…die belangte Behörde auf Grundlage der gutachterlichen Angaben getrennte Barwerte für die einzelnen Dienstbarkeiten aus. Für die auf der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft lastenden Holzbezugsrechte ergebe sich demnach ein Barwert von EUR 47.053,99, während auf die Weidebezugsrechte ein Anteil von EUR 395.644,07 entfalle. …
Es vermag auch nicht die von der steuerlichen Vertretung aufgezeigte Änderung in § 3 Abs. 4 Pausch-VO 2015 (Zuschlag von 20% bei Kalamitätsnutzung) durch BGBl. II 559/2020 dem Begehren des Bf. zum Erfolg zu verhelfen. Es verbliebe - sollten sich durch die Pauschalierung (nur) Nachteile…
…Rechnungen bzw. Gutschriften sei immer die Pauschalbesteuerung gemäß § 22 Abs. 1 UStG 1994 in Anspruch genommen worden. Holzbezugsrechte (Holzservitutsrechte) seien vorwiegend mit land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften (Stammsitzliegenschaften) verbundene, im Grundbuch eingetragene, vererb- und veräußerbare Rechte auf Bezug einer bestimmten jährlichen Holzmenge aus fremden Wäldern. Diese…
…etwa EUR 2.700,00. Vom zweiten Servitutsverpflichteten ( Eigent ) wurde 2008 kein Holz bezogen. 2012 wurde dieses Recht gegen Einmalzahlung abgelöst. Erlöse aus Holzbezugsrechten sind durch die Pauschalierung nicht abgegolten und somit gesondert als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zu erfassen, da solche Rechte gemäß …
Die Gesellschafter (die Holzbezugsberechtigten) sind unter dem gemeinsamen Namen "GemeinschaftX" aufgetreten. Die Gesellschafter sind unter diesem Namen gemeinschaftlich unter Hinweis auf ihre GesbR im Rechts- und Geschäftsverkehr nach außen in Erscheinung getreten. Die GesbR "GemeinschaftX" ist eine "Außengesellschaft" iSd § 1176 Abs. 1 ABGB. Verwiesen wird…
…110.000,-- (Grund und Boden und Gebäude € 105.000,--; mitgekaufte Rechte, insbesondere Holzbezugsrecht € 5.000,--) Kaufvertrag vom 21.05.2015 abgeschlossen zwischen H, vertreten durch den Sachwalter H1, als Verkäufer und H2 als Käufer Beim Kaufgegenstand handelt es sich um ein bebautes Grundstück…
…sein (zB Gesetz, Vertrag, letztwillige Anordnung), zumindest aber ein einheitlicher und einmaliger Entschluss des Zuwendenden (Grabner in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 29 Anm 6). Ein immerwährendes Holzbezugsrecht fällt unter § 29 Z 1 EStG, sofern es nicht zum Betriebsvermögen gehört (Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Einkommensteuergesetz, § 29…
…sein (zB Gesetz, Vertrag, letztwillige Anordnung), zumindest aber ein einheitlicher und einmaliger Entschluss des Zuwendenden (Grabner in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 29 Anm 6). Ein immerwährendes Holzbezugsrecht fällt unter § 29 Z 1 EStG, sofern es nicht zum Betriebsvermögen gehört (Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Einkommensteuergesetz, § 29…
…wurde im Wesentlichen damit begründet, dass der Anspruch auf eine Hartdach- und Dachrinnensubvention jährlich angespart worden sei. Mit der Anforderung dieser Hartdach- und Dachrinnensubvention habe das Mitglied auf die Dauer von 40 Jahren auf das Holzbezugsrecht verzichtet. Mit der Anforderung, dem Verzicht und der Auszahlung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat im Beisein der Schriftführerin Sf in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch RA, über die Beschwerde vom 23.03.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See vom 24.03…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin I. in der Beschwerdesache Bf., -Bf.-Adr., vertreten durch CONFIDA St. Veit Wirtschaftstreuhand- gesellschaft m.b.H., Klagenfurter Straße 32a, 9300 St.Veit/Glan, über die Beschwerde vom 19. Dezember 2018 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 18. September 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 28. August 2018 betreffend Einheitswert des forstwirtschaftlichen Betriebes zum 01.01.2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1*** und ***Bf2***, beide ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***Bf1***, ***Bf2-Adr*** als Vertreterin gemäß § 81 BAO, über die Beschwerde vom 26. Dezember 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich…
Mit Schriftsatz vom 22.06.2023 beantragten die Bf. zum Beweis dafür, dass aufgrund der in den nächsten Jahrzehnten zu erwartenden Erhöhung der Durchschnittstemperatur im Alpenbereich vor allem jüngere und mittelalterliche Holzbestände das den Ertragstafeln zugrundeliegende Alter von 120 Jahren nicht erreichen werden, die Einholung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr , über die Beschwerde vom 20.11.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27.10.2017, ErfNr, betreffend Rechtsgebühr zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 9. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13. September 2017 betreffend Einheitswert des land- u. forstwirtschaftlichen Betriebes zum 01…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. Dezember 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg (nunmehr FA Österreich), dieses vertreten durch HR Mag. ***Amtsvertr***, vom 10. November 2020…
Gemäß§ 23 BewG 1955 (Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen) sind bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zu Grunde zu legen. Wenn die Voraussetzungen für eine Wert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache N.N., Adr. Bf., über die Beschwerde vom 08. September 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 08. August 2022 betreffend Einkommensteuer 2020, Steuernummer xxx, zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Monika Ahorn in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 5. Jänner 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 4. Dezember 2014 betreffend Einheitswert des land- u. forstwirtschaftlichen Betriebes zum 01…