…Nach Art. 22 Abs. 1 DBG sind ua. alle Einkünfte aus der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge steuerbar. Natürliche Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sind aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit nach Art. 5 Abs. 1 DBG ua. steuerpflichtig…
…vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) regelt die zweite Säule des in der schweizerischen Bundesverfassung niedergelegten Drei-Säulen-Konzepts der Altersversorgung. Die erste Säule stellt die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) dar. Nach Art. 1 Abs. 1 BVG…
…Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 25. Juni 1982 (BVG) idgF umfasst die berufliche Vorsorge alle Maßnahmen auf kollektiver Basis, die den älteren Menschen, den Hinterbliebenen und Invaliden beim Eintreten eines Versicherungsfalles (Alter, Tod oder Invalidität) zusammen mit den Leistungen der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV…
…Dommes, Pensionen im Recht der DBA, S. 54). Auf gesetzlichen Pflichtbeitragszahlungen beruhende Renten aus der schweizerischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, die an in Österreich ansässige Personen gezahlt werden, fallen nach Rechtsansicht des BMF unter Art. 19 des DBA Österreich-Schweiz, sofern die Rente an ehemals…
…Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge steuerbar. In der Schweiz besteht für ins Ausland ausgerichtete Renten aus der ersten Säule - anders als für Renten und Kapitalleistungen aus der zweiten Säule und im Fall in der Schweiz ansässiger Rentenbezieher - idR keine Steuerpflicht…
…Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 25. Juni 1982 (BVG) idgF umfasst die berufliche Vorsorge alle Maßnahmen auf kollektiver Basis, die den älteren Menschen, den Hinterbliebenen und Invaliden beim Eintreten eines Versicherungsfalles (Alter, Tod oder Invalidität) zusammen mit den Leistungen der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV…
…Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 25. Juni 1982 (BVG)umfasst die berufliche Vorsorge alle Maßnahmen auf kollektiver Basis, die den älteren Menschen, den Hinterbliebenen und Invaliden beim Eintreten eines Versicherungsfalles (Alter, Tod oder Invalidität) zusammen mit den Leistungen der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV…
…währenddessen die Schweizer IV die Existenzgrundlage des Versicherten sichere. Die IV sei daher nicht mit der österreichischen gesetzlichen Versehrtenrente vergleichbar und somit steuerpflichtig. Die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AXA Life Limited – Winterthur) bilde die zweite Säule. Für Arbeitnehmer in der Schweiz bestehe ein Obligatorium…
…aufgehoben und in einem neu zu erlassenden Bescheid die aus der Schweiz bezogenen Renteneinkünfte gemäß Art. 19 DBA Österreich-Schweiz (in der Folge DBA CH) unter Progressionsvorbehalt steuerfrei gestellt werden. Sie präzisierte, dass sie Renten aus der schweizerischen Alters-, Hinterlassenen-und Invalidenversicherung (AHV) und der…
…Pensionskasse, Säule 2, nach Bundesgesetz über die berufliche Alters- Hinterlassenen und Invalidenversicherung abgekürzt BVG) für alle Angestellten abgeschlossen. Pensionskassenguthaben sind von Gesetzeswegen nicht Bestandteil des Nachlassvermögens, sondern werden laut Reglement der jeweiligen Stiftung direkt an die Begünstigten ausbezahlt. Das Amtsnotariat P. hat der ****Versicherung auf…
…welchen wiederum die ausländischen Einkünfte nicht angeführt waren. Erst im Zuge eines Vorhalteverfahrens übermittelte die Bf. dem Finanzamt die erste Seite einer Rentenverfügung der Eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV), aus der zu ersehen ist, dass die Bf. seit Juni 1996 von der AHV eine…
…Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 25. Juni 1982 (BVG) idgF umfasst die berufliche Vorsorge alle Maßnahmen auf kollektiver Basis, die den älteren Menschen, den Hinterbliebenen und Invaliden beim Eintreten eines Versicherungsfalles (Alter, Tod oder Invalidität) zusammen mit den Leistungen der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV…
…Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 25. Juni 1982 (BVG) umfasst die berufliche Vorsorge alle Maßnahmen auf kollektiver Basis, die den älteren Menschen, den Hinterbliebenen und Invaliden beim Eintreten eines Versicherungsfalles (Alter, Tod oder Invalidität) zusammen mit den Leistungen der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV…
…Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 25. Juni 1982 (BVG) idgF umfasst die berufliche Vorsorge alle Maßnahmen auf kollektiver Basis, die den älteren Menschen, den Hinterbliebenen und Invaliden beim Eintreten eines Versicherungsfalles (Alter, Tod oder Invalidität) zusammen mit den Leistungen der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV…
…den Hinterbliebenen und Invaliden beim Eintreten eines Versicherungsfalles (Alter, Tod oder Invalidität) zusammen mit den Leistungen der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen-und Invalidenversicherung (AHV/IV) die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise erlauben. Gemäß Art. 37 Abs. 1 BVG werden die Alters-, Hinterlassenen-und Invalidenleistungen…
…Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 25. Juni 1982 (BVG) idgF umfasst die berufliche Vorsorge alle Maßnahmen auf kollektiver Basis, die den älteren Menschen, den Hinterbliebenen und Invaliden beim Eintreten eines Versicherungsfalles (Alter, Tod oder Invalidität) zusammen mit den Leistungen der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV…
…Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 25. Juni 1982 (BVG) umfasst die berufliche Vorsorge alle Maßnahmen auf kollektiver Basis, die den älteren Menschen, den Hinterbliebenen und Invaliden beim Eintreten eines Versicherungsfalles (Alter, Tod oder Invalidität) zusammen mit den Leistungen der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung(AHV/IV…
…dass auch Pensionseinkünfte auf Grund freiwillig entrichteter Beiträge zur eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen und Invalidenversicherung (AHV-IV) gemäß Art. 18 DBA-Schweiz dem Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates unterliegen. Das Besteuerungsrecht Österreichs an der gegenständlichen anteiligen Zahlung aus dem Todfallskapital an den unbestritten in Österreich ansässigen Bf wird…
…Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 25. Juni 1982 (BVG) idgF umfasst die berufliche Vorsorge alle Maßnahmen auf kollektiver Basis, die den älteren Menschen, den Hinterbliebenen und Invaliden beim Eintreten eines Versicherungsfalles (Alter, Tod oder Invalidität) zusammen mit den Leistungen der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV…
…Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 25. Juni 1982 (BVG) idgF umfasst die berufliche Vorsorge alle Maßnahmen auf kollektiver Basis, die den älteren Menschen, den Hinterbliebenen und Invaliden beim Eintreten eines Versicherungsfalles (Alter, Tod oder Invalidität) zusammen mit den Leistungen der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV…