…den Vergütungsbetrag nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz mit folgender Begründung mit € 987,50 (= 1/12 des beantragten Vergütungsbetrages) festgesetzt: "Laut den vorliegenden Unterlagen wurde festgestellt, dass die Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter nicht den Schwerpunkt der betrieblichen Tätigkeit darstellt (mehr als 80% der Umsätze). Gemäß § 2 Abs…
…abgewiesen, dass es sich bei dem Betrieb der Bf um einen Dienstleistungsbetrieb handeln würde, dessen Schwerpunkt nicht in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter im Sinne des § 2 EnAbgVergG läge. Am 13.07.2012 legte die Bf das Rechtsmittel der Beschwerde ein und führte dazu aus, dass…
…Sinne der Entstehung eines anderen Wirtschaftsgutes kommt. Denn die Kunden der Bf. bezahlen das nach den übernommenen Mengen berechnete Entgelt einzig und allein dafür, dass der Siedlungsabfall gesetzeskonform entsorgt wird. Die dabei von der Bf angewendeten Verfahren dienen nicht der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter anderer Marktgängigkeit…
…2 Abs 1 EAVG idF Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl I Nr 111/2010 erfüllt und ihren betrieblichen Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter hat. Die Bf beantragte für die Jahre 2011 bis 2013 mit Anträgen vom 12.02.2013 (2011), 04.09.2013 (2012) und…
…eine Energieabgabenvergütung stünde der Bf. als Dienstleistungsbetrieb nicht zu, gehe daher ins Leere. Somit seien die beantragten Energieabgabenvergütungen für die Jahre 2011 bis 2014 zu gewähren. b) Vorliegen eines Produktionsbetriebes - Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter Für den Fall, dass der rechtlichen Beurteilung iSd lit. a) nicht gefolgt…
…Ein Anspruch auf Vergütung besteht gem. § 2 Abs. 1 EAVG nur für Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht und soweit sie nicht die in § 1 Abs. 3 EAVG genannten Energieträger oder Wärme (Dampf oder Warmwasser), die aus den in § 1 Abs…
…2011 , BGBI. I Nr. 111/2010, besteht ein Anspruch auf Vergütung nur für Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht und soweit sie nicht die in § 1 Abs. 3 genannten Energieträger oder Wärme (Dampf oder Warmwasser), die aus den in § 1 Abs…
…I Nr. 111/2010 (in der Folge kurz: EAVG), besteht ab dem Zeitraum 2011 ein Anspruch auf Vergütung nur für Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht, und soweit sie nicht die in § 1 Abs. 3 genannten Energieträger oder Wärme (Dampf oder…
…liege kein Betrieb vor, dessen Schwerpunkt in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter bestehe. Durch Desinfektion und/oder Entkeimung entstehe kein Wirtschaftsgut anderer Marktgängigkeit; es werde lediglich den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entsprochen. Der steuerliche Vertreter stützte sich im Vorlageantrag vom 1.10.2014 neuerlich auf einen Erlass…
…Gemäß § 2 Abs. 1 EnAbgVergG bestehe ein Anspruch auf Energieabgabenvergütung nur für Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter bestehe. Der Antrag auf Vergütung von Energieabgaben für das Kalenderjahr 2011 sei für den selbständigen Teilbetrieb „Fernwärmeversorgung“ gestellt worden. Die Erzeugung von Wärme (Heizwasser…
…12/2014 bis 11/2015 ab, da für das Streitjahr ein Anspruch auf Vergütung nur für Betriebe bestehe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter liege. Gegen den Bescheid vom 02.11.2016 erhob die Bf mit Schriftsatz vom 27.06.2017, fristgerecht, Beschwerde…
…Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. Nr. 11/2010, ein Anspruch auf Vergütung nur für Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter bestehe und soweit sie nicht die in § 1 Abs. 3 genannten Energieträger oder Wärme (Dampf oder Warmwasser), die aus den in § 1 Abs. 3…
…Es begründete die Abweisung damit, dass auf Grund einer Gesetzesänderung (Budgetbegleitgesetz 2011) nach dem 31. Dezember 2010 die Energievergütungsabgabe nur mehr Betrieben, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht, zu gewähren sei. Für einen Dienstleistungsbetrieb wie die Bf. sei die Vergütung von Energieabgaben…
…sie einen Vergütungsanspruch von 9.866,16 €. Mit Bescheid vom 14.02.2013 wies das Finanzamt diesen Antrag mit folgender Begründung ab: „Ein Anspruch für die Gewährung der Energieabgabenvergütung besteht nur für Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht (§ 2 Abs…
…Wasserwerke und Wasserversorgungseinrichtungen. Gemäß § 2 Abs. 1 EnAbgVergG bestehe ein Anspruch auf Vergütung nur für Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter bestehe und soweit sie nicht die in § 1 Abs. 3 genannten Energieträger oder Wärme (Dampf oder Warmwasser), die aus den in …
…1 EAVG i.d.F. Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl I 2010/111 erfüllt und ihren betrieblichen Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter hat. Mit Erkenntnis vom 17.2.2022, RV/4100563/2015 hat das BFG über die Beschwerde stattgebend entschieden. Auf den in diesem Erkenntnis…
…EnergieabgabenvergütungsG 1996 idF BGBl. I Nr. 111/2010 bestehe ein Anspruch auf Vergütung nur für Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht und soweit sie nicht die in § 1 Abs. 3 genannten Energieträger oder Wärme (Dampf oder Warmwasser), die aus den in…
…BGG 2011), BGBl I Nr. 111/2010, besteht ein Anspruch auf Vergütung nur für Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht und soweit sie nicht die in § 1 Abs. 3 genannten Energieträger oder Wärme (Dampf oder Warmwasser), die aus den in § 1…
…ab dem 01.02.2011 (nach dem 31.01.2011) kein Anspruch mehr auf Energieabgabenvergütung. Da der Schwerpunkt der betrieblichen Tätigkeit des antragsstellenden Betriebs nicht in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter liege, könne für die beantragen Zeiträume keine Energieabgabenvergütung gewährt werden. Aufgrund der Fristerstreckungsanträge vom 05…
…EnergieabgabenvergütungsG 1996 idF BGBl. I Nr. 111/2010 bestehe ein Anspruch auf Vergütung nur für Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht und soweit sie nicht die in § 1 Abs. 3 genannten Energieträger oder Wärme (Dampf oder Warmwasser), die aus den in…