…Betriebseinnahmen für die Privatnutzung des mir als wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer zur Verfügung gestellten PKW wurde in den Steuererklärungen 2003 bis 2007 deutlich zu hoch angesetzt und zudem noch zu Unrecht der Umsatzsteuer unterzogen. Die Privatnutzung lag im Jahr 2003 bei zehn Prozent und ab…
…zu 40 %am Stammkapital jener GmbH beteiligt gewesen. 9. Das Argument (des FA), dass der Bf bei Erbringung seiner Leistungen als WTH einen Hinweis auf Handeln in fremdem Namen unterlassen habe, geht ins Leere, weil es sich bei (123) nicht um eine WTH-Gesellschaft handelt…
…der GmbH zugewiesen. Dass diese Bereiche nicht gleichen Anteil an der Wertschöpfung des neuen Unternehmens gehabt hätten, sodass die eindeutig ausgesparte WT-Tätigkeit des Bf. als Auffüllungs-Beitrag seiner Gesellschafterpflicht einbezogen werden musste, kann aus dem Vertrag nicht abgeleitet werden. Auch die Bestellung beider Gesellschafter…
…Werden vom Geschäftsführer einer GmbH persönlich Dienstleistungen erbracht, so sind sie ihm nur dann persönlich zuzurechnen, wenn er bei Eingehen der Vertragsbeziehung zum Dritten, dem gegenüber die Leistungen erbracht werden, “in eigener Sache“ tätig geworden ist. Im Rahmen des dadurch zustande gekommenen Vertragsverhältnisses zwischen ihm…
…beiden Fällen um einen Vorweggewinn, der steuerrechtlich sowohl als Gewinn der Gesellschaft als auch als Gewinnanteil des jeweiligen Gesellschafters zu erfassen ist. Das BFG folgt somit bei der Feststellung des Gewinnes und dessen Verteilung dem Ansatz des FA in der Beschwerdevorentscheidung. Diese Berechnung ist in…
…die **GmbH1** für deren Geschäftsführung zuständig und fungiert gleichsam als alleinige Vollhafterin. Als Geschäftsführer der **GmbH1** ist Mag. **W** bestellt. Aufgrund des Umstandes, dass **MW** und **Bf2** sowohl Gesellschafter der **GmbH1** & Co KG als auch der **GmbH1** sind, handelt es sich bei den beiden Gesellschaften…
…Geschäftsführerbezüge gab oder nicht, ist gegenständlich nicht entscheidungsrelevant, da den Geschäftsführern bei entsprechender Tätigkeit jedenfalls eine angemessene Entlohnung zusteht. Die Bezüge eines geschäftsführenden Gesellschafters stellen nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nur dann eine verdeckte Ausschüttung iSd § 8 KStG 1988 dar, wenn sie das Maß…
…GmbH und als F bei der S GmbH. In seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2014 vom 18. März 2015 beantragte er ua. die Berücksichtigung von sonstigen Werbungskosten (KZ 724) iHv 13.008,23 €. Im Rahmen eines Vorhalteverfahrens (vgl. Ergänzungsersuchen des…
…Der Beschwerdeführer ist Geschäftsführer der H GmbH, die mit Gesellschaftsvertrag vom 26.3.2009 gegründet wurde (Stammkapital: 35.000 €; Gesellschafter: Beschwerdeführer, DI P; Stammeinlagen jeweils 17.500 €). Gegenstand des Unternehmens ist lt. Pkt. Zweitens des Gesellschaftsvertrages: die Beteiligung an anderen Gesellschaften einschließlich des…
…war in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen. Bei der Haftung des Geschäftsführers für Sozialversicherungsbeiträge von Dienstnehmern handelt es sich um eine gesetzliche Haftung. Zahlungen des Geschäftsführers einer GmbH aufgrund einer Inanspruchnahme als Haftender für Sozialversicherungsbeiträge stehen mit einer (allfälligen) Funktion als Gesellschafter in keinem Zusammenhang…
…in den betrieblichen Organismus durch die kontinuierliche und über einen längeren Zeitraum andauernde Tätigkeit als Geschäftsführer sei unstrittig gegeben. Die Aufteilung der Bezüge an den Gesellschafter-Geschäftsführer in solche aus der Geschäftsführertätigkeit und in solche aus dem operativen Bereich, sei schon nach dem Wortlaut des …
…in einer zu niedrigen Geschäftsführungsvergütung der GmbH kann eine verdeckte Ausschüttung (im Ausmaß des bei der GmbH zu erhöhenden Gewinnanteils) liegen, weil den Kommanditisten, sofern sie zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH sind, ein höherer Gewinnanteil zuerkannt wird, als dies bei fremdüblicher Abwicklung der Fall wäre…
…dass bei der Beurteilung der Frage der Abzugsfähigkeit von aus dem Titel einer übernommenen Bürgschaftsverpflichtung resultierenden Zahlungen, das Beteiligungsausmaß des Gesellschafter-Geschäftsführers an seiner Kapitalgesellschaft nicht entscheidungswesentlich ist. Die im gegenständlichen Fall übernommene Bürgschaft des Beschwerdeführers als Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH stellt ein Wagnis dar…
…Büroräume in ***P*** im Ausmaß von 58 m² angemietet. Lage und Beschreibung des errichteten Objektes Bei dem neu errichteten Gebäude handelt es sich um ein Wohnhaus - bestehend aus einem Erd- und einem Kellergeschoß. Das Erdgeschoß nutzt seit Jänner 2001 der Geschäftsführer [der Beschwerdeführerin] als Dienstnehmerwohnung…
…aus seiner Tätigkeit als Geschäftsführer erzielte Ergebnis der erreichten Aufträge rechnete er aber aus dem Einzelunternehmen G als Provision ab und versteuerte sie zu Unrecht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Es handelt sich bei den Provisionseinkünften des Geschäftsführers G der AG GmbH vielmehr um Einkünfte aus…
…bis jedenfalls Ende 2015 wurde der Konzern, bestehend aus den Konzerngesellschaften, darunter auch die bf GmbH, durch die beiden organschaftlich bestellten Gesellschafter - Geschäftsführer der bf GmbH, dh, durch den ersten und zweiten Strategen überwacht und gelenkt. Es gab in diesem Teil des Streitzeitraums (11.6…
…unzulässig. Entscheidungsgründe Im Jahr 2009 fand bei der Berufungswerberin (nunmehr Beschwerdeführerin) eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben für den Prüfungszeitraum 2005 bis 2007 statt. Der Prüfer stellte fest, dass Provisionen, die der 100%ige Gesellschafter-Geschäftsführer, Herr Name1, der GmbH für "Werksvertragliche Leistungen" in Rechnung…
…oa Erkenntnis nicht daraus abgeleitet werden, dass das Wohngebäude speziell auf die Bedürfnisse des Gesellschafter-Geschäftsführers abgestellt ist und für den privat genutzten Teil des Gebäudes kein funktionierender Mietenmarkt vorliege. Im Übrigen ist der Sachverhalt unstrittig. Rechtlich folgt daraus: Gem § 4 Abs 4 EStG 1988…
…führte bei der A. GmbH (Beschwerdeführerin) eine gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (GPLA-Prüfung) jeweils für die Jahre 2010 - 2012 betreffend Kommunalsteuer, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge durch und stellte u.a. folgenden Sachverhalt fest: Die A. AG mit Sitz in Deutschland sei 100%ige Gesellschafterin der…
…Werbungskosten) bei den Geschäftsführereinkünften (vgl. z.B. die hg. Erkenntnisse vom 28. Oktober 2010, 2007/15/0040, vom 24. Juli 2007, 2006/14/0052, und vom 3. August 2004, 99/13/0252, jeweils mit weiteren Nachweisen). Der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers…