…Eben jene Tätigkeiten wie Inbetriebnahme, Instandsetzung, Montageüberwachung, Wartung von Anlagen und auch Engineering sind dann steuerbegünstigt, wenn sie mit einem begünstigten ausländischen Vorhaben in Zusammenhang stehen (Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, EStG, § 3, Rz 45, Stand: 1. Mai 2001). Was als Anlage zu werten ist…
…hauptsächlich aus Haftungsgründen. Zum Aufgabengebiet des Bf. als Elektromeister gehört die Montageüberwachung und Inbetriebnahme von Anlagen zur Spanplattenerzeugung mit einem Herstellungswert zwischen 5 und 10 Millionen Euro. So könnten eventuelle Fehlleistungen zu einer hohen und damit existenziellen Haftungsinanspruchnahme führen. Das Beteiligungsausmaß des Bf. wurde im…
…20: Einwendungen und Stellungnahmen zur Wahrung der rechtlichen Interessen zu Vorhaben der Errichtung oder Inbetriebnahme von Bauwerken und Anlagen aller Art sowie im Verfahren zur Genehmigung solcher Vorhaben; dies gilt nicht für Eingaben des Bewilligungswerbers. Z 23: Anträge auf Bekanntgabe von Umweltdaten nach dem Umweltinformationsgesetz…
…Bf. vor und nach der Inbetriebnahme und Betreiben der Anlage(n) Prozessweiterentwicklungen betreibt und diese unter Mitwirkung von ***7*** Mitarbeitern durchführt werden, gilt als vereinbart, dass ***7*** an die Bf. alle Rechte abtritt, die von ***7*** Mitarbeitern in Erfüllung seiner (ihrer) dienstlichen Obliegenheiten geschaffen wurden…
…Prüfung und Würdigung sämtlicher Nachweise und Vorbringen bestehen seitens des Bundesfinanzgerichtes letztlich keine Zweifel daran, dass der Bf in den beschwerdegegenständlichen Jahren jeweils mit der Inbetriebnahme und dem Probebetrieb im Zusammenhang mit der Errichtung von Anlagen, an der seine Arbeitgeberin zum Teil als Subunternehmerin mitwirkte…
…5 Z. 20 GebG sieht eine Befreiung von der Eingabengebühr für Einwendungen und Stellungnahmen zur Wahrung der rechtlichen Interessen zu Vorhaben der Errichtung oder Inbetriebnahme von Bauwerken und Anlagen aller Art sowie im Verfahren zur Genehmigung solcher Vorhaben vor; dies gilt nicht für Eingaben des…
…13,20 Euro. Abs. 5: Der Eingabengebühr unterliegen nicht……. Z 20: Einwendungen und Stellungnahmen zur Wahrung der rechtlichen Interessen zu Vorhaben der Errichtung oder Inbetriebnahme von Bauwerken und Anlagen aller Art sowie im Verfahren zur Genehmigung solcher Vorhaben; dies gilt nicht für Eingaben…
…vor. "20. Einwendungen und Stellungnahmen zur Wahrung der rechtlichen Interessen zu Vorhaben der Errichtung oder Inbetriebnahme von Bauwerken und Anlagen aller Art sowie im Verfahren zur Genehmigung solcher Vorhaben dies gilt nicht für Eingaben des Bewilligungswerbers." Das BVwG habe in seinem Erkenntnis nur ausgesprochen, dass…
…5 Z. 20 GebG sieht eine Befreiung von der Eingabengebühr für Einwendungen und Stellungnahmen zur Wahrung der rechtlichen Interessen zu Vorhaben der Errichtung oder Inbetriebnahme von Bauwerken und Anlagen aller Art sowie im Verfahren zur Genehmigung solcher Vorhaben vor; dies gilt nicht für Eingaben des…
…die Mitteilung von Umweltinformationen darf unter anderem unterbleiben, wenn das Informationsbegehren zB zu allgemein geblieben ist. Ad Z 20 - Stellungnahmen zu Bauvorhaben Seit 1995 sind Einwendungen und Stellungnahmen zur Wahrung der rechtlichen Interessen zu Vorhaben der Errichtung oder Inbetriebnahme von Bauwerken und Anlagen aller Art…
…jeweilige Entgelt aliquot. Zusätzlich erhält die Gemeinde eine Einmalzahlung von EUR 42.400, --/Windkraftanlage. Der Anspruch auf die Einmalzahlung von EUR 42.400, -- pro Windkraftanlage entsteht jeweils zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage gemäß Inbetriebnahmeprotokoll des öffentlich rechtlichen Netzbetreibers und ist binnen 15 Tagen…
…LVwG durch Verordnung Pauschalgebühren festzulegen … Z 20 Einwendungen und Stellungnahmen zur Wahrung der rechtlichen Interessen zu Vorhaben der Errichtung oder Inbetriebnahme von Bauwerken und Anlagen aller Art sowie im Verfahren zur Genehmigung solcher Vorhaben. Die Verordnung des BMF betreffend die Gebühr für Eingaben beim…
…5 Z. 20 GebG sieht eine Befreiung von der Eingabengebühr für Einwendungen und Stellungnahmen zur Wahrung der rechtlichen Interessen zu Vorhaben der Errichtung oder Inbetriebnahme von Bauwerken und Anlagen aller Art sowie im Verfahren zur Genehmigung solcher Vorhaben vor; dies gilt nicht für Eingaben des…
…| zur Wahrung der rechtlichen Interessen zu Vorhaben der Errichtung oder Inbetriebnahme von Bauwerken und Anlagen aller Art "Einwendungen und Stellungnahmen zur Wahrung der rechtlichen Interessen zu Vorhaben der Errichtung oder Inbetriebnahme von Bauwerken und Anlagen aller Art sowie im Verfahren zur Genehmigung solcher Vorhaben…
…5 Z. 20 GebG sieht eine Befreiung von der Eingabengebühr für Einwendungen und Stellungnahmen zur Wahrung der rechtlichen Interessen zu Vorhaben der Errichtung oder Inbetriebnahme von Bauwerken und Anlagen aller Art sowie im Verfahren zur Genehmigung solcher Vorhaben vor; dies gilt nicht für Eingaben des…
…5 Z 20 vor. Diese umfasst bei Bauwerken auch die Nachbarrechte und betrifft Einwendungen und Stellungnahmen zur Wahrung der rechtlichen Interessen zu Vorhaben der Errichtung oder Inbetriebnahme von Bauwerken und Anlagen aller Art sowie im Verfahren zur Genehmigung solcher Vorhaben (z.B. Nachbarn). Bei Bf…
…5 Z. 20 GebG unterliegen nicht der Eingabengebühr: "Einwendungen und Stellungnahmen zur Wahrung der rechtlichen Interessen zu Vorhaben der Errichtung oder Inbetriebnahme von Bauwerken und Anlagen aller Art sowie im Verfahren zur Genehmigung solcher Vorhaben; dies gilt nicht für Eingaben des Bewilligungswerbers." Diese Befreiung wurde…
…Einschreiter betreffen. Befreiungen von dieser Eingabengebühr sind im Abs. 5 enthalten. Nach § 14 TP 6 Abs. 5 Z 20 GebG 1957 sind Einwendungen und Stellungnahmen zur Wahrung der rechtlichen Interessen zu Vorhaben der Errichtung oder Inbetriebnahme von Bauwerken und Anlagen aller Art sowie im Verfahren…
…von Mitarbeiterentsendungen ins Ausland, SWI 2000, S 397). Die angeführten Auslandstätigkeiten, wie Bauausführung, Montage, Wartung, Personalgestellung, Planung und Beratung, sind immer begünstigt, soweit sich all diese Tätigkeiten auf die Errichtung von Anlagen beziehen (Doralt, Einkommensteuergesetz Kommentar Bd I Tz 51 zu § 3). Tätigkeiten wie Inbetriebnahme…
…der Betriebsmittel, den Aufbau der Organisationseinheiten und deren Inbetriebnahme - anlangt, so sieht das Bundesfinanzgericht dies als Teil der projektmanagenden und sie unterstützenden Assistenztätigkeiten an. Zur Lösung der Streitfrage, ob die Personalgestellung anlässlich der Errichtung von Anlagen durch andere Unternehmungen inländische und ausländische Unternehmungen umfasst, ist…