…8 Pos., in Summe 21.258,75 | 21.258,75 Die Beträge sind in den vom Bf. getätigten Überweisungen ("Honorarweiterleitungen") an 123 2005 mit 2.530,00, 2006 mit 14.851,25 und 2007 mit 6.710,00 de facto enthalten, wenngleich nicht als…
…(...) Eine Einbringung der stillen Beteiligung am Unternehmen der GmbH gegen Anteile, Genussrechte oder Ähnliches an einer Kapitalgesellschaft oder ein Zusammenschluss zu einer Personengesellschaft bedarf der vorherigen Zustimmung des stillen Gesellschafters. 3.2. Der stillGes wird aus den im Betrieb der GmbH abgeschlossenen Geschäften weder berechtigt…
…gestellt, während transaktionsbezogene betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen für denselben Klienten im Zusammenhang mit jener Transaktion, für die ich eine Financial-Due-Diligence durchgeführt habe, von 123 direkt an diesen Klienten verrechnet wurden. Es handelte sich bei diesen Aufträgen also um Mandate, die 123 am Markt akquiriert hat…
…Gesellschaftsteuer Steuernummer ***BF1StNr1*** in Anwesenheit der Schriftführerin zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang 1…
…Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Dass die Vermietung einer Wohnung durch eine Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter bzw. an eine diesem nahestehende Person zu einem unangemessen niedrigen Entgelt eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen und zur Haftung der Gesellschaft für KESt führen kann, ist durch die ständige Rechtsprechung…
…sonstiger selbständiger Arbeit. Darunter fallen nur: Einkünfte aus einer vermögensverwaltenden Tätigkeit (zB für die Tätigkeit als Hausverwalter oder als Aufsichtsratsmitglied). Die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2) aufweisende…
…Jahre 2012 bis 2014 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang: Bei der Beschwerdeführerin (Bf.…
…Die Beschwerden betreffend Umsatzsteuer 2016, Körperschaftsteuer 2010 und 2017 werden gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. IIV. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Im gegenständlichen Verfahren sind…
…heutigen Tag verwiesen. Die Beschwerdeführerin hat die mündliche Verhandlung beantragt. Das Bundesfinanzgericht hat über die Bescheidbeschwerden erwogen: Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien oder Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 27 Abs. 1 Z 1 lit…
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes liegen verdeckte Gewinnausschüttungen vor, wenn Kapitalgesellschaften ihren Gesellschaftern Vermögensvorteile zuwenden, die ihrer Einkleidung nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind, ihre Wurzel aber in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben (vgl. dazu das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. März 1974, 1157/72…
…EStG 1988 stehen, sowie an Kapitalgesellschaften beteiligte Personen iSd § 22 Z 2 EStG 1988. Schließlich normiert § 41 Abs. 3 FLAG 1967, dass der Beitrag des Dienstgebers von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen ist, die jeweils in einem Kalendermonat an die im Abs. 1 leg…
…der Mitgesellschafter jedoch nicht informiert. Im Hinblick auf die Zinsen, die Dauer und die Rückzahlungsmodalitäten gab es keine Vereinbarung. Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und deren Gesellschaftern werden an jenen Kriterien gemessen, die für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen entwickelt wurden. Die Vereinbarung muss demnach…
…jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte gewährt werden, der Dienstgeberbeitrag- und Kommunalsteuer-Bemessungsgrundlage zuzurechnen seien. Weiters wurde festgestellt, dass die Gattin des im strittigen Jahr zu 100% an der ***1*** beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers als Werkvertragsnehmerin im Unternehmen der GmbH tätig war. Ihre…
…2008 und 2009, sowie Einkommensteuer 2005, 2006, 2007 und 2008 zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Veranlagungsjahr 2005 In der Umsatzsteuererklärung 2005 erklärte…
…EStG 1988 stehen, sowie an Kapitalgesellschaften beteiligte Personen iSd § 22 Z 2 EStG 1988. Schließlich normiert § 41 Abs. 3 FLAG 1967, dass der Beitrag des Dienstgebers von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen ist, die jeweils in einem Kalendermonat an die im Abs. 1 leg…
…zu lassen. Gemäß § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 fallen unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2) aufweisende Beschäftigung gewährt…
…2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien/12/13/14 Purkersdorf vom 10.01.2020 betreffend Festsetzung von Kapitalertragsteuer für 12/2010 nach mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…8010 Graz, Hallerschloßstraße 1, vom 12.07.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26.04.2012 betreffend Festsetzung der Kapitalertragsteuer für 2010 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…worden. Honorare: Gemäß § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gehörten zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentliche Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2) aufweisende Beschäftigung gewährt würden…
…und Haftungsbescheides bestehen in der nicht offengelegten Gewährung geldwerter Vorteile an Gesellschafter oder diesen nahestehenden Personen durch eine Kapitalgesellschaft , die beim Empfänger dieser Zuflüsse Ertragsteueransprüche auslösen, die vom Schuldner dieser Kapitalerträge einzubehalten, anzumelden und an das für den Schuldner der Kapitalerträge zuständige FA abzuführen sind…