…Verkehrsteuern und Glücksspiel (kurz Finanzamt) mit, dass für eine von der BF (der nunmehrigen Beschwerdeführerin, kurz Bf.) in einer Haltestellenangelegenheit vom 1. März 2016 zur Zahl **** eingebrachte Eingabe und 3 Beilagen keine Gebühren entrichtet worden seien. Zu entrichten gewesen wären Gebühren in Höhe von €…
…sind keine öffentlichen Parkplätze, auf denen ich den Pkw während der gesamten Arbeitszeit abstellen könnte, vorhanden (Bestätigung der Gemeinde liegt vor). Jedenfalls ist der Fußweg zwischen Park & Ride Parkplatz und der Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels Bestandteil der Wegstrecke, was zwingend dazu führt, dass auch die…
…stünden für die Hinfahrt Verbindungen mit einer Fahrtdauer unter einer Stunde und für die Rückfahrt Verbindungen mit einer Fahrtdauer knapp über einer Stunde zur Verfügung (ÖBB Fahrpläne September 2022). Die Wegzeit sei an Hand der Fahrzeiten zwischen den zentralen Haltestellen der Wohnsitzgemeinde und der Ausbildungsgemeinde (…
…günstigsten") öffentlichen Verkehrsmittel angetreten bzw beendet wird. Die Wegzeiten von und zu der zentralen Haltestelle in der Ausbildungsgemeinde zur und von der Ausbildungsstätte sind ebenso wie jene in der Wohnortgemeinde von und zu der Wohnung außer Ansatz zu lassen. Die Studie des Österreichischen Instituts für…
…Online, beantragte die Bf die Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht. Im Vorlageantrag hielt die Bf die in der Beschwerde geführte Argumentationslinie aufrecht und führte noch ergänzend aus: "Sollten für die Berechnung der Wegzeit wider Erwarten nicht die zentralen Haltestellen des Wohnortes und des Ausbildungsortes herangezogen werden…
…laut Google -Maps-Routenplaner jedenfalls weniger als 80 km. Dass die Zugverbindung von der Haltestelle "***16***" aus bis zur Ausstiegsmöglichkeit am Studienort "***15***" und retour - zumindest werktags -im kürzesten Fall jeweils weniger als eine Stunde umfasst, ergibt sich aus dem ÖBB-Fahrplan für 2017 und…
…Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. II Nr. 103/2017, auch die Gehzeiten zwischen dem Elternwohnsitz und der nächstgelegenen Haltestelle, kann der Beschwerde daher zu keinem Erfolg verhelfen, verweist doch die im vorliegenden Fall anzuwendende Regelung des § 2 Abs. 2 der Verordnung Berufsausbildung -…
…Höchstdauer, sei die Benützung eines Massenbeförderungsmittels unzumutbar. Die Wegzeit umfasse die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstatte bis zur Ankunft in der Wohnung, also Gehzeit oder Anfahrtszeit zur Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels, Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, Wartezeiten…
…Folge Bf) ein. Auf Nachfrage schlüsselte die ***Beh 1*** die Beträge auf. In der Folge wurde mit Gebührenbescheid vom 10. Mai 2017 unter Bezugnahme auf die Eingabe vom 30.8.2016 in Haltestellenangelegenheiten zu Zl. ***Z 1*** bei der ***Beh 1*** für 37 Eingaben gem…
…Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Mit Schreiben vom 22. Februar 2016 beantragte die Bf. beim ***Beh 1*** ua. die Genehmigung aller Haltestellen u.a. der Linie ***1***, ***2***, ***3*** und ***4*** ersucht. Am 22. Juli 2016 wurde eine Ortsaugenscheinverhandlung durchgeführt und darüber eine Niederschrift…
…Gemeinden, die von der Kraftfahrlinie berührt werden; 7. die jeden Zweifel ausschließende Bezeichnung der beantragten Strecke und deren Länge in Kilometer; … 11. einen Fahrplanentwurf und ein Verzeichnis der vorgesehenen Haltestellen; … § 3. (1) Zur Erteilung der in § 1 vorgesehenen Konzession ist der Landeshauptmann bzw…
…In § 26 Studienförderungsgesetz 1992 sei sehr wohl geregelt, dass die Wegzeit auch die Gehzeit zwischen dem Elternwohnsitz und der nächstgelegenen Haltestelle des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels umfasse. Diesbezüglich legte die Abgabepflichtige einen "Auszug aus dem Studienförderungsgesetz" bei, bei dem es sich aber tatsächlich um einen Auszug…
…absetzbar. Weiters wurde ausgeführt, dass der öffentliche Verkehr zwar in den letzten Jahren stark ausgebaut worden ist, aber in den seltensten Fällen hat man die Haltestelle unmittelbar vor der Haustür. Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels sei aber auch dann zumutbar, wenn man einen Teil der…
…Streitjahr 2016 ist stets die Möglichkeit einer Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnsitz und Studienort Wien, bestehend aus einer Busfahrt zwischen den Haltestellen A-Gemeinde und A-Dorf/ Abzweigung Bahnhof, einem fünfminütigen Fußweg zwischen der Abzweigung Bahnhof zum Bahnhof und einer Bahnfahrt zwischen den Stationen A…
…öffentlichen Verkehrsmittel angetreten bzw. beendet werde. Da die Fahrdauer mit dem öffentlichen Verkehrsmittel (Verkehrsmittel_A) zwischen dem Haltestelle_1 Ort_A und Ort_B weniger als eine Stunde betrage, sei die Beschwerde abzuweisen. In dem hiergegen fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag vom 9. August 2019 brachte die…
…zur und nach Unterricht von der Schule sei zwar theoretisch möglich aber sie hätte am Morgen um 06:22 Uhr an der nächstgelegenen Haltestelle abfahren müssen und wäre mit der nächstmöglichen Verbindung nach Schulschluss (15:30 Uhr) erst am nächsten Morgen um 06:22 Uhr…
…auf der Grundlage einer ÖBB-Fahrplanabfrage wie folgt: Wegstrecke Wohnung – Arbeitsstätte, Arbeitsbeginn 7:30 Uhr | Fußweg zur nächstgelegenen Haltestelle | 6 min | Wartesicherheit | 3 min | Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Abfahrt 6:03 Uhr | 61 min | Fußweg zum Arbeitsplatz |…
…Morgen nur ein Bus fahre, der zu spät „in Ortsmitte“ ankomme und für den das Kind ca. 2 km zur Haltestelle per Auto gebracht werden müsste. Zu Mittag (für den Heimweg) gäbe es nur eine Kombination mit Bus-Zug-Bus über M; dies sei einem…
…ca. 2,5 km von der Wohnung entfernt gelegene Bedarfshaltestelle F der ÖBB. Die Fahrzeit zwischen der Haltestelle F und dem Hauptbahnhof S 2 habe im Jahr 2016 49 Minuten betragen. Die Wegstrecke zwischen Einstiegsstelle und Wohnsitz könne nicht in 10 Minuten zurückgelegt werden, weshalb…
…die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an mindestens elf Tagen im Kalendermonat zurücklege. Die Wegstrecke berechne sich wie folgt: Wegstrecke von der Wohnung zur Haltestelle des öffentlichen Verkehrs: 0,6 km, öffentliches Verkehrsmittel: S 50 16 km, A - B öffentliches Verkehrsmittel: S 45 14 km…