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BFG RV/7100911/2021Anspruchszinsen: Keine Anspruchszinsen, sondern Beschwerdezinsen für entrichtete strittige Abgaben bei zugunsten des Beschwerdeführers abändernder BVE
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.05.2021

…noch nicht verbucht gewesen sei. Im gegenständlichen Fall komme die Bestimmung des § 205 Abs. 5 BAO zur Anwendung. Demnach seien Differenzbeträge zugunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach § 205 Abs. 1 BAO gegenüberzustellenden Beträge entrichtet seien. Für die Entrichtung der Nachzahlung…

BFG RV/7105410/2019Beurteilung des angrenzenden Zubaus zu Altbau als einheitliches Gebäude iZm §24 Abs. 6 EStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.05.2022Teil 2/2

…egalisiert ein zu erlassender Gutschriftzinsenbescheid die (vorangegangene) Belastung mit Nachforderungszinsen. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles…

BFG RV/6100739/2009Verrechnungsweisung nach § 212a Abs 8 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.11.2017

…in § 214 BAO vorgesehenen Weisungsrechte seien erforderlich, weil etwa die Festsetzung von Gutschriftzinsen die Entrichtung der in Betracht kommenden Differenzbeträge an ESt bzw. KöSt voraussetze und nur entrichtete Anzahlungen anspruchszinsenvermindernde Wirkung zukomme. Im gegenständlichen Fall hätten die freiwilligen Zahlungen nur den einzigen Sinn haben können…

BFG RV/6100737/2009Verrechnungsweisung nach § 212a Abs. 8 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.11.2017

…in § 214 BAO vorgesehenen Weisungsrechte seien erforderlich, weil etwa die Festsetzung von Gutschriftzinsen die Entrichtung der in Betracht kommenden Differenzbeträge an ESt bzw. KöSt voraussetze und nur entrichtete Anzahlungen anspruchszinsenvermindernde Wirkung zukomme. Im gegenständlichen Fall hätten die freiwilligen Zahlungen nur den einzigen Sinn haben können…

BFG RV/5101419/2010Zurücknahmeerklärung wegen Nichterfüllung eines Mängelbehebungsauftrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss28.10.2016

…Erweist sich nachträglich die Rechtswidrigkeit der maßgebenden (Nachforderungszinsen bedingenden) Abgabenfestsetzung, so egalisiert ein zu erlassender Gutschriftzinsenbescheid die Belastung mit Nachforderungszinsen. Erweisen sich die Körperschaftsteuerbescheide 2004 und 2005 nachträglich als rechtswidrig und werden diese (im diesbezüglich noch offenen) Beschwerdeverfahren abgeändert, so sind von Amts wegen neue…

BFG RV/7100844/2020Schätzung eines asiatischen Imbisslokales
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.05.2026

…inhaltlich rechtswidrig, nicht gegeben. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert oder aufgehoben, so wird diesem Umstand gemäß § 205 Abs 1 BAO mit einem an den Abänderungsbescheid bzw Aufhebungsbescheid gebundenen neuerlichen Zinsenbescheid (bzw Gutschriftzinsen) Rechnung getragen (Ritz/Koran, BAO8, §…

BFG RV/3100120/2023Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.03.2025

…Anspruchszinsen Nach Maßgabe des § 205 BAO werden für den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober des auf das Entstehen des Abgabenanspruchs folgenden Jahres und der Bekanntgabe des Abgabenbescheids Anspruchszinsen (Nachforderungszinsen oder Gutschriftzinsen) festgesetzt. Anspruchszinsen sind zur festgesetzten Abgabe (Einkommensteuer) formell akzessorisch. Sie sind insoweit von der…

BFG RV/3100820/2018Fiktive Anschaffungskosten und Instandsetzungsaufwendungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.01.2025

…inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftzinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es ergeht ein weiterer Zinsenbescheid…

BFG RV/3100530/2021Gewerblicher Grundstückshandel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.09.2024

…Anspruchszinsen Nach Maßgabe des § 205 BAO werden für den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober des auf das Entstehen des Abgabenanspruchs folgenden Jahres und der Bekanntgabe des Abgabenbescheids Anspruchszinsen (Nachforderungszinsen oder Gutschriftzinsen) festgesetzt. Anspruchszinsen sind zur festgesetzten Abgabe (Körperschaftsteuer) formell akzessorisch. Sie sind insoweit von der…

BFG RV/5100266/2023Keine Beschwerdezinsen, wenn ein Bescheid in Punkten angefochten wurde, in denen er nicht von der zugrundeliegenden Erklärung abgewichen ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.05.2024

…einbezahlte Einkommensteuerbeträge zu verzinsen. Diese Beschwerdezinsen sind nach § 205 Abs. 4 BAO den Abgabepflichtigen als Gutschriftzinsen zu vergüten. Das Finanzamt wies diese Beschwerde unter Hinweis auf die Bestimmung des § 205a Abs. 3 BAO mit Beschwerdevorentscheidung vom 26.1.2023 als unbegründet ab. Die Veranlagung zur…

BFG RV/7103678/2022Zurückweisung eines Antrages auf Verzinsung verspätet erfolgter Umsatzsteuergutschriften vor Inkrafttreten des § 205c BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.04.2024

…BAO abgeleitet, dass Vorsteuerüberschüsse zugunsten des Steuerpflichtigen zu verzinsen seien. 3. Verpflichtung zu Gutschriftzinsen besteht rückwirkend nicht nur in dem vom VwGH entschiedenen Fall Auch vor Inkrafttreten des AbgÄG 2022 wären die Rechtsanwender gehalten gewesen, dem EU-rechtlich gebotenen Neutralitätsgrundsatz dadurch Effektivität zu verleihen, dass…

BFG RV/7100268/2023Anspruchszinsenberechnung anhand der Differenz Gutschrift laut stattgebender BVE minus Gutschrift laut Erstbescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.04.2023

…einen Zeitraum von 48 Monaten festzusetzen. Die Regelung des § 205 Abs 2 zweiter Satz, dass Anspruchszinsen, die den Betrag von EUR 50 nicht übersteigen, nicht festzusetzen sind, gilt auch für Gutschriftzinsen (vgl Ritz, Bundesabgabenordnung Kommentar, 6. Auflage, § 205 Rz 15). Anspruchszinsen sind mit Abgabenbescheid festzusetzen…

BFG RV/7104790/2017Anspruchszinsen iZm Einwendungen gegen Sachbescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.03.2022

…BAO7, § 205 Tz 34). Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftzinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es ergeht ein weiterer Zinsenbescheid…

BFG RV/3100319/2021Kein Nachweis der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gemäß § 5 Z 6 KStG 1988 (Gemeinnützigkeit)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.01.2022

…Nach Maßgabe des § 205 BAO werden für den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober des auf das Entstehen des Abgabenanspruchs folgenden Jahres und der Bekanntgabe des Abgabenbescheids Anspruchszinsen (Nachforderungszinsen oder Gutschriftzinsen) festgesetzt. Anspruchszinsen sind zur festgesetzten Abgabe (Körperschaftsteuer) formell akzessorisch. Sie sind insoweit von der festgesetzten…

BFG RV/7102407/2021Bindungswirkung von Anspruchszinsenbescheiden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.11.2021

…werden könnte, wird entgegengehalten: Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftzinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es ergeht ein weiterer Zinsenbescheid;…

BFG RV/5101073/2017Besteuerung deutscher Renteneinkünfte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.09.2021

…er im anhängigen Abgabenberufungsverfahren entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (z.B. Gutschriftzinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es ergeht ein weiterer Zinsenbescheid, daher erfolgt keine Abänderung des ursprünglichen (hier angefochtenen…

BFG RV/7104663/2018Anspruchszinsen - Bagatellgrenze von € 50,- gemäß § 205 Abs. 2 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.04.2021

…einen Zeitraum von 48 Monaten festzusetzen. Die Regelung des § 205 Abs 2 zweiter Satz, dass Anspruchszinsen, die den Betrag von EUR 50 nicht übersteigen, nicht festzusetzen sind, gilt auch für Gutschriftzinsen (vgl Ritz, Bundesabgabenordnung Kommentar, 6. Auflage, § 205 Rz 15). Anspruchszinsen sind mit Abgabenbescheid festzusetzen…

BFG RV/7103849/2016Anspruchszinsen - Bagatellgrenze
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.03.2021

…mit den geleisteten Einkommensteuervorauszahlungen 2014 habe sich eine Gutschrift iHv Euro 4.056,00 ergeben. Die Berechnung der Gutschriftszinsen 2014 als Folge des Einkommensteuerbescheides vom 26.1.2016 würde den Betrag von -32,59 (Zeitraum 01.10.2015 - 03.03.2016, Differenzbetrag -4.056,00…

BFG RV/3100949/2017Schätzung von Schwarzlohnzahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.12.2020Teil 2/2

…Nach Maßgabe des § 205 BAO werden für den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober des auf das Entstehen des Abgabenanspruchs folgenden Jahres und der Bekanntgabe des Abgabenbescheids Anspruchszinsen (Nachforderungszinsen oder Gutschriftzinsen) festgesetzt. Anspruchszinsen sind zur festgesetzten Abgabe(Einkommensteuer) formell akzessorisch. Sie sind insoweit von der festgesetzten…

BFG RV/3100867/2017Schätzung von Schwarzlohnzahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.12.2020Teil 2/2

…Nach Maßgabe des § 205 BAO werden für den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober des auf das Entstehen des Abgabenanspruchs folgenden Jahres und der Bekanntgabe des Abgabenbescheids Anspruchszinsen (Nachforderungszinsen oder Gutschriftzinsen) festgesetzt. Anspruchszinsen sind zur festgesetzten Abgabe(Einkommensteuer) formell akzessorisch. Sie sind insoweit von der festgesetzten…