Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel die zumutbare Wegzeit von 2,5 Stunden (für mehr als 60 km einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) nicht überschritten. Es sei daher das bereits…
…088,00 € berücksichtigt. Das Pendlerpauschale blieb mit der Begründung, dass bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ("Park & Ride") an den überwiegenden Arbeitstagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. retour durchaus möglich und zumutbar sei, außer Ansatz.…
…wenn man einen Teil der gesamten Wegstrecke nicht mit dem öffentlichen Verkehrsmittel zurücklegen könne. Es sei eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel zu unterstellen. Bei Benützung eines Kfz für die Fahrten bis zum Bahnhof Amstetten und anschließender Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel werde die 3…
…einem XY. Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 25 km. Der Arbeitstag des Beschwerdeführers begann um 7:00 Uhr und endete um 17:15 Uhr. Die Zeitdauer vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn bei optimaler Kombination von Massenbeförderungs-und Individualverkehrsmittel umfasste 75 bzw…
…65 Minuten (ohne Verkehr). Eine Überprüfung der von der Bf. benötigten Wegzeit anhand Google maps und weiteren Routenplanern ergab unter Zugrundelegung einer Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel folgendes: | PKW Wohnung – K inklusive Park- und Wartezeit, laut Google maps | 20 min | K (zB…
…große Pendlerpauschale daher zu. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 23.3.2017 ab. Laut seinen Erhebungen bestehe bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs -und Individualverkehrsmitteln die Möglichkeit, in 75 Minuten (bei Arbeitsbeginn um 7:30 Uhr) von der Wohnung zur Arbeitsstätte zu gelangen…
…Rückweg ab 17:00 dauere ungefähr gleich lang (Bus- und Zugzeiten wurden angegeben). Da dem Beschwerdeführer daher bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ("Park&Ride") an den überwiegenden Wochentagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke Wohnung-Arbeitsort-Wohnung möglich und zumutbar sei…
…www.google.at/maps). Es ergebe sich daher eine maximal zumutbare Wegzeit von 108 Minuten (60 + 48). Bei der Beurteilung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel sei eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Liege der Arbeitsbeginn bei 07…
…Wesentlichen ausgeführt, dass laut den vorgelegten Zeitkarten bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungsmitteln und Individualverkehrsmittel ("Park an Ride"-Fahrt mit dem PKW bis Bahnhof j) an den überwiegenden Arbeitstagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung durchaus möglich und zumutbar sei. Laut…
…Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (z.B. Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus sei eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Dies gelte auch, wenn dadurch die Fahrtstrecke länger werde. Bei flexiblen Arbeitszeitmodellen (zB Gleitzeit) bestünden…
…Bei optimaler Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitten in Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel und unter Berücksichtigung der gleitenden Arbeitszeit sei eine Reisedauer von weniger als 90 Minuten möglich.Als Beispiel wurde angeführt:Hinfahrt:Abfahrt von zu Hause um 06:43 mit dem Pkw - Abfahrt des Zuges…
…Arbeitsbeginn und Arbeitsende an die Ankunfts- bzw. Abfahrtszeit des öffentlichen Verkehrsmittels berechnen würde. Darüber hinaus sei bei Ermittlung der Wegzeit eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungsmittel und Individualverkehrsmittel zu unterstellen. Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels gelte als zumutbar, wenn die Wegzeit zwar mehr als 90 Minuten…
…zumal der Bf. bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ("Park and Ride") an den überwiegenden Arbeitstagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung durchaus möglich und zumutbar sei (die zumutbare Wegzeit für die einfache Wegstrecke betrage 90 Minuten), und gewährte…
…damit die ständige Rechtsprechung, dass ein großes Pendlerpauschale nur dann zusteht, wenn bei optimaler Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel („Park+Ride-Pendeln“) an den überwiegenden Arbeitstagen eines Kalendermonates zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges die Benützung von Öffis nicht möglich oder nicht zumutbar ist (Doralt, EStG, …
…mit dem Pkw eine Wegzeit von 1 Stunde und 10 Minuten. Durch eine optimale Kombination von Individualverkehrsmittel und Massenbeförderungsmittel sei es der Bw. möglich in einer Wegzeit von 2 Stunden und 20 Minuten in folgender Weise den Arbeitsweg überwiegend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen: | Wegstrecke…
…ca. 32 bis 47 Minuten zurückgelegt werden. Da bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs-und Individualverkehrsmitteln ("Park & Ride") an den überwiegenden Arbeitstagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung somit durchaus möglich und zumutbar sei, könne das beantragte Pendlerpauschale nicht berücksichtigt werden…
…ist die optimale Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel zu berücksichtigen; dabei ist für mehr als die Hälfte der Entfernung ein zur Verfügung stehende Massenbeförderungsmittel zu berücksichtigen. Ist die Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel mit einem Anteil des Individualverkehrsmittels von höchstens 15 Prozent der Entfernung verfügbar…
…Stehen verschiedene Massenbeförderungsmittel zur Verfügung, ist der Ermittlung der Zeitdauer die Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels zu Grunde zu legen. Zudem ist die optimale Kombination zwischen Massenbeförderungsmittel und Individualverkehrsmittel zu berücksichtigen; dabei ist davon auszugehen, dass für mehr als die Hälfte der Wegstrecke zur Verfügung…
…ist die optimale Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel zu berücksichtigen; dabei ist für mehr als die Hälfte der Entfernung ein zur Verfügung stehendes Massenbeförderungsmittel zu berücksichtigen. Ist die Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel mit einem Anteil des Individualverkehrsmittels von höchstens 15 Prozent der Entfernung verfügbar…
…ist die optimale Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel zu berücksichtigen; dabei ist für mehr als die Hälfte der Entfernung ein zur Verfügung stehendes Massenbeförderungsmittel zu berücksichtigen. Ist die Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel mit einem Anteil des Individualverkehrsmittels von höchstens 15 Prozent der Entfernung verfügbar…