…Bf nach eigenen Angaben 42 Minuten sowie bei Park & Ride 95 bzw 98 Minuten pro Strecke. Eine Überprüfung der vom Bf benötigten Wegzeit anhand Google maps und des VOR-Routenplaners ergab unter Zugrundelegung einer Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel folgendes: | PKW Wohnung – Bahnhof W…
…Abfahrtszeit des Verkehrsmittels berechnen würde. Laut den von der Beschwerdeführerin angegebenen Dienstzeiten werde bei optimaler Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel die zumutbare Wegzeit von 2,5 Stunden (für mehr als 60 km einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) nicht überschritten. Es sei daher das bereits…
…Fahrzeiten ist nach der eindeutigen gesetzlichen Wertung des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 und seiner vorrangigen Anknüpfung an den öffentlichen Verkehr der Verzicht auf die Benutzung des Individualverkehrs zumutbar. Die Mitbeteiligte räumt im Übrigen auch ein, dass sie tatsächlich nicht mit dem Pkw…
…Fahrzeiten ist nach der eindeutigen gesetzlichen Wertung des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 und seiner vorrangigen Anknüpfung an den öffentlichen Verkehr der Verzicht auf die Benutzung des Individualverkehrs zumutbar. Die Mitbeteiligte räumt im Übrigen auch ein, dass sie tatsächlich nicht mit dem Pkw…
…wenn man einen Teil der gesamten Wegstrecke nicht mit dem öffentlichen Verkehrsmittel zurücklegen könne. Es sei eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel zu unterstellen. Bei Benützung eines Kfz für die Fahrten bis zum Bahnhof Amstetten und anschließender Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel werde die 3…
…119 Minuten für eine über 40 km und unter 60 km gelegenen Wegstrecke. Die Kombination aus öffentlichen Verkehrsmitteln und Individualverkehr ergab eine Gesamtwegstrecke von 43 km bei einer Gesamtwegzeit zwischen 87 Minuten und 98 Minuten; davon 17 km mit dem PKW und 1 km Fußweg …
…65 Minuten (ohne Verkehr). Eine Überprüfung der von der Bf. benötigten Wegzeit anhand Google maps und weiteren Routenplanern ergab unter Zugrundelegung einer Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel folgendes: | PKW Wohnung – K inklusive Park- und Wartezeit, laut Google maps | 20 min | K (zB…
…Rückweg ab 17:00 dauere ungefähr gleich lang (Bus- und Zugzeiten wurden angegeben). Da dem Beschwerdeführer daher bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ("Park&Ride") an den überwiegenden Wochentagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke Wohnung-Arbeitsort-Wohnung möglich und zumutbar sei…
…Bei optimaler Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitten in Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel und unter Berücksichtigung der gleitenden Arbeitszeit sei eine Reisedauer von weniger als 90 Minuten möglich.Als Beispiel wurde angeführt:Hinfahrt:Abfahrt von zu Hause um 06:43 mit dem Pkw - Abfahrt des Zuges…
…zustand. Laut Schulbestätigung besuchte er in geblockter Form die Landesberufsschule in b), welche ca.55 km vom Wohnort entfernt ist. Erreichbar ist diese Schule mittels einer Kombination von Individualverkehr (zB PKW) und öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Schulweg ist mit dem Bus bzw. S-Bahn zu bewältigen…
…1988 war es, durch Neuregelung der Absetzbarkeit von Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte den bis dahin steuerlich begünstigten, aus umweltpolitischer Sicht aber unerwünschten Individualverkehr einzudämmen und die Bevölkerung zum Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel zu bewegen (VwGH 16.7.1996, 96/14/0002, 0003)…
…mit dem Bemerken, dass nach diesen Abfragen bei optimaler Kombination von Massenbeförderungsmittel und Individualverkehr jeweils eine Wegzeit von höchstens 2 Stunden für die Bewältigung der Strecke zwischen Wohn- und Arbeitsort zu veranschlagen sei und davon ausgegangen werde, dass diese Fahrmöglichkeiten auch im Veranlagungsjahr schon bestanden…
…Arbeitsbeginn und Arbeitsende an die Ankunfts- bzw. Abfahrtszeit des öffentlichen Verkehrsmittels berechnen würde. Darüber hinaus sei bei Ermittlung der Wegzeit eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungsmittel und Individualverkehrsmittel zu unterstellen. Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels gelte als zumutbar, wenn die Wegzeit zwar mehr als 90 Minuten…
…Durch die Ausdehnung des Baumbestandes sei auch eine größere Schattenwirkung gegeben. Der stark angestiegene Individualverkehr habe zu einer erheblichen Verschmutzung und Fremdbenützung "durch Hineinfahren" geführt, wodurch auch die Bewirtschaftung der übrigen Grundstücke erschwert werde. All diese Faktoren hätten zu einer spürbaren Ertragsminderung geführt. 1.3…
…zumal der Bf. bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ("Park and Ride") an den überwiegenden Arbeitstagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung durchaus möglich und zumutbar sei (die zumutbare Wegzeit für die einfache Wegstrecke betrage 90 Minuten), und gewährte…
…damit die ständige Rechtsprechung, dass ein großes Pendlerpauschale nur dann zusteht, wenn bei optimaler Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel („Park+Ride-Pendeln“) an den überwiegenden Arbeitstagen eines Kalendermonates zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges die Benützung von Öffis nicht möglich oder nicht zumutbar ist (Doralt, EStG, …
…mit dem Pkw eine Wegzeit von 1 Stunde und 10 Minuten. Durch eine optimale Kombination von Individualverkehrsmittel und Massenbeförderungsmittel sei es der Bw. möglich in einer Wegzeit von 2 Stunden und 20 Minuten in folgender Weise den Arbeitsweg überwiegend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen: | Wegstrecke…
… 16 Abs. 1 Z. 6 EStG 1988 aber vor allem auch die Frage, ob dem Pendler ein in der Benützung von Massenbeförderungsmitteln statt einer Teilnahme am Individualverkehr gelegener Verzicht auf eine Verkürzung der Fahrzeiten zugemutet werden kann, während es bei § 9 Abs. 2 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977…
…088,00 € berücksichtigt. Das Pendlerpauschale blieb mit der Begründung, dass bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ("Park & Ride") an den überwiegenden Arbeitstagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. retour durchaus möglich und zumutbar sei, außer Ansatz.…
…ca. 32 bis 47 Minuten zurückgelegt werden. Da bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs-und Individualverkehrsmitteln ("Park & Ride") an den überwiegenden Arbeitstagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung somit durchaus möglich und zumutbar sei, könne das beantragte Pendlerpauschale nicht berücksichtigt werden…