…1060 Wien, Theobaldgasse 19, gegen den Haftungsbescheid gemäß § 99 EStG 1988 des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 2. Oktober 2013 für das Jahr 2005 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis…
…zur Durchführung von Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar ist. In diesem Zusammenhang hat der VwGH in dem betreffenden Erkenntnis weiter ausgeführt: „Ist nach originär-innerstaatlichem Recht eine Abfuhrpflicht gegeben, kann eine Abfuhr der Abzugssteuer nach § 99 EStG 1988 nur mehr dann unterbleiben, wenn alle Voraussetzungen der DBA-Entlastungsverordnung…
…zur Durchführung von Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar ist. In diesem Zusammenhang hat der VwGH in dem betreffenden Erkenntnis weiter ausgeführt: „Ist nach originär-innerstaatlichem Recht eine Abfuhrpflicht gegeben, kann eine Abfuhr der Abzugs steuer nach § 99 EStG 1988 nur mehr dann unterbleiben, wenn alle Voraussetzungen der DBA…
…des Vertreters und dem Entgang von Abgaben besteht (VwGH 22.09.1999, 96/15/0049). Zur Lohnsteuer: Für Abgaben, die der Vertretene als Abfuhrverpflichteter nicht ordnungsgemäß abgeführt hat (z.B. Lohnsteuer nach § 82 EStG, Kapitalertragsteuer nach § 95 EStG, Steuerabzugsbeträge nach § 99 EStG) haftet der Vertreter…
…Rein & Partner Steuerberatung GmbH, Oberer Markt 1, 8190 Birkfeld, über die Beschwerde vom 19. Jänner 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. Dezember 2020 betreffend Haftungsbescheid nach § 9 BAO, Steuernummer 12-345/6789, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
…dass dieser in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig gewesen sei, sei der Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 zu Unrecht erfolgt. Dieser Vorlageantrag ist – ohne vorherige (weitere), aus dem Akt ersichtliche Ermittlungen – mit Bericht vom 24.08.2012 dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter…
…genommen zu werden (Billigkeitserwägung). Sofern der Beschwerdeführer mit dem Hinweis auf seine wirtschaftliche Lage eine Uneinbringlichkeit der Haftungsschuld bei ihm vorbringt, ist dem zu entgegnen, dass damit nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.11.2002, 97/13/0177) eine unzweckmäßige Ermessensübung nicht dargelegt wird…
…der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können (§ 9 BAO). Für Abgaben, die der Vertretene als Abfuhrverpflichteter nicht ordnungsgemäß abgeführt hat (zB Lohnsteuer nach § 82 EStG, Kapitalertragsteuer nach § 95 EStG, Steuerabzugsbeträge nach § 99 EStG), haftet der Vertreter in voller Höhe, und zwar auch dann…
…95/15/0046), Beträge gemäß § 99 EStG 1988 und hier die Lohnsteuer. Der Geschäftsführer hafte für die nichtentrichtete Lohnsteuer, weil diesfalls nur eine vom Arbeitnehmer geschuldete Abgabe einzubehalten und abzuführen gewesen sei. Reichten die dem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung des vollen vereinbarten…
…in Haftungsbescheiden gem. § 99 EStG 1988 nicht üblich und nach Ansicht des Senats auch nicht notwendig. 2. Die Erlassung von Haftungsbescheiden liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Nach Lehre und Rechtsprechung ist eine Ermessensentscheidung im Sinne des § 20 BAO innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach…
…jedoch nicht für die haftungsgegenständlichen Lohnsteuern. Für Abgaben, die der Vertretene als Abfuhrverpflichteter nicht ordnungsgemäß abgeführt hat (zB Lohnsteuer nach § 82 EStG, Kapitalertragsteuer nach § 95 EStG, Steuerabzugsbeträge nach § 99 EStG) haftet der Vertreter in voller Höhe, und zwar auch dann, wenn liquide Mittel zur Abfuhr…
…95/15/0046), Beträge gemäß § 99 EStG 1988 und die Lohnsteuer. Der Geschäftsführer hafte für die nicht entrichtete Lohnsteuer, weil diesfalls nur eine vom Arbeitnehmer geschuldete Abgabe einzubehalten und abzuführen gewesen sei. Reichen die dem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung des vollen vereinbarten…
…Steuerpflicht aus einer im Inland ausgeübten nichtselbständigen Tätigkeit. Beschäftige ein Verein beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, habe er als Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vorzunehmen. An die Stelle des Lohnsteuertarifs trete bei Bezügen als Arbeitnehmer aus einer Tätigkeit nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 (Schriftsteller, Vortragende, Künstler…
…Sicht mangels Führung von Aufzeichnungen nicht anzuerkennen. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb seien mit Null festzusetzen. (9) Abzugsteuer nach § 99 EStG: Im Jahr 2015 seien Konzerte zweier türkischer Musiker veranstaltet und dabei seien zwei Sänger zu Aufnahmen verpflichtet worden. Anhand der erhobenen Unterlagen hätten sich folgende…
…und unter Bezugnahme auf die EuGH-Entscheidungen in den Rechtssachen Scorpio und Gerritse. Es wäre daher eine Verprobung durchzuführen, da jene durch das Bruttoabzugssteuerverfahren nach § 99 Abs 2 Z 1 EStG 1988 sich ergebende Steuerlast keinesfalls höher sein dürfe, als jene Steuerlast, die sich ergebe…
… 99 EStG 1988 selbst ist keine Haftungsbestimmung. Es steht daher nach dem Gesamtbild außer Zweifel, dass die angefochtenen Bescheide nicht als Haftungsbescheide, sondern als Bescheide gemäß § 100 Abs. 3 EStG 1988 zu qualifizieren sind. Ein Bescheid gemäß § 100 Abs. 3 EStG 1988 ist ein gesonderter…
…7.2011). Nach § 24 Abs. 3 Z 1 erster Satz KStG 1988 sind die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes 1988 über die Veranlagung und Entrichtung der Körperschaftsteuer sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 99 Abs 1 Z 5 EStG in der Fassung BGBl. Nr. 99/2007 wird die Einkommensteuer beschränkt…
…ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe I.) Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.) Der Bf (Beschwerdeführer) betreibt den Nachtclub „B“ in C. Am 19. Dezember 2002 erging der Haftungsbescheid gemäß § 99 EStG 1988 für den Zeitraum 1997-2001. Dem Haftungsbescheid vorausgegangen…
…Nach Überprüfung der Voraussetzungen bei den von der ***Y*** übernommenen Aufträgen sei festgestellt worden, dass es sich um grenzüberschreitende Arbeitskräftegestellungen gemäß § 99 Abs 1 Z 5 EStG 1988 gehandelt habe. Der ***Bf-GmbH*** wurde daraufhin im Haftungsweg Abzugsteuer vorgeschrieben. Der Haftungsbetrag wurde im Haftungsbescheid vom…
…Haftungsbescheid Abgaben bis November 2006. Die Zahlungsunfähigkeit sei bereits im ersten Quartal 2006 eingetreten; es seien gar keine Mittel vorhanden gewesen um die Abgabenschuld zu begleichen. Diesen Beschwerdebehauptungen ist die belangte Behörde weder in der Beschwerdevorentscheidung, aus der keinerlei Entscheidungsgrundlagen hervorgehen, noch im Vorlagebericht entgegengetreten…