…GuB entfallende Anteil (20 % lt GrundanteilsV) herauszuschälen. Der sich daraus ergebende Betrag von € 9.440 würde im Ausmaß jenes Anteiles, welcher die 1.000 m² Grenze übersteige (das sind 1.144 m²/2.144 m² = € 5.037 ) als Bemessungsgrundlage für die ImmoESt…
…derartige Offenkundigkeit ergibt sich weder in Bezug auf die Wertverhältnisse im Zeitpunkt des Erwerbes noch hinsichtlich jener in Bezug auf die Veräußerung. Fakt ist, dass der Bf selbst bei der Ermittlung der Wertansätze für GuB bzw. Gebäude grundsätzlich der GrundanteilV folgt und von 20% bzw…
…Bewertungsmethode ist eine Sachverhaltsfrage, die im Rahmen der Beweiswürdigung zu beurteilen ist. Gleiches trifft für den Bewertungsvorgang selbst zu. Selbst bei Vorliegen eines Gutachtens mit Substanz- und Vergleichswerten steht es der Behörde frei ein neuerliches Gutachten einzuholen bzw. eine Neuberechnung vorzunehmen. Betreffend Summe der Grundstücksflächen…
…oder Befreiungen in Anspruch nehmen möchte. Durch das Wort "beispielsweise" sollte dabei klargestellt werden, dass nicht nur bei Auslandssachverhalten eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen besteht. In Fällen der erhöhten Mitwirkungspflicht liegt es primär am Abgabepflichtigen, alle relevanten Sachverhaltselemente so zu dokumentieren, dass sie für die…
…nochmals VwGH 22.04.1991, 91/15/0026). Ob geltend gemachte Befreiungsgründe von der Grundsteuer vorliegen oder nicht, ist erst bei der Festsetzung des Grundsteuermessbetrages oder (bei landesgesetzlichen Befreiungen) der Veranlagung zur Grundsteuer zu entscheiden (vgl. VwGH 20.06.1988, 86/15/0122). Da die…
…dass ihr das Vertragsobjekt von 7.5.1996 bis heute als Hauptwohnsitz gedient hat, dieser Hauptwohnsitz nunmehr aufgegeben wird und daher die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Immobilienertragsteuer gegeben sind (Kaufvertrag Pkt. VIII.). In der Folge wurde der Kaufvertrag umgesetzt und erfolgten zugunsten der…
…hat daher für diese Grundstückshälfte seine Einkünfte nach § 30 Abs 3 EStG zu ermitteln. Er kann sich dabei vom anteiligen Veräußerungserlös in Höhe von € 165.000,00 die € 85.000,00 als Anschaffungskosten abziehen. Das Not. führte die Selbstberechnung der ImmoESt auf…
…die für die Abgabenbehörde nur unter Mithilfe des Abgabepflichtigen aufklärbar sind, also Umstände, denen der Abgabepflichtige hinsichtlich der Beweisführung näher steht als die Abgabenbehörde (VwGH 24.2.2004, 99/14/0247). Es handelt sich um Tatsachen, bei deren Beweisbarkeit der Abgabepflichtige vorsorglich wirken kann (VwGH…
…der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat und dass der Hauptwohnsitz aufgegeben wurde. Damit ist auch nach Ansicht des Finanzamtes die Befreiung für die Veräußerung von Eigenheimen nach § 30 Abs 2 Z 1 lit b EStG 1988 idF BGBl 112/2012 grundsätzlich…
…06.07.2016 wurden die für die Berechnung der ImmoESt relevanten Daten an das Finanzamt übermittelt; aufgrund der Inanspruchnahme der Hauptwohnsitzbefreiung nach § 30 Abs 2 Z 1 lit b EStG wurde jedoch keine ImmoESt abgeführt. Im Jahr 2018 fand bei der Bf eine abgabenrechtliche Außenprüfung…
…für den Beschwerdeführer als Eigentümer, der von ihm erworbenen Eigentumswohnung zu laufen. Der Bf. muss im Falle der Veräußerung, wie im gegenständlichen Verfahren, die von ihm mit der Anschaffung erworbene Eigentumswohnung innerhalb der letzten zehn Jahre davon fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz nutzen damit bei…
…und Stellplatz verkauft worden. Gemäß IMMOEST-Daten sei für diese Veräußerung die Hauptwohnsitzbefreiung geltend gemacht worden. Da laut Zentralem Melderegister (ZMR) diese nicht zustehen würde, werde um Erläuterung ersucht, warum die Befreiung geltend gemacht worden sei. In ihrem Antwortschreiben vom 14. Juli 2016 führte die…
…Vermessungsurkunde) verkauft hat, kommt das Bundesfinanzgericht zu dem Schluss, dass für den Verkaufserlös in Höhe von € 30.000,00 die Befreiung gemäß § 30 Abs. 2 Z 1 EStG nicht zusteht. Da im gegenständlichen Fall weiters der Verkaufserlös mit dem besonderen Steuersatz von 25 % berechnet…
…diesen Bescheid das Rechtsmittle der Bescheidbeschwerde erhoben. Die Beschwerde richtet sich dagegen, dass bei der Berechnung der Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen die Befreiung gemäß § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 für die Veräußerung von selbst hergestellten Gebäuden nicht berücksichtigt wurde. Beantragt wurde gemäß § 272 Abs…
…Bei einem derartigen Wasserverbrauch von 1m³ Warm- und 1m³ Kaltwasser für das gesamte Jahr 2007, vor allem angesichts der Tatsache, dass ab 2008 überhaupt kein Warmwasser verbraucht wurde, kann sich nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes die Frage einer tatsächlich erfolgten Nutzung dieser Wohnung in Adr-HWS…
…weil es sich beim veräußerten Grundstück um sogenanntes "Neuvermögen" handelt, die Bestimmung des Abs. 4 jedoch nur für "Altvermögen" zur Anwendung gelangt. Diese Bestimmung trifft nähere Regelungen betreffend Grundstücke, die am 31.3.2012 ohne Berücksichtigung von Steuerbefreiungen nicht steuerverfangen waren. Ein Grundstück gilt als…
…Für jede wirtschaftliche Einheit (zB des Grundvermögens) iS des § 2 Bewertungsgesetz kann die Ermittlungsmethode frei gewählt werden. Im Gegenstandsfalle wurde laut Vertrag das Pauschalwertmodell ausgewählt. Bei diesem ist der Grundstückswert als Summe des hochgerechneten (anteiligen) dreifachen Bodenwertes (= Grundwert) und des (anteiligen) Wertes des Gebäudes…
…a) Hauptwohnsitzmeldung nach dem Meldegesetz: Nach Abfrage des zentralen Melderegisters liegen keine Daten für eine Meldeauskunft vor. Eine Eintragung im Melderegister ist grundsätzlich nur als Indiz zu verstehen, hat aber im Rahmen der Beweiswürdigung bei Fehlen von nachvollziehbaren und überprüfbaren Gegenbeweisen gewichtige Bedeutung. b) KFZ…
…entgegen dem Vorbringen im Vorlageantrag daraus nicht, da die Hauptwohnsitzbefreiung trotzdem wegen der für die Bf ungünstigen Relation zwischen der Fläche ihrer Privatwohnung und den restlichen Nutzflächen des Gasthausgebäudes nicht angesetzt werden darf (siehe oben bei den dargestellten Rechtsfolgen). Lediglich der steuerliche Gewinn der Bf…
…ist dem Veräußerer für die Adaptierung bzw Errichtung des neuen Hauptwohnsitzes eine angemessene Frist einzuräumen, um dem erklärten Sinn und Zweck der Hauptwohnsitzbefreiung gerecht zu werden. Wenn demnach bei der Veräußerung die Absicht, den Hauptwohnsitz zu wechseln, bereits feststeht, kommt dem Veräußerer für die Aufgabe…