…Zuerkennung der Familienbeihilfe unbeachtlich, maßgeblich ist die Haushaltszugehörigkeit. Die war jedenfalls im Zeitraum 6/2013 bis 1/2018 bei der Mutter und dem Bruder des Bf in Ungarn. Zu der Frage, ob der Mutter (Großmutter des Kindes) die Familienbeihilfe/Ausgleichszahlung zuzuerkennen wäre, ist beim Verwaltungsgerichtshof…
…01/2018 [(inhaltliche Entscheidung)] mangels Anspruches des Bfs. auf FB abzuweisen war. Mittlerweile wurde der Meinungsstreit zwischen Österreich und Ungarn mit 30. 6. 2024 bei getrenntlebenden Elternteilen beendet: Ungarn hat seine Rechtsansicht geändert, demnach werden Kinder getrenntlebender Eltern als deren Familienangehörige nun wieder anerkannt und…
…2019/16/0010: ebenso, nur Haushaltszugehörigkeit zur in Polen lebenden Großmutter). Der Verwaltungsgerichtshof judizierte bereits zuvor in ständiger Rechtsprechung, dass bei Zugehörigkeit des Kindes zu einem außerhalb Österreichs gelegenen Haushalt der Anspruch auf Familienbeihilfe allein dem in Österreich wohnhaften Elternteil zustehe, wenn dieser überwiegend die…
…Höhe des darüber hinausgehenden Betrags der Leistungen zu gewähren. Ein derartiger Unterschiedsbetrag muss jedoch nicht für Kinder gewährt werden, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, wenn der entsprechende Leistungsanspruch ausschließlich durch den Wohnort ausgelöst wird. Wohnmitgliedstaat der Großmutter und der Tochter der Bf. ist Ungarn…
…von einer Haushaltszugehörigkeit bei der Großmutter in Serbien ausgeht, entsprechende Nachfragen durch die Behörde sind nicht erfolgt. Zur Frage der weiteren Ermittlungen ist auf Punkt 13 der Niederschrift vom 29. August 2022 zu verweisen: "Wenn außer Streit gestellt wird, dass diese Übergabe des Bargeldes laut…
…wohnt, keinen Antrag auf Familienleistungen gestellt hat. Am 25.4.2018 haben Sie für Ihren, in Adresse bei der Großmutter lebenden Sohn einen Antrag auf Ausgleichszahlung für den Zeitraum ab 1.1.2013 gestellt. Die Abweisung dieses Antrages erfolgte, da keine Haushaltszugehörigkeit gemäß § 2 Abs…
…entweder bei der Mutter, die im Beschwerdezeitraum getrennt vom Vater des Kindes gelebt hat, haushaltszugehörig (siehe Erkenntnis BFG 7.6.2019, RV/7104443/2016, in diesem Verfahren wurde eine Haushaltszugehörigkeit bei der väterlichen Großmutter nicht behauptet), oder bei der Großmutter väterlicherseits oder bei der Großmutter…
…arbeiten und in einem anderen wohnen. Das österreichische Recht gewährleistet, wie ausgeführt, den Familienbeihilfebezug für ein bei einem Elternteil haushaltszugehöriges Kind auch dann, wenn der nicht haushaltszugehörige andere Elternteil nicht überwiegend zu den Unterhaltskosten des Kindes beiträgt. Nach österreichischem Recht kommt es bei Haushaltszugehörigkeit zu…
…ein Staat des EWR oder die Schweiz) anzusehen ist (siehe auch Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", UFS Journal 2011, 371; BFG 15. 10. 2015, RV/7105434/2014; BFG 19. 8. 2016, RV/7101889/2016). Das Bundesfinanzgericht hat dazu in seinem…
…den Großeltern des Kindes anzusehen, wenn, wie hier, ein (eigener) gemeinsamer Haushalt der Mutter mit einem Freund und einem anderen Kind in Österreich besteht. Die Bf hat dem Vorhalt der Haushaltszugehörigkeit von D (nur) bei seinen Großeltern auch nicht widersprochen. Nach der widerlegbaren Legalvermutung des …
…S. d. FLAG 1967 ein Drittland, nicht jedoch ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union (bzw. ein Staat des EWR oder die Schweiz) anzusehen ist (siehe auch Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", UFS Journal 2011, 371; BFG 15.10.2015, RV…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Überprüfungsschreiben bezüglich des Anspruches auf Familienbeihilfe für seine Tochter J, geboren xx, gab der Beschwerdeführer (Bf.) bekannt, dass diese zur Zeit bei der Großmutter in Z (Ungarn) wohne und er derzeit € 150,00 an Unterhalt leiste. Mit…
…arbeiten und in einem anderen wohnen. Das österreichische Recht gewährleistet, wie ausgeführt, den Familienbeihilfebezug für ein bei einem Elternteil haushaltszugehöriges Kind auch dann, wenn der nicht haushaltszugehörige andere Elternteil nicht überwiegend zu den Unterhaltskosten des Kindes beiträgt. Nach österreichischem Recht kommt es bei Haushaltszugehörigkeit zu…
…arbeiten und in einem anderen wohnen. Das österreichische Recht gewährleistet, wie ausgeführt, den Familienbeihilfebezug für ein bei einem Elternteil haushaltszugehöriges Kind auch dann, wenn der nicht haushaltszugehörige andere Elternteil nicht überwiegend zu den Unterhaltskosten des Kindes beiträgt. Nach österreichischem Recht kommt es bei Haushaltszugehörigkeit zu…
…arbeiten und in einem anderen wohnen. Das österreichische Recht gewährleistet, wie ausgeführt, den Familienbeihilfebezug für ein bei einem Elternteil haushaltszugehöriges Kind auch dann, wenn der nicht haushaltszugehörige andere Elternteil nicht überwiegend zu den Unterhaltskosten des Kindes beiträgt. Nach österreichischem Recht kommt es bei Haushaltszugehörigkeit zu…
…und des Stiefvaters in der Slowakei lebende Kinder; BFG 24.10.2016, RV/7101771/2015 betreffend vorrangigen Anspruch des in Polen mit seinem Sohn lebenden Vaters gegenüber der in Österreich arbeitenden Mutter; BFG 7.2.2017, RV/7106469/2016 betreffend vorrangigen Anspruch der in Ungarn…
…der Kinder. (2) Bei Zusammentreffen von Ansprüchen werden die Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften gewährt, die nach Absatz 1 Vorrang haben. Ansprüche auf Familienleistungen nach anderen widerstreitenden Rechtsvorschriften werden bis zur Höhe des nach den vorrangig geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Betrags ausgesetzt; erforderlichenfalls ist ein Unterschiedsbetrag in…
…arbeiten und in einem anderen wohnen. Das österreichische Recht gewährleistet, wie ausgeführt, den Familienbeihilfebezug für ein bei einem Elternteil haushaltszugehöriges Kind auch dann, wenn der nicht haushaltszugehörige andere Elternteil nicht überwiegend zu den Unterhaltskosten des Kindes beiträgt. Nach österreichischem Recht kommt es bei Haushaltszugehörigkeit zu…
…arbeiten und in einem anderen wohnen. Das österreichische Recht gewährleistet, wie ausgeführt, den Familienbeihilfebezug für ein bei einem Elternteil haushaltszugehöriges Kind auch dann, wenn der nicht haushaltszugehörige andere Elternteil nicht überwiegend zu den Unterhaltskosten des Kindes beiträgt. Nach österreichischem Recht kommt es bei Haushaltszugehörigkeit zu…
…arbeiten und in einem anderen wohnen. Das österreichische Recht gewährleistet, wie ausgeführt, den Familienbeihilfebezug für ein bei einem Elternteil haushaltszugehöriges Kind auch dann, wenn der nicht haushaltszugehörige andere Elternteil nicht überwiegend zu den Unterhaltskosten des Kindes beiträgt. Nach österreichischem Recht kommt es bei Haushaltszugehörigkeit zu…