…Senatsentscheidung zurückgenommen. II. Sachverhalt II.1. Der Beschwerdeführer betrieb eine Land- und Forstwirtschaft in ***A***. Daneben verrichtete er Holzbringungsarbeiten ("Holzrücken mit Seilwinde und Traktor") für die Agrargemeinschaft ***A***. Traktor, Seilwinde und Funk gehörten zum Betriebsvermögen seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Die Tätigkeit für die Agrargemeinschaft…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) betreibt das Gewerbe der Holzschlägerung und Holzbringung. Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens stand zunächst in Streit, ob der Bf. im Jahr 2004 für zwei selbstfahrende…
…Bescheid dem Beschwerdeführer (Bf) die Erteilung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.) im Zusammenhang mit dessen im Februar 2012 gemeldeter Eröffnung eines Holzschlägerungs- und Holzbringungsbetriebes zu Recht verweigert hat. Das FA begründete die Abweisung im angefochtenen Bescheid wie folgt: „ Mit Einreichen des Verf 24 vom 10.2…
…Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.), geboren am 1x.2.19cc, betrieb als Einzelunternehmer ein Holzbringungsunternehmen. Am 01.04.2009 teilte er mit dem Fragebogen (Formular "Verf 25") dem Finanzamt die Aufgabe seiner gewerblichen und beruflichen Tätigkeit zum 31.03.2009 mit. Er gab an…
…KG ***G*** entfallen. Für die forstwirtschaftliche Fläche der KG ***H*** wäre der Wert mit EUR 1,- festzusetzen, nachdem die Holzbringung und der Abtransport über die Gemeindestraße Nr 476 nicht möglich wäre, da die Gemeinde diese Straße nicht instandgesetzt hätte, obwohl diese durch die Bezirkshauptmannschaft als…
…wurde angegeben, dass die Fläche im Hochwald, auf der die Holzbringung nicht mittels Traktor mit Anbauseilwinde oder Forstschlepper möglich sei, 01 ha 10 a 00 m² betrage. 2.Einheitswertbescheid- Hauptfeststellung zum 1.1.2014 Mit Einheitswertbescheid zum 1.1.2014 (Hauptfeststellung mit Wirksamkeit ab…
…Jänner 2014 nunmehr mit € 12.700 fest. Begründend führte das Finanzamt aus, dass bei den Flächen, bei denen die Holzbringung mittels eines Forstschleppers oder Traktors mit Anbauseilwinde nicht möglich sei, gelte, dass es dabei nicht erforderlich sei, mit Forstschlepper oder Traktor bis zum zu…
…sie vom Beschwerdeführer nicht bei einer für nicht selbständige Arbeitnehmer zuständigen Krankenversicherung angemeldet bzw versichert wurden. Wenn die einvernommenen Personen die Selbständigkeit ihrer Tätigkeit beim Beschwerdeführer auf den überwiegend mit seiner Hilfe in Österreich erworbenen auf das freie Gewerbe „Holzschlägerung und Holzbringung“ lautenden Gewerbeschein zurückführen…
…ihres Kindes sowie der vorgelegten Rechnung zu entnehmen. Es ist auch zwischen den Parteien nicht strittig, dass die Kosten für die Holzbringung sowie Verarbeitung zu den Produkten laut Rechnung (vorerst) die Bf. getragen hat. Dafür sprechen auch die Schilderungen des Kindes im Beschwerdeverfahren. Gegen die…
…Neben diesen Waldnutzungsplänen gibt es auch Jagdnutzung; es sind Jagdpachterlöse mit dieser wirtschaftlichen Einheit erzielt worden und es gibt Zuschüsse vom Land für gewisse forstwirtschaftliche Zwecke für Wiederaufforstungskosten, für Holzbringungskosten usw. und es gibt in weiterer Folge bestimmte Gutachten, die abweichend von der Bewertung der…
…mit der Aufarbeitung von mit Schädlingen befallenen Bäumen beschäftigt seien. Diese Tätigkeiten würden im Freien mit der Motorsäge weiters mit der Seilkrananlage für die Holzbringung in jeglichem Gelände auch bei feuchter Witterung (Schnee- und Regennässe) durchgeführt. Beim Arbeiten mit der Motorsäge werde ein Kettenschmiermittel verwendet…
…würde gemäß dessen § 1 räumlich für das gesamte Gebiet der Republik Österreich gelten. Fachlich würde er für alle dem Allgemeinen Fachverband des Gewerbes unterliegenden Betriebe, die Holzschlägerung, Holzbringung, Aufforstung etc. betreiben (Holzschlägerungsunternehmen) und somit auch für den Betrieb der Bf. gelten. In persönlicher Hinsicht würde…
…tätig gewesen. Auswärtsbaustellen seien auch mit dem Firmenfahrzeug des Beschäftigers gemeinsam mit dessen Arbeitern angefahren worden. Laut Gewerberegisterauszug würden die Auftragnehmer, ausgenommen ***9***, über Gewerbeberechtigungen für die Gewerbeart Holzschlägerungen und Holzbringung verfügen. Die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten seien Tischlereitätigkeiten bzw. Hilfstätigkeiten bei Tischlern gewesen. Ein Gewerbeschein…
…Holzbringung über fremden Grund und Boden erfolgen. In den meisten Fällen werden einvernehmliche Lösungen auf zwischenbetrieblicher Ebene ohne Befassung der Forstbehörde gefunden. Sofern keine Lösung zustande kommt, kann auf die gesetzliche Regelung gem. § 66 ForstG zurückgegriffen werden. Ebenso können Entschädigungsfragen im Zusammenhang mit der Holzbringung…
…Die Kosten für die Holzbringung würden beinahe die Erträge aus dem Holzertrag erreichen.“ Aus den vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen geht folgender Sachverhalt hervor: Der Beschwerdeführer hat um Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung für die Verbreiterung der Hofzufahrt auf der Länge von 60 m um 0,5…
…und für Holzschlägerungsarbeiten. Der Mitarbeiter verfügte über eine Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes Deichgräberei, Holzschlägerung und Holzbringung. Neben seiner Tätigkeit für den Beschwerdeführer bezog der Mitarbeiter im Veranlagungsjahr nur noch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in der Höhe von 1.209 Euro. Für die Erbringung…
…Slowakei (Anm. Wohnungsgröße 40m2); abgeschlossen am 8. Februar 2005. Das Gewerbe des Ehegatten der Bw. (Holzschlägerung und Holzbringung) wurde am 16. November 2004 in das Gewerberegister bei der BH A. eingetragen. Laut Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich, Außenstelle Mistelbach – siebente Kammer, vom 25…
…mit **** 2004 wieder aufgehoben wurde. Ab Juli 2004 bewirtschaftete er den Hof seiner Mutter und unterlag mit dieser Tätigkeit der entsprechenden bäuerlichen Pflichtversicherung. Von Datum1 2008 bis Datum2 2009 verfügte er über eine Gewerbeberechtigung zur „Holzfällung und Holzbringung“. Diese endete wegen rechtskräftiger Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens…
…Beilage 2) 30+162=192 ha, somit 57% der erklärten Wirtschaftswaldfläche (337 ha) als gleichförmig a) und b) erklärt wurden, gegenüber nun 46% laut Beschwerde und Vorlageantrag. Weiteres sind die Bringungsbedingungen (Holzbringungsmethoden) lt. Partei unerklärlich sehr verschieden erklärt worden. In der Erklärung Luf 1-FO HF2014…
Es vermag auch nicht die von der steuerlichen Vertretung aufgezeigte Änderung in § 3 Abs. 4 Pausch-VO 2015 (Zuschlag von 20% bei Kalamitätsnutzung) durch BGBl. II 559/2020 dem Begehren des Bf. zum Erfolg zu verhelfen. Es verbliebe - sollten sich durch die Pauschalierung (nur) Nachteile…