…unbegründet abgewiesen. Begründend führte das Finanzamt aus, laut Auszug des Zentralen Melderegisters habe der Bf. seit 05.04.2017 nicht mehr mit seinen Kindern im gemeinsamen Haushalt gelebt. Die Kinder lebten bei den Großeltern. Die Familienbeihilfe sei ab Mai 2017 dem Großvater zuerkannt worden, die…
…seien. Zwei dieser Kinder, die Töchter ***Al*** und ***Ag***, seien jedoch mit Nebenwohnsitz bei der Beschwerdeführerin gemeldet und hielten sich faktisch hauptsächlich in ihrem Haushalt auf. Diesem Schreiben wurden entsprechende Meldebestätigungen beigelegt. Mit weiterem Vorhalt vom 11. März 2022 wurde die Beschwerdeführerin ersucht zu präzisieren…
…im Urlaub bzw. den Ferien nach ***18*** und habe dort auch den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen. Die Haushaltszugehörigkeit wäre daher nicht aufgegeben worden. Diesbezüglich ist anzumerken, dass sich die Tochter nicht nur vorübergehend in der ***14*** aufgehalten hat, sondern laut Akteninhalt bereits seit 2018 dort gemeldet…
…sich die außergewöhnlichen Belastungen im Jahr 2021 wie folgt zusammensetzen: | Bezeichnung | Betrag | Arztrechnungen | 544,00 | Familienhilfen | 659,00 | Haushaltshilfe | 14.697,84 | Gesamtbetrag | 15.900,84 Die Ehefrau des Beschwerdeführers sei im Jahr 2020 verstorben…
…bezogen hatte, zurück. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, dass die Kinder der Bf. nicht in ihrem Haushalt leben würden und die Bf. auch nicht die überwiegenden Unterhaltskosten für die Kinder trage. Die Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse Bayern Süd habe dem Finanzamt am 22. Februar…
…vom 18. März 2025 wurde der Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Dezember 2024 für das namentlich genannte Kind mit der Begründung abgewiesen, dass das Kind nicht im Haushalt des Beschwerdeführers (BF) lebe, und er auch nicht die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trage (§ 2…
…Bf., ***AB***, lebe laut vorhandenen Daten seit 7. Juli 2023 nicht mehr mit der Bf. im gemeinsamen Haushalt. Anhand der dem Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe vom 13. November 2023 beigelegten Unterlagen trage die Bf. nicht die überwiegenden Kosten für ihre Tochter ***AB***…
…da ihre Beschwerde vom 12. Mai 2020 abgewiesen worden sei. Sie zahle für Essen auf Rädern im Jahr EUR 3.336,- (monatlich EUR 278,-) und zusätzlich beschäftige sie in ihrem hohen Alter eine Haushaltshilfe, welche sie privat zahle. Das seien EUR 400,- im Monat (EUR…
…Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Laut Aktenlagen und Aussage des Kindes war/ist dieses im Zeitraum Jänner bis Juli 2017 und seit August 2021 nicht in Ihrem Haushalt wohnhaft." Dagegen richtet sich die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 9. Dezember…
…VNR: ***000***, für die Zeiträume März 2021 bis Februar 2022 bezogen hatte, zurück. Dies mit der Begründung, dass das Kind wegen der Scheidung nicht mehr im gemeinsamen Haushalt bei der Bf. lebe. Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 2. September 2022, in der zur Begründung…
… 2 Abs. 2 und 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 Sachverhalt und Anträge Sachverhalt: Für Tochter ***6*** wird Familienbeihilfe aufgrund überwiegender Kostentragung beantragt. Beweismittel: im Akt Stellungnahme: Da die Tochter ***6*** bei der Kindesmutter ***8*** ***20*** haushaltszugehörig ist ( Meldung mit Hauptwohnsitz ab 3.1.2022), besteht primär der…
…und zum anderen die Bf. den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich habe, ihre Kinder jedoch in Deutschland und somit kein gemeinsamer Haushalt bestehe. Die dagegen eingebrachte Beschwerde wies das Finanzamt mit Beschwerdevorentscheidung vom 12. Juli 2022 als unbegründet ab. Dies im Wesentlichen mit der Begründung…
…genehmigt. In der Begründung heißt es: "Die dzt. 14-jährige Minderjährige…wohnt mit der Mutter im gemeinsamen Haushalt… Seit der einvernehmlichen Scheidung der Eltern am ***4*** übt die Mutter die Obsorge vereinbarungsgemäß alleine aus…" Aus der Finanzamtsdatenbank ergibt sich, dass die Bf…
…C in A-Ort1-YStr2, mit Hauptwohnsitz gemeldet. Dh. nach Ihren eigenen Angaben iVm der Wohnsitzmeldung hat das Finanzamt zu Recht ab März 2020 mangels Haushaltszugehörigkeit der Tochter bei Ihnen die FB (+ Kinderabsetz-betrag/KG) zurückgefordert. Anspruchsberechtigt ist nach § 2 Abs. 2 FLAG diesfalls allein…
…Unrecht bezogenen Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen zurück, da der Sohn nicht mehr im gemeinsamen Haushalt mit der BF lebt. In der dagegen erhobenen Beschwerde vom 7.5.2019 bringt die BF folgendes vor: "Mit Bescheid vom 09. April 2019 fordert das FA die Rückerstattung…
…des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Da Ihr Sohn ***6*** seit ***23*** in der Wohngemeinschaft ''***19***" lebt, Ihre Tochter ***8*** seit 15.03.2018 nicht mehr im gemeinsam Haushalt wohnhaft ist, besteht für diesen Zeitraum kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Der…
…umfasst. Fehlende Entscheidungsreife Die Sache ist nicht entscheidungsreif. Strittig ist, ob der Stiefsohn des Bf ***1*** ***2***, der minderjährige ***6*** ***7***, dem gemeinsamen Haushalt des Bf mit der Mutter des ***6*** ***7*** und Ehegattin des Bf, ***10***-***11*** ***2***-***7*** in ***3*** ***4***, ***5***, angehört…
…3 Abs 3 und 4 FLAG 1967 wurde die Abweisung mit der vorrangigen Anspruchsberechtigung der Kindesmutter, deren Haushalt das Kind zugehöre, begründet. Dagegen wurde form- und fristgerecht mit Schriftsatz vom 19.02.2019 Vorlageantrag gestellt und die Entscheidung über die Beschwerde durch das BFG beantragt…
…zu entnehmen, aus welchen Gründen die belangte Behörde davon ausgeht, dass die Entscheidung der Tochter zu einer Übersiedlung in den väterlichen Haushalt bereits relativ zu Beginn des Sprachaufenthaltes in Frankreich gefallen sei. Hiebei handelt es sich um eine reine Mutmaßung der belangten Behörde, welche in…
…dass sich das Kind bereits seit 13. April 2020 bei ihm aufhalte und von seinem Haushalt aus die Schule besuche. Aus den dem Finanzamt vorliegenden Unterlagen könne in freier Beweiswürdigung geschlossen werden, dass sich das Kind seit mindestens Mai 2020 beim Kindesvater aufhalte und seither…