…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat mit Haftungsbescheid vom 27.06.2011 die Beschwerdeführerin (im Folgenden: Bf.) als Geschäftsführerin der Firma D und B GmbH zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschuldigkeiten in Höhe von insgesamt € 138.078,23 herangezogen…
…die Geschäftstätigkeit überprüft. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 25. September 2017 wurde der Beschwerde teilweise Folge gegeben und die Haftung hinsichtlich der Umsatzsteuer 2013 in der Höhe von € 31.421,54 und des Verspätungszuschlages in der Höhe von € 1.780, - eingeschränkt. Der Beschwerdeführer stellte einen…
Auch der Umstand, dass der Beschwerdeführerseine Aufgaben delegiert hat und ihm somit "lediglich" eine nicht ausreichende Kontrolle vorzuwerfen ist, führt nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes nicht zu einer Minderung der Haftung im Rahmen des Ermessens. Es haben sich nämlich keine, Umstände ergeben, die das Verschulden des…
…03.2015 wurde der Bf. bescheidmäßig für aushaftende Abgaben zur Haftung herangezogen, wobei diese dem Grunde und der Höhe nach tabellarisch wie folgt dargestellt wurden: [...] Begründend wurde unter Darlegung der Rechtslage ausgeführt, dass der Bf. als Geschäftsführer für die vorgenannten Abgaben hafte; dadurch dass er…
…das streitgegenständliche Verfahren abzuführen. I. Verfahrensgang Mit Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 13.02.2012 wurde der Beschwerdeführer als ehemaliger Geschäftsführer (Bf) gemäß den Bestimmungen §§ 9 und 80 Bundesabgabenordnung (BAO) zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der Firma L. GmbH im Ausmaß von € 31.138…
…es sei denn, er weist nach, dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet wurden. Widrigenfalls haftet der Geschäftsführer für die in Haftung gezogene Abgabe zur Gänze (vgl. VwGH 19.12.2002, 99/16/0446). Der Beschwerdeführer führt als Grund, warum ihn an…
…Bf war im Zeitraum Datum bis zum Insolvenzstichtag, dem Datum Geschäftsführer der Primärschuldnerin. Die Bf kommt daher als Haftungsschuldnerin gem §§ 9 iVm 80 BAO in Betracht. Gegenüber der Primärschuldnerin bestehen die in den Sachverhaltsfeststellungen dargestellten Abgabennachforderungen. Die Haftung gemäß § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung (vgl…
…Es haben sich im Verfahren auch keine Hinweise auf das Fehlen liquider Mittel ergeben. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen (ausreichender) Mittel (vgl. VwGH 27. August 2008…
…97/15/0115), da nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen hat, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel (VwGH 23.4.1998, 95/15/0145). Weist der Haftungspflichtige nach, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die…
…Stb. GmbH, über die Beschwerde vom 14. Mai 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***1*** (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 28. November 2019 betreffend Haftung gemäß § 9 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
…eine Reduktion des Haftungsbetrages im Ermessen rechtfertigt, ist nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes nicht gegeben. Im vorliegenden Fall sind Gegenstand der Haftung des Geschäftsführers frühestens im Dezember 2017 fällige Abgabenschulden. Der betreffende Haftungsbescheid wurde am 20.8.2018 erlassen. Zwischen der Eröffnung des Konkursverfahrens über die…
…die Oberaufsicht der Geschäftsführung und die Vertretung des Unternehmens zuständig. Um den Verwaltungsrat einer schweizerischen AG zur Haftung für Abgabenverbindlichkeiten der Gesellschaft heranziehen zu können ist es daher erforderlich, dass die Abgaben bei der Gesellschaft uneinbringlich sind, der Geschäftsführer seine (vgl VwGH 2.7.2002…
…Nur bei einer Umsatzsteuer, die aus laufenden Rechnungen stamme und nicht an das Finanzamt bezahlt werde, könne eine Haftung des Geschäftsführers entstehen, dies gelte aber nicht für Umsatzsteuer, die aufgrund eines Verkaufs der Liegenschaft plötzlich fällig geworden sei. Mit Vorlagebericht vom 22.10.2018 legte…
…Es hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Der Vertreter haftet nicht für sämtliche Abgabenschulden des Vertretenen in voller Höhe, sondern nur im Umfang der Kausalität zwischen seiner schuldhaften Pflichtverletzung und…
…den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Zu den im § 80 Abs. 1 BAO genannten Personen gehören auch die Geschäftsführer der Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die gemäß § 18 Abs. 1 GmbHG die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten haben. Voraussetzung für die Haftungsinanspruchnahme nach § 9…
…für die Begleichung aller Verbindlichkeiten. Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Auf dem Vertreter lastet auch die Verpflichtung zur Errechnung einer entsprechenden Quote und des Betrages, der bei anteilsmäßiger Befriedigung…
…2018 sowie Pfändungsgebühr und Barauslagenersatz ein. Die GmbH war bereits vor Konkurseröffnung am ***tt.mm***.2018 zahlungsunfähig. Mit Bescheid vom 24.6.2019 wurde der Beschwerdeführer zur Haftung herangezogen. Neben dem Beschwerdeführer wurde auch der zweite Geschäftsführer zur Haftung herangezogen. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt…
…Juni 2019: Das Finanzamt zog in der Folge die Beschwerdeführerin und den weiteren Geschäftsführer zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten in Höhe von Euro 21.589,10 heran. Die Abgabenschuldigkeiten wurden wie folgt dargestellt: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag in Euro | Umsatzsteuer | 12/2017…
…cit.) wie den Abgabenpflichtigen, sodass er zeitgerecht für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen habe. Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer habe daher das Fehlen ausreichender Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen. Außerdem habe er darzutun, dass er die Abgabenforderungen bei der Verwendung der vorhandenen Mittel…
…Abgaben Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung und setzt die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus (VwGH 22.9.1999, 96/15/0049). Die verfahrensgegenständlichen Abgaben sind bei der Primärschuldnerin uneinbringlich, da sie nach dem Geschäftsführerwechsel offenbar…