…eine Überprüfung der Höhe der verhängten Geldstrafe: Gemäß § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 sind Handlungen oder Unterlassungen, durch die die Abgabe hinterzogen oder fahrlässig verkürzt wird, als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu € 365,00 zu bestrafen. Grundlage für die Bemessung der Strafe sind…
…eine Überprüfung der Höhe der verhängten Geldstrafe: Gemäß § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 sind Handlungen oder Unterlassungen, durch die die Abgabe hinterzogen oder fahrlässig verkürzt wird, als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu € 365,00 zu bestrafen. Grundlage für die Bemessung der Strafe sind…
…Erwägungen - die Höhe der Strafe soll vor allem geeignet sein, den Bf. wirksam von einer Wiederholung abzuhalten - sowie generalpräventive Gründe im Interesse einer geordneten Parkraumbewirtschaftung gegen eine weitere Herabsetzung. Die Ersatzfreiheitsstrafen waren an die reduzierten Geldstrafen anzupassen. Im Rahmen der angeführten Strafzumessungskriterien war spruchgemäß zu…
…jeweils in Höhe von 149,00 € verhängten Geldstrafen auf ein Mindestmaß herabzusetzen - ist daher abzuweisen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zur Kostenentscheidung: Gemäß § 52 Abs. 1 VwGVG ist in jedem Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes, mit dem ein Straferkenntnis bestätigt wird, auszusprechen, dass der Bestrafte…
…und das angefochtene Straferkenntnis bestätigt. II. Gemäß § 52 Abs. 1 und 2 VwGVG i. V. m. § 24 Abs. 1 BFGG und § 5 WAOR hat die Beschwerdeführerin einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe von 27,20 Euro, das sind 20% der verhängten Geldstrafe…
…und das angefochtene Straferkenntnis bestätigt. II. Gemäß § 52 Abs. 1 und 2 VwGVG i. V. m. § 24 Abs. 1 BFGG und § 5 WAOR hat die Beschwerdeführerin einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe von 22,00 Euro, das sind 20% der verhängten Geldstrafe…
…vor allem auch am Strafzweck zu orientieren. Das Parkometergesetz verfolgt auch das Ziel, den Parkraum zu rationieren und kann dieses Ziel nur erreicht werden, wenn die Strafe durch ihre Höhe geeignet ist, Sie zur Vermeidung von Übertretungen des Parkometergesetzes abzuhalten. Jedes fahrlässige Verkürzen der Parkometerabgabe…
…Höhe der verhängten Geldstrafen. Gemäß § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006 sind Handlungen und Unterlassungen, durch die die Abgabe hinterzogen oder fahrlässig verkürzt wird, als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu 365 Euro zu bestrafen. Gemäß § 19 Abs. 1 VStG sind Grundlage für die Bemessung der Strafe…
…durch ihre Höhe dazu geeignet sein, Sie wirksam von einer Wiederholung abzuhalten. Die Beschwerde ist gegen die Höhe der Geldstrafe gerichtet. Der Vorstrafenauszug weist (neben mehreren Eintragungen für das Jahr 2013) betreffend das Jahr 2015 folgende Eintragungen aus: | TatDatum | Delikt | Strafe |…
…von der BH S verhängte Strafe in Höhe von 250,00 Euro stufte es als nichtabsetzbaren Aufwand für die private Lebensführung gem. § 20 EStG ein. Dementsprechend anerkannte es auch die für die Pacht geltend gemachte Vorsteuer nur im Ausmaß des nachweislich bezahlten Betrages in Höhe…
… - die Strafhöhe als angemessen zu betrachten ist. Zudem ist eine Bestrafung sowohl aus spezial- als auch aus generalpräventiven Gründen geboten, um die Bf. künftighin von gleichartigen Übertretungen abzuhalten und um auch anderen Kraftfahrzeuglenkern das Gewicht der betreffenden Verwaltungsvorschriften aufzuzeigen (betreffend in Höhe von € 60…
…einer Verhandlung absehen, wenn 1. in der Beschwerde nur eine unrichtige rechtliche Beurteilung behauptet wird oder 2. sich die Beschwerde nur gegen die Höhe der Strafe richtet oder 3. im angefochtenen Bescheid eine 500 Euro nicht übersteigende Geldstrafe verhängt wurde oder 4. sich die Beschwerde…
…in der Höhe von € 60,00 sowie im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden verhängt. Ferner habe die beschwerdeführende Partei gemäß § 64 Abs. 2 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 - VStG einen Betrag von € 10,00 als Mindestbeitrag zu den Kosten des Strafverfahrens zu…
…Kosten des Beschwerdeverfahrens in der Höhe von 12 € (das sind 20% der verhängten Geldstrafe) zu leisten. III. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof durch die vor dem Bundesfinanzgericht belangte Behörde unzulässig. Entscheidungsgründe A. Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden Spruch…
…auch am Strafzweck zu orientieren. Das Parkometergesetz verfolgt auch das Ziel, den Parkraum zu rationieren und kann dieses Ziel nur erreicht werden, wenn die Strafe durch ihre Höhe geeignet ist, Sie zur Vermeidung von Übertretungen des Parkometergesetzes anzuhalten. Grundlage für die Bemessung der Strafe gemäß…
…hohen Betrag zu bezahlen. Ich bin in Notstandshilfe und kann krankheitshalber nicht soviel arbeiten und ersuche höflich um Herabsetzung der Strafe und um Ratenzahlung." Über die Beschwerde wurde erwogen: Da sich die Beschwerde nicht gegen den Schuldspruch des Straferkenntnisses, sondern lediglich gegen die Höhe der…
…gemäß § 64 VStG in Höhe von 10% der Strafen festzusetzen sind, sind sie somit in Höhe von 22,00 festzusetzen. Gemäß § 52 Abs. 8 VwGVG sind dem Beschwerdeführer die Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht aufzuerlegen, wenn der Beschwerde auch nur teilweise Folge gegeben worden ist. Gemäß …
…Spruch dieses Erkenntnisses angeführten) Straferkenntnis zur GZ. MA67/MA-GZ1/2025 wurde dem Bf. die bereits näher bezeichnete Verwaltungsübertretung angelastet und wegen Verletzung des § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung iVm § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 eine Geldstrafe in der Höhe von € 20,00…
…Zudem war bei der Strafausmessung vom Gericht zu berücksichtigen, dass mangels Beschwerde durch den Amtsbeauftragten gem § 161 Abs 3 FinStrG die Höhe der Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe keinesfalls die vom Spruchsenat verhängten Strafen übersteigen darf. Vielmehr hatte das Gericht um einen Verstoß gegen das Verböserungsverbot zu…
…oder b) nur die Höhe der Strafe bekämpft wird oder c) im angefochtenen Bescheid eine 500 Euro nicht übersteigende Geldstrafe verhängt wurde oder d) sich die Beschwerde nicht gegen ein Erkenntnis richtet und keine Partei die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in der Beschwerde beantragt hat…