…nicht in der Lage sei, ihren Verpflichtungen als Hausfrau und Mutter zweier Kinder nachzukommen, könne nicht die zwangsläufige Beschäftigung einer Hausgehilfin abgeleitet werden. In Anbetracht des Familieneinkommens sei auch keine Unterhaltsgefährdung zu erkennen. Die Beschwerdeführerin erhob hiergegen fristgerecht mit Schreiben vom 18. Oktober 2010 Berufung …
…da diese Aufwendungen kein Grund für eine Steuerermäßigung sind, wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Steuerpflichtigen in der Regel die Beschäftigung einer Hausgehilfin nicht als außergewöhnlich erscheinen. Und da dies dem vorliegenden Sachverhalt zuträfe, können die Aufwendungen steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden…
…geltend gemachten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung aus. Die Aufwendungen für eine Haushaltshilfe stellen keinen Grund für eine Steuerermäßigung dar, wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse in der Regel die Beschäftigung einer Hausgehilfin nicht mehr als außergewöhnlich erscheinen lassen. Da die beiden Haushaltshilfen Mag ***1*** ***2*** und…
…Ausgaben für die Gebäudebetreuung vor Beginn der Vermietung sind üblicherweise vom Eigentümer zu tragen. Dass die GmbH als künftige Mieterin die Löhne der Hausmeister und Hausgehilfinnen (einschließlich der Kosten für Inserate und Lohnverrechnung) zur Zahlung übernommen hat, obwohl sie das Gebäude noch nicht nutzen konnte…
…Einkommensteuerbescheide 2019, 2020 und 2021 jeweils als unbegründet abgewiesen. Dies jeweils mit der Begründung, dass die Kosten für eine Hausgehilfin grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung darstellen würden; sie seien nur dann abzugsfähig, wenn eine allein stehende Person wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit einer ständigen Betreuung bedarf. Laut…
…90/14/0202). Die Sittenordnung verlangt u.a. Hilfeleistung an in Not geratene Menschen, außerhalb von Angehörigen aber nur in besonderen Fällen (VwGH 19.1.88, 87/14/0021 Hausgehilfin; 13.5.86, 86/14/0004 ArbN; s UFS 31.3.06, RV/0205-W…
…hinausgeht (vgl. VwGH 10.02.2016, 2013/15/0254). Die Beschäftigung einer Hausgehilfin im Haushalt einer alleinstehenden Person kann nur dann zu einer außergewöhnlichen Belastung führen, wenn die alleinstehende Person wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit einer ständigen Betreuung bedarf (VwGH 20.11.1996, 94/15/0141).
…Zum Lernen gab es keine Ruhe. Anlage 2: Sozialversicherungsdatenauszug mit Stand vom 17.12.2020: 18.05.1984 18.07.1984 Hausgehilfin - 01 01.04.1986 30.09.1986 Arbeiterin - 02 23.04.1986 30.06.1986 Arbeiterin - 03 01.07.1986 06.07.1986…
…des Bf. wie folgt: "In der Beschwerdevorentscheidung wird argumentiert, dass die Beschäftigung einer zusätzlichen Hausgehilfin nicht im Zusammenhang mit der Behinderung des Vaters von ***Bf1*** steht und daher nicht als außergewöhnliche Belastungen anzusehen sind. Hierzu wollen wir festhalten, dass Frau ***8*** die Hauptpflegerin war. Sie…
…0230-K/10; 3.3.2009, RV/0872-G/07). Es ist zu prüfen, ob eine Einkommens- oder Vermögenssituation vorliegt, bei der die Beschäftigung einer Hausgehilfin ohnedies üblich ist, was eine Außergewöhnlichkeit ausschließt (VwGH 20.11.1996, 94/15/0141; 10.2.2016, 2013/15…
…die Kinderbetreuung auf andere Personen bzw. Organisationen auszulagern (VwGH 24.4.1974, 1842/73 zur Beschäftigung einer Hausgehilfin). Die Ausgaben der Betreuung treffen die Beschwerdeführerin im Vergleich zu anderen Abgabepflichtigen gleichen Einkommens bzw. Vermögens, jedoch als allein zur Obsorge berechtigte/verpflichtete Person (Alleinerziehende) eines Kindes…
…die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, sowie der Familienstand des Steuerpflichtigen in der Regel die Beschäftigung einer Hausgehilfin nicht mehr als außergewöhnlich erscheinen ließen. Im konkreten Fall hätte der Abgabepflichtige im selben Haushalt mit seiner Ehegattin gewohnt und sei somit nicht alleinstehend gewesen. Von niedrigen Einkommens- und…
…entsteht für die Bf. als Alleinerziehende unbestritten zwangsläufig. So hat der Verwaltungsgerichtshof bezüglich der Beschäftigung einer Haushaltshilfe folgendes ausgeführt: "Die Beschäftigung einer Hausgehilfin kann nur dann zu einer außergewöhnlichen Belastung führen, wenn "die allein stehende Person mit Kind einer Berufstätigkeit nachgehen muss, weil sie für…
…96/15/0197, ausgesprochen, wenn die Beschäftigung einer Hausgehilfin bereits aufgrund der Einkommensverhältnisse im Bereich der normalen Lebensführung gelegen ist, auch wenn in der entsprechenden Einkommensklasse nicht tatsächlich die Mehrheit der Steuerpflichtigen eine Hausgehilfin beschäftigt, ist sie nicht außergewöhnlich. Nach den Erfahrungen des täglichen Lebens…
…96/15/0197, ausgesprochen, wenn die Beschäftigung einer Hausgehilfin bereits aufgrund der Einkommensverhältnisse im Bereich der normalen Lebensführung gelegen ist, auch wenn in der entsprechenden Einkommensklasse nicht tatsächlich die Mehrheit der Steuerpflichtigen eine Hausgehilfin beschäftigt, ist sie nicht außergewöhnlich. Nach den Erfahrungen des täglichen Lebens…
…VwGH hat aber zur Beschäftigung einer Hausgehilfin ausgeführt: Muss eine alleinstehende Person mit Kind einer Berufstätigkeit nachgehen, weil sie für sich keine oder nicht ausreichende Unterhaltsleistungen erhält, liegt zwangsläufig das Erfordernis einer Kinderbetreuung vor und führt die Beschäftigung der Hausgehilfin demnach zu einer steuerlich anzuerkennenden…
…als Untergrenze gilt der Mindestlohntarif für Hausgehilfinnen bzw. Hausgehilfen zuzüglich anteiliger Zuschläge (9,6% Urlaubsabgeltung und 25% Sonderzahlungen). Auf der Grundlage des DLSG verrichtete Tätigkeiten stellen jeweils auf maximal ein Monat befristete Arbeitsverhältnisse dar und begründet auch eine mehrfache Aneinanderreihung solcher Arbeitsverhältnisse keine unbefristete Tätigkeit…
…2014 hat die Bf Personal beschäftigt (durchschnittlich zwei bis drei Personen im Jahr mit wöchentlichen Arbeitszeiten zwischen 20 und 40 Stunden). Die Arbeitskräfte wurden als Hausmeister und Hausgehilfinnen zur Hausbetreuung (Reinigung) eingesetzt. II.5. In Deutschland betreibt Herr ***A*** die Firma ***A.e.K*** als…