…Für meine Trainertätigkeit musste ich Vereinsmitglied sein und habe ich hierfür einen Mitgliedsbeitrag von 36,00 Euro bezahlt, welcher von meinem Honorar abgezogen wurde. In diesem Zeitraum war ich nur als Trainerin bei der XYZ *** KEG und nicht einem anderen Studio beschäftigt. Zur Stundeneinteilung gebe…
…Jahr 2014 sei im Rahmen einer "Gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben" (GPLA) durch Prüforgane der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK, nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, ÖGK) festgestellt worden, dass die in der Buchhaltung geführten Geschäftsführerbezüge für den mehrheitlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer sowie Honorare für beschäftigte Sprachlehrer nicht den Abgaben…
…den Räumen des Veranstalters liege bei Lehr- und Trainertätigkeiten in der Natur dieser Tätigkeiten und sei demnach nicht geeignet, eine persönliche Abhängigkeit des Vortragenden zu begründen (OGH 8 ObA 57/09d). Schlussfolgerungen: Aufgrund obiger Ausführungen ersuchen wir den Magistrat Wien für die Geschäftsführer ***Bf2*** und…
… -Wie hoch seien die voraussichtlichen Jahreseinkünfte? -Der Bf möge für jedes Kalenderjahr eine Zusammenstellung seiner Einnahmen und Ausgaben vorlegen -Der Bf möge den Werkvertrag mit dem VEREIN übermitteln -Wo seien die Honorare 2006 und 2007 versteuert worden? -Wo seien die übrigen Einkünfte 2008 versteuert worden…
…bei Absenzen dem Verein dies bekannt zu geben, damit dieser für eine Vertretung sorgen könne. Die Entgelte würden als Aufwandsentschädigungen bezeichnet werden und kein Einkommen darstellen. Bei den Trainern werde das Modell über den Verein propagiert, da es sich um ein „steuerschonendes“ Modell handle. Weiters…
…bei Absenzen dem Verein dies bekannt zu geben, damit dieser für eine Vertretung sorgen könne. Die Entgelte würden als Aufwandsentschädigungen bezeichnet werden und kein Einkommen darstellen. Bei den Trainern werde das Modell über den Verein propagiert, da es sich um ein „steuerschonendes“ Modell handle. Weiters…
…Für ihre Trainertätigkeit hätte sie Vereinsmitglied sein müssen und sie hätte hierfür einen Mitgliedsbeitrag von 36,00 € pro Jahr bezahlt, welcher von ihrem Honorar abgezogen worden wäre. In diesem Zeitraum sei sie nur als Trainerin bei der KG und nicht auch in einem anderen…
…bei Absenzen dem Verein dies bekannt zu geben, damit dieser für eine Vertretung sorgen könne. Die Entgelte würden als Aufwandsentschädigungen bezeichnet werden und kein Einkommen darstellen. Bei den Trainern werde das Modell über den Verein propagiert, da es sich um ein „steuerschonendes“ Modell handle. Weiters…
…wahrgenommenen Rechtsmitteln in eine Haftungsfalle geraten würden. Dies entspricht unseres Erachtens nicht dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und letztendlich auch nicht dem. Prinzip der Gewaltentrennung zwischen Exekutive (Verwaltung) und Judikative (Gerichtsbarkeit). Betreffend die Geschäftsführerbezüge wurde im Haftungsbescheid erwähnt, dass die Kommunalsteuer für Geschäftsführerbezüge laut unserem Email…
…bei Absenzen dem Verein dies bekannt zu geben, damit dieser für eine Vertretung sorgen könne. Die Entgelte würden als Aufwandsentschädigungen bezeichnet werden und kein Einkommen darstellen. Bei den Trainern werde das Modell über den Verein propagiert, da es sich um ein „steuerschonendes“ Modell handle. Weiters…
…Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Das außergewöhnliche Engagement von Bf für den Showtanz ohne jegliches Honorar ist unbestritten und geht nicht nur aus ihren Schriftsätzen im Beschwerdeverfahren, insbesondere der E-Mail vom 15…
…§ 47, Rz 38, spricht für eine Weisungsgebundenheit zum Beispiel - die Unterwerfung unter die betrieblichen Ordnungsvorschriften (z.B. Regelung der Arbeitszeit und Arbeitspausen); - die Unterwerfung unter die betriebliche Kontrolle (Überwachung der Arbeit durch den Arbeitgeber; - die disziplinäre Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers (von der Ermahnung bis zur Entlassung…
…Der Geschäftsführer hat dazu später angegeben (NiS 2.3.2023 Bf, S. 7), damit sei nur der Systemwechsel hinsichtlich der Honorarhöhe gemeint gewesen, der im neuen Managementvertrag vom Juni 2015 vereinbart worden sei. Damals sei die Höhe des vereinbarten Honorars erstmalig zu einem wesentlichen Teil…
…Spruchpunkt I. (Stattgabe) Zwischen den Parteien des Beschwerdeverfahrens steht außer Streit, dass die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich Arbeitsleistungen in einem gewissen Umfang für die Beschwerdeführerin erbracht haben. Den diesbezüglichen detaillierten Ausführungen der Beschwerdeführerin im Schreiben vom 04.11.2020 wurde vom Finanzamt nicht entgegengetreten. Das…
…aus einer in Österreich ausgeübten Beratungstätigkeit des Beschwerdeführers gegenüber der in Deutschland ansässigen ***I*** GmbH resultierten. Die Einkommensteuer wurde unter Berücksichtigung ausländischer Einkünfte in Höhe von 58.365,98 € (Entlohnung der nach Ansicht des Finanzamtes von der Beratungstätigkeit zu trennenden Geschäftsführertätigkeit des Beschwerdeführers für…
…bei Absenzen dem Verein dies bekannt zu geben, damit dieser für eine Vertretung sorgen könne. Die Entgelte würden als Aufwandsentschädigungen bezeichnet werden und kein Einkommen darstellen. Bei den Trainern werde das Modell über den Verein propagiert, da es sich um ein „steuerschonendes“ Modell handle. Weiters…
…Geschäftsführers einer GmbH unter den Voraussetzungen der Arbeitskräfteüberlassung und Vorliegen der Ausschließungsgründe Missbrauch und mangelnde Ernsthaftigkeit zulässig ist. Auch der Umstand, dass die gestellende GmbH im Alleineigentum des Gesellschafter-Geschäftsführers stehe, habe der VwGH mit dem Erkenntnis nicht als schädlich angesehen. Als außersteuerlicher Grund für…
…was mit diesen vereinbarten Unterstützungen der Geschäftsführung konkret gemeint ist: Assistenzleistungen für den/die organschaftlich bestellten Geschäftsführer oder Geschäftsführungsleistungen. Eine klare Vereinbarung über die Leistungen der OG liegt daher in Bezug auf diese Jahre des Streitzeitraums nicht vor (siehe auch oben A 3.a.bb…
…erfolgt. Weiters werde darauf hingewiesen, dass Vereinsmitglieder und/oder Funktionäre nie Dienstnehmer sein könnten und wenn überhaupt nicht im Dienstverhältnis, sondern im Werkvertrag (gelte für Funktionäre). Dazu gebe es eine Entscheidung des OLG Wien. Zudem werde festgehalten, dass kein Entgelt, sondern nur Spesenersätze iSd Rz…
…Versorgungsleistungen für Geschäftsführer neben deren laufenden Vergütung war im beschwerdetäglichen Zeitraum durchaus verbreitet und üblich (vgl. ua https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/recht-und-gehalt/geschaeftsfuehrer-der-umsatz-der-gmbh-bestimmt-das-gehalt-1492707.html [FAZ, 19. 10. 2007], mit Verweis auf eine…